Rechtsprechung
   BAG, 02.04.1992 - 2 AZR 516/91   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zulässigkeit unterschiedlicher Grundkündigungsfristen in Tarifverträgen für Arbeiter und Angestellte im Baugewerbe

  • betriebsraete.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Grundkündigungsfrist (Bauarbeiter)

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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verfassungsmäßigkeit tariflicher Grundkündigungsfrist für Bauarbeiter

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsfrist für Bauarbeiter (IBR 1992, 479)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BB 1992, 1568
  • DB 1992, 1935
  • IBR 1992, 479
  • NZA 1992, 886



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Wird zitiert von ... (38)  

  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 355/92  

    Tarifliche Grundkündigungsfrist für Chemiearbeiter

    Allerdings wäre dies nicht ausschlaggebend, weil die Tarifpartner Grund- und verlängerte Kündigungsfristen insoweit unterschiedlich, also teils konstitutiv und teils deklaratorisch (vgl. z.B. § 12 BRTV-Bau, einerseits BAG Urteil vom 2. April 1992 - 2 AZR 516/91 - EzA § 622 n.F. BGB bestimmt - und andererseits BAG Beschluß vom 21. März 1991 - 2 AZR 296/87 B - AP Nr. 30 zu § 622 BGB, auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) hätten regeln können.

    Die Senatsurteile vom 23. Januar 1992 (- 2 AZR 470/91 - und - 2 AZR 460/91 - Textilindustrie sowie - 2 AZR 389/91 - Gartenbau -) sowie vom 2. April 1992 (- 2 AZR 516/91 - Bau-Hauptgewerbe) beträfen Tarifverträge für Bereiche, deren Betriebe aus branchenspezifischen Gründen besonderen produkt-, mode-, witterungs- oder saisonbedingten Auftragsschwankungen ausgesetzt seien, wobei einige der einschlägigen Tarifverträge als gewissen Ausgleich für den geringeren Bestandsschutz der von den kurzen Grund-Kündigungsfristen betroffenen Arbeiter nach betriebsbedingter Entlassung im Fall der Wiedereinstellung innerhalb eines bestimmten Zeitraums die Anrechnung der früheren Betriebszugehörigkeit (Textilindustrie Nordrhein) oder sogar die Wiedereinstellung (Gartenbau, Bau-Hauptgewerbe) vorsähen.

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03  

    Altersteilzeit - "Störfall" - Blockmodell

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Tarifvertragsparteien ihren Gestaltungsspielraum überschritten haben (ständige Rspr. vgl. BAG 2. April 1992 - 2 AZR 516/91 - AP BGB § 622 Nr. 38 = EzA BGB § 622 n.F. Nr. 43; 6. November 2002 - 5 AZR 487/01 - AP GG Art. 3 Nr. 300).
  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 439/01  

    Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Slowakische Republik

    Das ist nur dann der Fall, wenn Differenzierungen vorgenommen werden, für die keine sachlich einleuchtenden Gründe vorhanden sind (BAG 2. April 1992 - 2 AZR 516/91 - AP BGB § 622 Nr. 38 = EZA BGB § 622 n. F. Nr, 43).

    (2 a) Es ist anerkannt, daß die Tarifvertragsparteien zwischen Arbeitern und Angestellten ua. dann unterscheiden können, wenn das der flexiblen Personalanpassung im produktiven Bereich dient und wenn tatsächlich anteilig erheblich mehr Arbeiter als Angestellte im produktiven Bereich tätig sind (BAG 2. April 1992 - 2 AZR 516/91 - AP BGB § 622 Nr. 38 = EzA BGB § 622 n.F. Nr. 43).

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