Rechtsprechung
| BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 91/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Haftung des Arbeitnehmers bei Beschädigung eines Dienstwagens
- IWW
- Prof. Dr. Lorenz
Grundsätze der Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung und abweichende individualvertragliche Vereinbarungen (Haftung des Arbeitnehmers bei Beschädigung eines Dienstwagens)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Haftung des Arbeitnehmers bei Beschädigung eines Dienstwagens: Unzulässigkeit einer Selbstkostenbeteiligung auch bei leichtester Fahrlässigkeit
- potsdam-rechtsanwälte.de
Arbeitnehmerhaftung - Beschädigung eines Dienstwagens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Arbeitnehmers bei Beschädigung eines dem Arbeitgeber gehörenden Dienstwagens; Vereinbarungen über die Haftung des Arbeitnehmers bei Unfallschäden am Dienstfahrzeug
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Haftung des Arbeitnehmers bei Beschädigung eines Dienstwagens
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Haftung des Arbeitnehmers bei Beschädigung eines Dienstwagens
Kurzfassungen/Presse (9)
- aok-business.de (Kurzinformation)
Firmenwagen: Private Nutzung verschärft die Haftung nicht
- arbeitsrecht-koeln.de (Kurzinformation)
Beschädigung eines Dienstwagens
- Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Dienstwagen: Arbeitnehmer haftet nicht
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
BGB § 611
- ra-skwar.de (Pressemitteilung)
Haftung Arbeitnehmer
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Dienstwagen: Arbeitnehmer haftet nicht
- finanztip.de (Kurzinformation)
Ersatzleistung bei von Arbeitnehmer verursachtem Verkehrsunfall
- rp-online.de (Kurzinformation)
Arbeitnehmer haftet nicht bei leichter Fahrlässigkeit
Verfahrensgang
- ArbG Mönchengladbach, 04.10.2001 - 1 Ca 3051/01
- LAG Düsseldorf, 16.05.2002 - 13 Sa 1570/01
- BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 91/03
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 109, 279
- NJW 2004, 2469
- MDR 2004, 1005
- NZV 2004, 457
- BB 2004, 1507
- DB 2004, 1266
- NZA 2004, 649
Wird zitiert von ... (4)
- LAG Köln, 22.12.2004 - 7 Sa 859/04
Dienstwagen - Haftung des Arbeitnehmers im Schadenfall
Dafür spricht auch ein weiterer Gesichtspunkt: Räumt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Privatnutzung eines Dienstfahrzeuges ein, handelt es sich dabei um einen zusätzlichen Vergütungsbestandteil in Form der Zuwendung eines Sachwertes (BAG NZA 2004, 649 ff; BAG AP Nr. 4 zu § 611 BGB Sachbezüge). - LAG Köln, 11.12.2007 - 9 Sa 1063/07
Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Arbeitnehmerhaftung
Sie zielen nicht darauf ab, die Regelungen über die beschränkte Haftung des Arbeitnehmers in unzulässiger Weise zu verschärfen (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 8 AZR 91/03 -). - LAG Schleswig-Holstein, 23.05.2005 - 2 Ta 84/05
Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, Aufrechnung, Darlegungslast, …
Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Arbeitnehmer an den Schadensfolgen zu beteiligen sind, richtet sich im Rahmen einer Abwägung der Gesamtumstände, insbesondere von Schadensanlass und Schadensfolgen, nach Billigkeits- und Zumutbarkeitsgesichtspunkten (BAG Urteil vom 5.2.2004 - 8 AZR 91/03 - EzA § 611 BGB 2002 Nr. 1 Arbeitnehmerhaftung). - ArbG Dortmund, 26.11.2008 - 5 Ca 3785/08
Ausgleichskonto, Guthabenstunden, Verfall, Bautarif
Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Arbeitnehmer an den Schadensfolgen zu beteiligen ist, richtet sich im Rahmen einer Abwägung der Gesamtumstände nach Billigkeits- und Zumutbarkeitsgesichtspunkten (vgl. BAG, Urteil vom 05.02.2004, 8 AZR 91/03 = NZA 2004, 649).
