Rechtsprechung
   BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88   

Arbeitnehmer in Untersuchungshaft

§ 130 BGB, wirksamer Zugang des Kündigungsschreibens in der bisherigen Wohnung, auch bei Kenntnis des Absenders von der Ortsabwesenheit;

§ 5 KSchG, in Klageerhebung liegt nicht zugleich schlüssiger Antrag auf nachträgliche Zulassung;

§ 296 Abs. 2 ZPO, keine Zurückweisung eines Vortrags, ohne § 283 ZPO anzuwenden und die Erwiderung des Gegners abzuwarten

Volltextveröffentlichungen (6)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zugang der Kündigung (hier: Zugang während Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland)

  • yiddishcinema.net
  • archive.org

    § 130 BGB; § 5 KSchG 1969; §§ 283, 528 ZPO
    Zugang der Kündigung während Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland

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  • jurawelt.com

    Zugang der Kündigung während Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugang der Kündigung während Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kündigungszugang während Untersuchungshaft

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1989, 2213
  • BB 1989, 1347
  • DB 1989, 2619
  • NZA 1989, 635



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Wird zitiert von ... (29)  

  • BAG, 19.02.2009 - 2 AZR 286/07  

    Mutterschutz und Kündigungsschutzklage - Klagefrist

    Ausreichend ist, wenn aus der "Eingabe" erkennbar wird, dass die Zulassung einer verspäteten Klage erstrebt wird (Senat 2. März 1989 - 2 AZR 275/88 - AP BGB § 130 Nr. 17 = EzA BGB § 130 Nr. 22).

    Allein die Tatsache einer verspäteten Klageerhebung - und somit das bloße Vorliegen einer Klageschrift - reicht jedoch nicht aus, um einen Zulassungsantrag annehmen zu können (Senat 2. März 1989 - 2 AZR 275/88 - aaO.; vgl. auch KR/Friedrich 8. Aufl. § 5 KSchG Rn. 79; ErfK/Kiel 9. Aufl. § 5 KSchG Rn. 18).

  • BAG, 13.07.1989 - 2 AZR 571/88  
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  • BAG, 11.11.1992 - 2 AZR 328/92  

    Zugang eines Kündigungsschreibens, Annahmeverweigerung des Empfangsboten

    Wenn für den Empfänger diese Möglichkeit besteht, ist es unerheblich, wann er die Erklärung tatsächlich zur Kenntnis genommen hat oder ob er davon durch Krankheit, zeitweilige Abwesenheit oder andere besondere Umstände zunächst gehindert war; dies gilt auch für eine urlaubsbedingte Abwesenheit (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. zuletzt Senatsurteil vom 2. März 1989 - 2 AZR 275/88 - AP Nr. 17 zu § 130 BGB, z II 1 und 2 der Gründe, m.w.N. aus Rechtsprechung und Schrifttum).
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