Rechtsprechung
   BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Auslegung einer Versorgungszusage - vertragliche Unverfallbarkeit

  • openjur.de

    Auslegung einer Versorgungszusage; vertragliche Unverfallbarkeit; Darlegungslast

  • Bundesarbeitsgericht

    Auslegung einer Versorgungszusage - vertragliche Unverfallbarkeit - Darlegungslast

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vertragliche Unverfallbarkeit: Auslegung der entsprechenden Versorgungszusage - Maßgeblichkeit des wirklichen Willens der Vertragsschließenden - Anforderungen an die Darlegungslast

  • NWB SteuerXpert START

    BGB § 133, § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Versorgungszusage nach dem wirklichen Willen der Vertragsparteien; Verhältnis zum Wortlaut der Vereinbarung; Anforderungen an die Darlegungslast; Vertragliche Unverfallbarkeit von Ansprüchen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Auslegung einer Versorgungszusage; vertragliche Unverfallbarkeit

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DB 2009, 1939
  • NZA-RR 2010, 205



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Wird zitiert von ... (24)  

  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 373/08  

    Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen

    Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille dem Wortlaut des Vertrages und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (BAG 2. Juli 2009 - 3 AZR 501/07 - Rn. 19 mwN, AP BetrAVG § 1b Nr. 9).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2009 - 3 Sa 450/09  

    Verfall einer Ruhegeldanwartschaft; unbegründete Zahlungsklage bei fehlendem

    Zur näheren Darstellung des Sach- und Streitstandes im übrigen wird auf den weiteren Akteninhalt, insbesondere auch auf das - aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 21.4.2009 - am 2.7.2009 verkündete Revisionsurteil - 3 AZR 501/07 -, Bezug genommen ( = Bl. 231 ff. d.A.).

    Die Voraussetzungen der Unverfallbarkeit gem. § 1 Abs. 1 BetrAVG in der bei Ausscheiden des Klägers geltenden Fassung (aF) sind nicht erfüllt (vgl. Revisionsurteil vom 21.4./2.7.2009 - - 3 AZR 501/07 - dort S. 9 f. ).

    Bei der Ermittlung dieses Auslegungsergebnisses wurden die im Revisionsurteil vom 21.4./2.7.2009 - 3 AZR 501/07 - dort S. 10 ff. - dargestellten Auslegungsgrundsätze beachtet.

    Dies folgt nach den überzeugenden Ausführungen im Revisionsurteil vom 21.4./2.7.2009 ( - 3 AZR 501/07 - ) nicht nur aus der Stellung der Anrechnungsvereinbarung in § 4 Abs. 1 der Ruhegeldzusage, der die anrechnungsfähige Dienstzeit und nicht die Betriebszugehörigkeitszeit betrifft.

    Das tatsächliche Vorbringen des Klägers hinsichtlich der von ihm behaupteten vereinbarten Unverfallbarkeit ist schlüssig (vgl. BAG vom 21.4./2.7.2009 - 3 AZR 501/07 - dort S. 13 ff.).

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09  

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Die Anwendung dieser Bestimmung kommt erst in Betracht, wenn nach Ausschöpfung aller Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel verbleibt (vgl. BAG 29. April 2008 - 3 AZR 266/06 - Rn. 29, AP BetrAVG § 2 Nr. 58 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 30; 2. Juli 2009 - 3 AZR 501/07 - Rn. 23, AP BetrAVG § 1b Nr. 9; 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 38, EzA BGB 2002 § 310 Nr. 9).
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