Rechtsprechung
   BAG, 02.08.2006 - 10 ABR 48/05   

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Umgruppierungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Tarifauslegung - Eingruppierung Privatwirtschaft; Besitzstandsklausel; Reiseverkehrskauffrau

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Eingruppierung, Reiseverkehrskauffrau, Besitzstandsklausel

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZA-RR 2007, 554



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Wird zitiert von ... (10)  

  • LAG Hessen, 29.04.2010 - 5 TaBV 134/09  

    Eingruppierung - Erweiterung des Mitbestimmungsrechts - Auslegung des

    Nur wenn sie die Tätigkeiten des Arbeitnehmers voll erfassen, können die tariflichen Anforderungen als erfüllt angesehen werden (vgl. BAG 2, 8.2006 - 10 ABR 48/05 - Rn. 23, zitiert nach juris.).

    Dies gilt auch dann, wenn zur Darstellung der rechtlichen Argumente, die eine unzutreffende Eingruppierung begründen, im Rechtsstreit weiterer Sachvortrag erforderlich ist, sofern er sich auf denselben Lebenssachverhalt bezieht ( vgl. BAG 02.08.2006 - 10 ABR 48/05 - Rn 29 zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 29.04.2010 - 5 TaBV 165/09  

    Eingruppierung - Erweiterung des Mitbestimmungsrechts - Auslegung des

    Dies beruht darauf, dass die Tarifvertragsparteien im Rahmen ihrer rechtlichen Gestaltungsmöglichkeit häufig vorkommende, typische Aufgaben einer bestimmten Vergütungsgruppe fest zuordnen können (vgl. z. B. BAG 02.08.2006 - 10 ABR 48/05 - Rn 23, zitiert nach juris).

    Nur wenn sie die Tätigkeiten des Arbeitnehmers voll erfassen, können die tariflichen Anforderungen als erfüllt angesehen werden (vgl. BAG 02.08.2006 - 10 ABR 48/05 - Rn 23, zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 29.04.2010 - 5 TaBV 166/09  

    Eingruppierung - Erweiterung des Mitbestimmungsrechts - Auslegung des

    Nur eine Begründung, die offensichtlich auf keinen der Verweigerungsgründe Bezug nimmt, ist unbeachtlich (vgl. z. B. BAG 02.08.2006 - 10 ABR 48/05 - Rn 19, zitiert nach juris).

    Nur wenn sie die Tätigkeiten des Arbeitnehmers voll erfassen, können die tariflichen Anforderungen als erfüllt angesehen werden (vgl. BAG 02.08.2006 - 10 ABR 48/05 - Rn 23, zitiert nach juris).

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  • LAG Düsseldorf, 30.10.2008 - 15 TaBV 114/08  

    Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung; Strohmannkonstruktion,

    Da hier somit auch bei fehlender Mitteilung von Lohnhöhe und/oder Eingruppierung des betroffenen Leiharbeitnehmers die Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG in Gang gesetzt wurde, sind im Folgenden dann auch nur diejenigen Zustimmungsverweigerungsgründe zu berücksichtigen, die der Betriebsrat dem Arbeitgeber innerhalb dieser Wochenfrist mitgeteilt hat (BAG vom 15.06.1987 - 1 ABR 44/86 - NZA 1988, S. 101 ff.; BAG vom 02.08.2006 - 10 ABR 48/05 - NZA-RR 2007, S. 554 ff.).
  • LAG Hessen, 12.08.2010 - 5 TaBV 25/10  

    Zustimmungsersetzung - Eingruppierung nach dem Entgeltrahmenabkommen für die

    Dabei ist unerheblich, ob die Vergütungsordnung kraft Tarifbindung wirkt, auf einer Betriebsvereinbarung beruht, aufgrund einzeltarifvertragliche Vereinbarungen allgemein im Betrieb zur Anwendung kommt oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen wurde (vgl. z. B. BAG 02. August 2006 - 10 ABR 48/05 - Rn. 21, zitiert nach Juris).

    Letztlich ist der Auslegung Vorzug zu geben, die bei einem unbefangenen Durchlesen der Regelung als näherliegend erscheint und folglich von den Normadressaten typischerweise als maßgeblich empfunden wird (vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 962/08 - Rn. 17 Ls. m.w.N. zitiert nach Juris; BAG 02. August 2006 - 10 ABR 48/05 - Rn. 50, zitiert nach Juris).

  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 694/10  

    Eingruppierung einer Heilerziehungspflegerin

    (2) Die Klägerin hat aber nicht diejenigen Tatsachen dargelegt, die den erforderlichen Vergleich zwischen der Tätigkeit einer Heilerziehungspflegerin der Entgeltgruppe 7A AVR-DW EKD und derjenigen mit den hervorhebenden Merkmalen des entsprechenden Richtbeispiels der Entgeltgruppe 8A AVR-DW EKD ermöglichen, um von "speziellen Aufgaben und entsprechenden Kenntnissen" ausgehen zu können (zu Spezialaufgaben s. BAG 26. November 2003 - 4 AZR 695/02 - zu II 5 e bb der Gründe, ZTR 2004, 361; 2. August 2006 - 10 ABR 48/05 - Rn. 34 f., NZA-RR 2007, 554).
  • LAG Hamm, 28.09.2010 - 19 Sa 664/10  

    Eingruppierung einer Erzieherin in kirchlicher Einrichtung für Menschen mit

    Denn Besonderheiten liegen vor, wenn etwas Anders ist, eine gewisse Eigenart, eigene Merkmale besitzt, wobei Ausgangspunkt der Beurteilung das angesprochene Berufsbild ist (Kirchengerichtshof für die Evangelische Kirche in Deutschland, 08.12.2008, a.a.O.; BAG, 02.08.2006 - 10 ABR 48/05, NZA-RR 2007, 554 zu Spezialaufgaben).
  • LAG Hamm, 07.12.2010 - 19 Sa 1616/10  

    Eingruppierung einer Erzieherin in kirchlicher Einrichtung für Menschen mit

    Denn Besonderheiten liegen vor, wenn etwas Anders ist, eine gewisse Eigenart, eigene Merkmale besitzt, wobei Ausgangspunkt der Beurteilung das angesprochene Berufsbild ist (Kirchengerichtshof für die Evangelische Kirche in Deutschland, 08.12.2008, a.a.O.; BAG, 02.08.2006 - 10 ABR 48/05, NZA-RR 2007, 554 zu Spezialaufgaben).
  • LAG Hessen, 27.05.2010 - 5 TaBV 42/09  

    Eingruppierung nach Entgeltrahmenabkommen für die Metall- und Elektroindustrie -

    Letztlich ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die bei einem unbefangenen Durchlesen der Regelung als näherliegend erscheint und folglich von den Normadressaten typischerweise als maßgeblich empfunden wird (vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 962/08 - Rn 17, LS, m. w. N., zitiert nach Juris; BAG 02.08.2006 - 10 ABR 48/05 - Rn 50, zitiert nach juris ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2012 - 11 TaBV 36/11  

    Eingruppierung eines Mitarbeiters der Abteilung Haustechnik in einem

    Die allgemeinen Merkmale einer Vergütungsgruppe sind grundsätzlich erfüllt, wenn der Arbeitnehmer eine Tätigkeit ausübt, die als Regel-, Richt- oder Tätigkeitsbeispiel zu dieser Vergütungsgruppe genannt sind (BAG 2, 8.06 - 10 ABR 48/05 - NZA-RR 07, 554 m.w.N.; Fitting, 25. Aufl., § 99 Rn. 80).
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