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   BAG, 02.10.1996 - 10 AZR 233/96   

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Wird zitiert von ... (4)  

  • BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 639/96  

    Wechselschichtarbeit im Pflegedienst

    Wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 2. Oktober 1996 (- 10 AZR 232/96 - n.v. und - 10 AZR 233/96 - n.v.) ausgeführt hat, soll durch die Schichtzulagen des § 33 a BAT die generelle Belastung durch die Schichtarbeit honoriert werden, die im wesentlichen in den unterschiedlichen, den Lebensrhythmus bestimmenden Wechselschichten zum Ausdruck kommt, ungeachtet einzelner konkreter Belastungsfaktoren.
  • BAG, 09.12.1998 - 10 AZR 207/98  

    Wechselschichtzulage

    Dabei kommt es nicht auf die konkreten Belastungsunterschiede für den einzelnen Angestellten an (vgl. ständige Rechtsprechung, BAG Urteil vom 23. Juni 1993 - 10 AZR 127/92 - AP Nr. 1 zu § 34 BAT und Urteile vom 2. Oktober 1996 - 10 AZR 232/96 - AP Nr. 12 zu § 33 a BAT und - 10 AZR 233/96 - n.v. sowie Urteil vom 5. Februar 1997, aaO).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2009 - 10 A 10467/09  

    Beamter; Mautkontrolle; Mautkontrolldienst; Schichtdienst; Schichtzulage;

    Schließlich ist es unerheblich, ob der Dienstplan vom Arbeitgeber bestimmt wird oder von den Mitarbeitern selbst, solange die zeitliche Regelung der Arbeitszeit im Schichtbetrieb wegen der Arbeitsaufgabe erforderlich wird (vgl. BAG, Urteil vom 2. Oktober 1996 - 10 AZR 233/96 -, juris).
  • VG Gelsenkirchen, 13.02.2008 - 1 K 67/05  

    Erschwerniszulage, Schichtzulage, Polizei, Beamter, Ermittlungsdienst,

    Siehe auch BAG, Urteil vom 2. Oktober 1996 - 10 AZR 233/96 -, juris.
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