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   BAG, 01.08.2007 - 10 AZR 369/06   

Volltextveröffentlichungen (6)

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    Geltungsbereich des VTV-Maler; Abgrenzung zwischen Betrieben des Maler- und Lackiererhandwerks und Baubetrieben; Malerhandwerk; Ausführung von Putzarbeiten

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Malerhandwerk - Ausführung von Putzarbeiten

Verfahrensgang

  • ArbG Wiesbaden, 26.04.2005 - 1 Ca 193/04
  • LAG Hessen, 23.01.2006 - 16 Sa 1249/05
  • BAG, 01.08.2007 - 10 AZR 369/06

Zeitschriftenfundstellen

  • NZA 2008, 320 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (2)  

  • LAG Hessen, 20.07.2011 - 18 Sa 1475/10  

    Bodenbelagsarbeiten - Beiträge nach dem Sozialkassenverfahren des Baugewerbes

    Dabei ist nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen, sondern auf die Arbeitszeit der Arbeitnehmer (BAG Urteil vom 13. November 1991 - 4 AZR 78/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 01. August 2007 - 10 AZR 369/06 - veröffentlicht in juris) .

    Die Tarifparteien des Baugewerbes sind bemüht, Tarifkonkurrenzen zwischen den Bautarifverträgen und den Tarifverträgen für das Maler- und Lackiererhandwerk zu vermeiden (vgl. BAG Urteil vom 01. August 2007 - 10 AZR 369/06 - veröffentlicht in juris) .

    Sie gelten daher nicht als Betriebe des Baugewerbes (so: BAG Urteil vom 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - NZA 1997, 948 ; s. auch: BAG Urteil vom 01. August 2007 - 10 AZR 369/06 - NZA 2008, 320 ).

  • LAG Hessen, 27.04.2010 - 12 Sa 1519/09  

    Anerkennung von Wartezeiten für Beihilfe-Anwartschaften - Beihilfeleistung - ZVK

    Werden diese Tätigkeiten zu mehr als 50 % der Gesamtarbeitszeit im Betrieb ausgeführt, gilt, dass ein Maler- und Lackiererbetrieb nur dann anzunehmen wäre, wenn neben diesen "Sowohl-als-auch"-Tätigkeiten in nicht unerheblichem Umfang (mindestens 20 % der betrieblichen Arbeitszeit) Arbeiten durchgeführt werden, die ausschließlich dem vom betrieblichen Geltungsbereich ausgenommenen Gewerk zuzuordnen sind, die also für dieses Gewerk typisch sind (BAG 22.01.1997 - 10 AZR 223/96, juris; 1.08.2007 - 10 AZR 369/06, juris).
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