Rechtsprechung
   BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 182/92   

Volltextveröffentlichungen (6)

mehr

Kurzfassungen/Presse (3)

  • arbeitszeugnis.com (Leitsatz)

    Arbeitszeugnis - Zeugnisform

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitszeugnis muss auf Geschäftspapier in einheitlicher Maschinenschrift ausgestellt werden - Äußere Form des Arbeitszeugnisses muss "gehörig" sein

  • lto.de (Kurzinformation)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1993, 2197
  • BB 1993, 1439
  • DB 1993, 1624
  • NZA 1993, 697



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)  

  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00  

    Arbeitszeugnis - Schlußsätze

    a) Als Bewerbungsunterlage des Arbeitnehmers und Entscheidungsgrundlage für die Personalauswahl künftiger Arbeitgeber muß das Zeugnis inhaltlich wahr und zugleich von verständigem Wohlwollen gegenüber dem Arbeitnehmer getragen sein; es darf dessen weiteres Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren (vgl. BAG 3. März 1993 - 5 AZR 182/92 - AP BGB § 630 Nr. 20 = EzA BGB § 630 Nr. 17 mwN).
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 261/04  

    Erwähnung der Elternzeit im Arbeitszeugnis

    b) Als Bewerbungsunterlage des Arbeitnehmers und Entscheidungsgrundlage für die Personalauswahl künftiger Arbeitgeber muss das Zeugnis inhaltlich wahr und zugleich von verständigem Wohlwollen gegenüber dem Arbeitnehmer getragen sein und darf dessen weiteres Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren ("zweiseitige Zielsetzung", vgl. BAG 3. März 1993 - 5 AZR 182/92 - AP BGB § 630 Nr. 20 = EzA BGB § 630 Nr. 17).

    Der Grundsatz der Zeugniswahrheit wird nämlich ergänzt durch das Verbot, das weitere Fortkommen des Arbeitnehmers ungerechtfertigt zu erschweren (BAG 3. März 1993 - 5 AZR 182/92 - AP BGB § 630 Nr. 20 = EzA BGB § 630 Nr. 17).

  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04  

    Zeugnisberichtigung - Bindung an Erfüllungsversuche

    Sie kann darauf beruhen, dass das Zeugnis Wissenserklärungen des Arbeitgebers zum Verhalten oder der Leistung des Arbeitnehmers enthält, von denen er nur dann abrücken kann, wenn ihm nachträglich Umstände bekannt werden, die eine abweichende Beurteilung rechtfertigen (vgl. BAG 3. März 1993 - 5 AZR 182/92 - AP BGB § 630 Nr. 20 = EzA BGB § 630 Nr. 17).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht