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   BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 811/87   

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BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 811/87 (https://dejure.org/1988,1936)
BAG, Entscheidung vom 04.05.1988 - 4 AZR 811/87 (https://dejure.org/1988,1936)
BAG, Entscheidung vom 04. Mai 1988 - 4 AZR 811/87 (https://dejure.org/1988,1936)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des dem Arbeitsvertragsrecht angehörenden Gleichbehandlungsgrundsatzes - Definition der "unsachlichen oder sachfremden Gründe" - Vorliegen einer willkürlichen Ungleichbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1988, 1468
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 397/86

    Eingruppierung: Sozialpädagogin mit Betreuungsaufgaben für gefährdete Kinder

    Auszug aus BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 811/87
    Damit entspricht die Beurteilung des Landesarbeitsgerichts zugleich der Rechtsprechung des Senats bei vergleichbaren Fallgestaltungen (vgl. BAGE 42, 29, 34 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Das Landesarbeitsgericht geht weiter zutreffend auch davon aus, daß dort von der Klägerin und ihren Kolleginnen "Gruppenarbeit" geleistet worden ist, wie sie heutiger pädagogischer Praxis entspricht, wobei die Tarifvertragsparteien vom Berufsbild und der typischen Tätigkeit des Gruppenerziehers ausgehen (vgl. die Urteile des Senats vom 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 18. Mai 1983 - 4 AZR 539/80 - AP Nr. 74 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, VergO, Anm. 80).

    Danach werden von diesem Rechtsbegriff solche Kinder (bzw. Jugendliche) erfaßt, bei denen hinsichtlich ihrer Entwicklung eine gegenwärtige und derart gewichtige Gefahr besteht, daß sich bei Fortentwicklung des eingetretenen Zustandes erhebliche Schädigungen des Kindeswohles (bzw. Wohles des Jugendlichen) absehen lassen, die die in den gesetzlichen Bestimmungen genannten Rechtsfolgen auszulösen geeignet sind (vgl. das Urteil des Senats vom 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Mit diesem Rechtsbegriff brauchte sich der Senat wegen der damaligen Fallgestaltung in seinem Urteil vom 1. April 1987 (4 AZR 397/86) noch nicht näher zu befassen.

  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82

    Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts durch das Revisionsgericht -

    Auszug aus BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 811/87
    Im übrigen hat ohnehin im Bereiche des Arbeitsentgelts grundsätzlich die Vertragsfreiheit Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (vgl. die Urteile des Senats vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 146/82 - AP Nr. 2 zu § 21 MTL II und 10. April 1973 - 4 AZR 180/72 - AP Nr. 38 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 75/84

    Bewährungsaufstieg eines Diplompsychologen - Anrechnung von Beamtendienstzeiten -

    Auszug aus BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 811/87
    Mit dem Landesarbeitsgericht und im Sinne der von ihm in Bezug genommenen ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats ist davon auszugehen, daß ein Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nur vorliegt, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 49, 360, 368 = AP Nr. 20 zu § 23 a BAT sowie vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 811/87
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 51, 282, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAGE 51, 356, 360 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
  • BAG, 10.04.1973 - 4 AZR 180/72

    Gleichbehandlung - Bewährungsaufstieg - Anspruch auf höhere Bezahlung -

    Auszug aus BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 811/87
    Im übrigen hat ohnehin im Bereiche des Arbeitsentgelts grundsätzlich die Vertragsfreiheit Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (vgl. die Urteile des Senats vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 146/82 - AP Nr. 2 zu § 21 MTL II und 10. April 1973 - 4 AZR 180/72 - AP Nr. 38 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 386/82

    Tätigkeitsmerkmale: Fachschulingenieur - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 811/87
    Damit entspricht die Beurteilung des Landesarbeitsgerichts zugleich der Rechtsprechung des Senats bei vergleichbaren Fallgestaltungen (vgl. BAGE 42, 29, 34 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 811/87
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 51, 282, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAGE 51, 356, 360 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
  • BAG, 02.03.1988 - 4 AZR 600/87

    Tarifliche Bewertung der Tätigkeit einer Revisorin bei einer genossenschaftlichen

    Auszug aus BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 811/87
    Mit dem Landesarbeitsgericht und im Sinne der von ihm in Bezug genommenen ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats ist davon auszugehen, daß ein Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nur vorliegt, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 49, 360, 368 = AP Nr. 20 zu § 23 a BAT sowie vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

    Auszug aus BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 811/87
    Damit entspricht die Beurteilung des Landesarbeitsgerichts zugleich der Rechtsprechung des Senats bei vergleichbaren Fallgestaltungen (vgl. BAGE 42, 29, 34 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 811/87
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 51, 282, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAGE 51, 356, 360 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
  • BAG, 18.05.1983 - 4 AZR 539/80

    Erzieher - Berufskundlicher Sinn - Berufsbild des Gruppenerziehers - Betreuung

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 218/82

    Brückenbau - Eingruppierung eines technischen Angestellten - Niedrigere

  • BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79

    Katastrophenschutzschulen der Bundesländer - Angestellte mit Ausbildungsaufgaben

  • BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72

    Eingruppierungsprozeß - Hinweispflicht - Gesamttätigkeit - Einheitlich zu

  • BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 139/72

    Besondere Bedeutung einer Registratur - Registraturangestellte - Fallgruppe der

  • BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 602/94

    Eingruppierung: Kinderpflegerin in der Tätigkeit als Erzieherin

    Er ist dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden läßt (BAG Urteile vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 1 der Gründe; vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 811/87 - AP Nr. 144 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 - AP Nr. 171 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 219/93

    Eingruppierung einer Erzieherin - mittelbare Diskriminierung

    Er ist dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden läßt (BAG Urteile vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 1 der Gründe; vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 811/87 - AP Nr. 144 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 653/95

    Eingruppierung eines Wehrführers in der chemischen Industrie

    Er ist dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden läßt (vgl. z. B. BAG Urteile vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 1 der Gründe; vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 811/87 - AP Nr. 144 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 - AP Nr. 171 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 28.06.1989 - 4 AZR 287/89

    Eingruppierung: Sozialpädagoge - Bewertung des Arbeitsvorgangs

    Deshalb kann diese Tätigkeit, die, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausführt, Funktionscharakter hat, auch nur einheitlich tariflich bewertet werden (vgl. BAG Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 811/87 - AP Nr. 144 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    V c Fallgruppe 1 e, Teil II, Abschnitt G, Unterabschnitt II der Anlage 1 a zum BAT (vgl. BAG Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 811/87 - AP Nr. 144 zu §§ 22, 23 BAT 1975) weder aus dem Tarifwortlaut noch aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang.

  • BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 671/94

    Eingruppierung eines Leiters einer Kindertagesstätte für Kinder und Jugendliche

    Diese Probleme und Eigenschaften können zwar zu Schwierigkeiten bei der Erziehung führen, sie sind jedoch bei vielen Kindern vorhanden, und müssen deshalb bereits bei der Anwendung normaler Erziehungsmittel berücksichtigt werden und können infolgedessen nicht als wesentliche Erziehungsschwierigkeiten gewertet werden (BAG Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 811/87-AP Nr. 144 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vgl. auch Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand September 1995, Vergütungsordnung VKA, Band 2, Teil II VKA Sozial- und Erziehungsdienst, Anm. 28).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 394/92

    Erfordernis eines beamtenrechlichen Ausleseverfahrens bei Besetzung einer freien

    Er ist dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden läßt (BAG Urteile vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 1 der Gründe; vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 811/87 - AP Nr. 144 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 20.04.1994 - 1 ABR 49/93

    Eingruppierung: Sozialarbeiter/Sozialpädagoge und Erzieher

    Das von den hier einzugruppierenden Angestellten für den Zuschnitt der Arbeitsvorgänge maßgebliche Arbeitsergebnis liegt nicht in einzelnen Aufgabenbereichen wie der Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme, bei der Haushaltsführung oder bei Freizeitaktivitäten, sondern in der Anleitung und Hilfestellung bei der Bewältigung des Lebensalltags insgesamt (vgl. BAG Urteil vom 5. November 1986 - 4 AZR 639/85 - AP Nr. 127 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 811/87 - AP Nr. 144 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 13.11.1996 - 4 AZR 292/95
    Er ist dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden läßt (BAG Urteile vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 1 der Gründe; vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 811/87 - AP Nr. 144 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 - AP Nr. 171 zu §§ 22, 23 BAT 1975) .
  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 214/95

    Eingruppierung: Diplombibliothekar an einer Behördenbücherei

    Er ist dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden läßt (vgl. z. B. BAG Urteile vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 1 der Gründe; vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 811/87 - AP Nr. 144 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 - AP Nr. 171 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 148/95

    Eingruppierung eines Gewerbeschulrats in Baden-Württemberg

    Er ist dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden läßt (BAG Urteile vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 1 der Gründe; vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 811/87 - AP Nr. 144 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 - AP Nr. 171 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 218/93

    Eingruppierung einer Erzieherin - Mitttelbare Diskriminierung wegen des

  • BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 659/96
  • BAG, 09.07.1997 - 10 AZR 851/95

    Eingruppierung: Technische Lehrerin - Darlegungslast

  • LAG Bremen, 01.12.1998 - 3 Sa 258/95

    Eingruppierungsklage; Tarifvertrag für Angestellte der Deutschen Bundespost;

  • BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 59/97
  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 579/94
  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 642/94

    Eingruppierung von Lehrern - Bewährungsaufstieg im Öffentlichen Dienst - Anspruch

  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 641/94
  • LAG Brandenburg, 15.06.1995 - 6 Sa 119/95

    Eingruppierung aufgrund Organisationszugehörigkeit; Erzieherin im Wohnheim einer

  • BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 60/97
  • BAG, 03.06.1992 - 4 AZR 325/91

    Eingruppierung einer portugiesischen Lehrkraft und Fachberaterin für den Bereich

  • BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 254/95

    Anspruch auf Vergütung nach dem Entgeltniveau "M" METV

  • BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 614/90

    Anspruch einer als Fachlehrerin im Angestelltenverhältnis an einer Städtischen

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