Rechtsprechung
   BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 458/98   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Insolvenzschutz - Dynamisierung laufender Betriebsrenten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzschutz - Dynamisierung laufender Betriebsrenten

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Insolvenzschutz - Dynamisierung laufender Betriebsrenten

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  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Insolvenzschutz für Dynamisierung laufender Betriebsrenten

  • Betriebs-Berater

    Umfang des Insolvenzschutzes für Versorgungsanwärter

Kurzfassungen/Presse (4)

Verfahrensgang

  • ArbG Köln, 13.06.1997 - 2 Ca 11623/96
  • LAG Köln, 27.03.1998 - 4 (5) Sa 1102/97
  • BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 458/98

Zeitschriftenfundstellen

  • BB 2000, 883
  • BB 2001, 2120



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 872/98  

    Insolvenzschutz - Zeitwertfaktor - Dynamisierungspflicht

    Diese differenzierte Ausgestaltung des Insolvenzschutzes ist kein Versehen, sondern entspricht dem Willen des Gesetzgebers (vgl. BAG 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 1 a, bb und cc der Gründe).

    Der begrenzte Insolvenzschutz für Versorgungsanwärter ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BAG 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 - aaO, zu III der Gründe).

    Soweit kein Insolvenzschutz besteht, muß der Versorgungsberechtigte seine Forderungen wie jeder andere Gläubiger im Rahmen des Insolvenzrechts realisieren (BAG 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 - aaO, zu III 1 a der Gründe).

    In seiner Entscheidung lag es, den Umfang des Versicherungsschutzes festzulegen (BAG 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 - aaO, zu III 1 b der Gründe).

    b) Die Einschränkung des Insolvenzschutzes verletzt auch nicht den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (BAG 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 - aaO, zu III 2 der Gründe; ebenso ua. Blomeyer SAE 1995, 310, 313, 315 f.; Bepler BetrAV 2000, 19, 24; Otto/ Krause AR-Blattei ES 460.6 Nr. 81 Anm. 4).

    ee) Nicht zu beanstanden ist es, daß alle Anwartschaftsberechtigten nur eine Insolvenzsicherung in Höhe des gesetzlichen Mindestschutzes erhalten und vereinbarte Dynamisierungen unberücksichtigt bleiben (BAG 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 - aaO, zu III 2 d der Gründe).

    Der Insolvenzschutz für Versorgungsanwartschaften nach § 7 Abs. 2 BetrAVG umfaßt nicht eine dem Arbeitnehmer zugesagte, nach variablen Größen bemessene Dynamisierung der laufenden Betriebsrenten (vgl. ua. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 361/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 96 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 62, zu B IV 2 b der Gründe; 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 - aaO, zu II der Gründe).

    Da die künftigen Festsetzungen der Gruppenbeträge von ungewissen Entwicklungen abhängen und nicht von vornherein berechenbar sind, ist die Veränderungssperre des § 7 Abs. 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 5 BetrAVG darauf anwendbar (BAG 22. November 1994 - 3 AZR 767/93 - BAGE 78, 279, 285; 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 - aaO, zu II 1 b aa der Gründe).

    b) Wie in den Urteilen vom 9. November 1999 (- 3 AZR 361/98 - aaO) und vom 4. April 2000 (- 3 AZR 458/98 - aaO, zu II 1 b bb [4] der Gründe) kann auch im vorliegenden Fall offenbleiben, ob sich § 2 Abs. 5 BetrAVG auf Veränderungen laufender Betriebsrenten erstreckt.

    Er nimmt hoheitliche Aufgaben im eigenen Namen war (vgl. BAG 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 - aaO, zu III 1 b der Gründe; BVerfG 10. März 1998 - 1 BvR 915/87 - AP BetrAVG § 7 Nr. 38a, zu 1 der Gründe; BVerwG 14. März 1991 - 3 C 24.90 - BVerwGE 88, 79, 81).

    Die Versorgungsberechtigten müssen damit rechnen, daß der Pensions-Sicherungs-Verein eine fehlerhafte Rechtsanwendung korrigiert, sobald er den Rechtsirrtum erkennt (BAG 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 - aaO, zu IV der Gründe).

  • BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 205/05  

    Anrechnung von Nachdienstzeiten

    Diese Berechnungsgrundsätze stehen nicht zur Disposition der Vertrags-, Betriebs- und Tarifpartner (BAG 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 - AP BetrAVG § 2 Nr. 32 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 65, zu II 1 a bb der Gründe).

    Dieser begrenzte Insolvenzschutz für Versorgungsanwärter ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BAG 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 - AP BetrAVG § 2 Nr. 32 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 65, zu III der Gründe; 20. Juni 2000 - 3 AZR 872/98 - KTS 2002, 163, zu 2 der Gründe).

  • BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 121/02  

    Insolvenzschutz - Rückkehr- und Anrechnungsvereinbarung

    Diese Berechnungsgrundsätze stehen nicht zur Disposition der Vertrags-, Betriebs- und Tarifpartner (BAG 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 - AP BetrAVG § 2 Nr. 32 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 65, zu II 1 a bb der Gründe).
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  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 214/05  

    Berechnung einer Betriebsrente - Essener Verband

    Die durch diese Vorschrift begünstigten Angestellten erhalten bei Eintritt des Versorgungsfalles "die volle jeweils in Betracht kommende Leistung auf der Grundlage der mit Ablauf der Kündigungsfrist zu berücksichtigenden Dienstjahre" (vgl. zur Systematik BAG 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 - AP BetrAVG § 2 Nr. 32 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 65, zu I der Gründe).
  • BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 491/98  

    Insolvenzschutz - Dynamisierung laufender Betriebsrenten

    Die an variable Größen geknüpfte Dynamik ist aber nach § 7 Abs. 2 BetrAVG nicht insolvenzgeschützt (vgl. ua. BAG 22. November 1994 - 3 AZR 767/93 - BAGE 78, 279, 285 ff.; 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu II der Gründe).

    Diese Einschränkung des Insolvenzschutzes für Versorgungsanwärter ist nicht verfassungswidrig (BAG 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 - zVv., zu III der Gründe).

  • LAG Köln, 24.09.2007 - 2 Sa 761/07  

    Rentenanwartschaft in der Insolvenz

    Anschluss an die Rechtsprechung des BAG: 3 AZR 645/84 und 3 AZR 684/98 (feste Altersgrenze), 3 AZR 205/05 und 3 AZR 458/98 (keine Bindung des PSV an Besserungszusagen im Hinblick auf die Anrechnung von Nachdienstzeiten).

    Anders ausgedrückt: Die Zusage eines Arbeitgebers, bei Ausscheiden eines Arbeitnehmers von der Kürzungsmöglichkeit nach § 2 BetrVG keinen Gebrauch zu machen, ist für den Beklagten nicht bindend (vgl. BAG vom 30.05.2006 - 3 AZR 205/05 - und vom 04.04.2000 - 3 AZR 458/98 -).

  • LAG Düsseldorf, 24.05.2007 - 13 Sa 713/02  

    Betriebliche Altersversorgung nach den Richtlinien des Essener Verbandes;

    Angestellte, die - wie der Kläger - mit Ablauf der Kündigungsfrist das 50. Lebensjahr vollendet haben, mindestens zehn Jahre ununterbrochen bei demselben Mitglied des Essener Verbandes tatsächlich verbracht und keinen Grund zur fristlosen Kündigung gesetzt haben, erhalten bei Eintritt des Versorgungsfalles "die volle jeweils in Betracht kommende Leistung auf der Grundlage der mit Ablauf der Kündigungsfrist zu berücksichtigenden Dienstjahre" (vgl. zur Systematik BAG 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 - AP BetrAVG § 2 Nr. 32 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 65, zu I der Gründe).
  • OLG Hamm, 14.06.2007 - 27 U 178/06  

    Betriebliche Altersversorgung eines vorzeitig ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes

    Vielmehr muss eine solche auch für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens vereinbart sein (BAG aaO. unter III. 3. und BAG AP Nr. 32 zu § 2 BetrAVG unter I.).
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