Rechtsprechung
| BAG, 02.06.2010 - 7 ABR 24/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Kosten der Schwerbehindertenvertretung - pauschale Aufwandsdeckung
- Bundesarbeitsgericht
Kosten der Schwerbehindertenvertretung - pauschale Aufwandsdeckung
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kosten der Schwerbehindertenvertretung - Kein Anspruch auf pauschale Aufwandsdeckung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB IX § 96 Abs. 3 S. 1; LPersVG NW § 40 Abs. 2 S. 1; AufwDeckV NW § 1 Nr. 2
Sachaufwand der Schwerbehindertenvertretung; Fehlender Anspruch auf pauschale Aufwandsdeckung
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Pauschalierte Aufwandsdeckung für die Schwerbehindertenvertretung
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 17.06.2008 - 14 BV 268/07
- LAG Köln, 17.11.2008 - 2 TaBV 63/08
- BAG, 02.06.2010 - 7 ABR 24/09
Zeitschriftenfundstellen
- NZA 2011, 120 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 412/10
Freigestellter Bezirksschwerbehindertenvertreter - Kostenerstattung für …
Dies entspricht der Regelungssystematik personalvertretungs- und betriebsverfassungsrechtlicher Bestimmungen, welche einerseits Rechte und Pflichten der Mitglieder der Beschäftigtenvertretungen und andererseits der Beschäftigtenvertretungen als Organ festlegen (vgl. BAG 2. Juni 2010 - 7 ABR 24/09 - Rn. 16, AP SGB IX § 96 Nr. 1 = EzA SGB IX § 96 Nr. 1).Hinsichtlich der Pflicht des Arbeitgebers zur Kostentragung für die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung hat der Gesetzgeber in § 96 Abs. 8 SGB IX eine eigenständige und abschließende Regelung getroffen (vgl. BAG 2. Juni 2010 - 7 ABR 24/09 - Rn. 15, aaO).
- LAG Hamm, 21.01.2011 - 13 TaBV 72/10
Außerordentliche Kündigung eines Mitglieds der Schwerbehindertenvertretung; …
Hier ist die Schwerbehindertenvertretung als eigenständige Repräsentantin der schwerbehinderten Menschen ( vgl. BAG, 02.06.2010 - 7 ABR 24/09 - ZTR 2010, 671) durch das vom Arbeitgeber am 25.08.2009 angestrengte Verfahren, gerichtet auf Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung der Arbeitnehmerin S1 in ihrer amtlichen Funktion als Vertrauensperson, unmittelbar in der Zusammensetzung betroffen; denn im Falle der rechtskräftigen Stattgabe des Antrags und der folgenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses würde auch die Mitgliedschaft in der Schwerbehindertenvertretung erlöschen.Sie hat andere Aufgaben als z.B. ein Betriebsrat ( vgl. BAG, 02.06.2010 - 7 ABR 24/09).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2012 - 1 A 1295/09
Übernahme von durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung entstandenen …
vgl. BAG, Urteil vom 27. Juli 2011 - 7 AZR 412/10 -, a.a.O., Rn. 23, und Beschluss vom 2. Juni 2010 - 7 ABR 24/09 -, ZTR 2010, 671 = juris, Rn. 15.
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