Rechtsprechung
   BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 91/03   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Haftung des Arbeitnehmers bei Beschädigung eines Dienstwagens

  • IWW
  • Prof. Dr. Lorenz

    Grundsätze der Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung und abweichende individualvertragliche Vereinbarungen (Haftung des Arbeitnehmers bei Beschädigung eines Dienstwagens)

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Haftung des Arbeitnehmers bei Beschädigung eines Dienstwagens: Unzulässigkeit einer Selbstkostenbeteiligung auch bei leichtester Fahrlässigkeit

  • potsdam-rechtsanwälte.de

    Arbeitnehmerhaftung - Beschädigung eines Dienstwagens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Arbeitnehmers bei Beschädigung eines dem Arbeitgeber gehörenden Dienstwagens; Vereinbarungen über die Haftung des Arbeitnehmers bei Unfallschäden am Dienstfahrzeug

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Haftung des Arbeitnehmers bei Beschädigung eines Dienstwagens

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Haftung des Arbeitnehmers bei Beschädigung eines Dienstwagens

Kurzfassungen/Presse (9)

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Verfahrensgang

  • ArbG Mönchengladbach, 04.10.2001 - 1 Ca 3051/01
  • LAG Düsseldorf, 16.05.2002 - 13 Sa 1570/01
  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 91/03

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 109, 279
  • NJW 2004, 2469
  • MDR 2004, 1005
  • NZV 2004, 457
  • BB 2004, 1507
  • DB 2004, 1266
  • NZA 2004, 649



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Wird zitiert von ... (4)  

  • LAG Köln, 22.12.2004 - 7 Sa 859/04  

    Dienstwagen - Haftung des Arbeitnehmers im Schadenfall

    Dafür spricht auch ein weiterer Gesichtspunkt: Räumt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Privatnutzung eines Dienstfahrzeuges ein, handelt es sich dabei um einen zusätzlichen Vergütungsbestandteil in Form der Zuwendung eines Sachwertes (BAG NZA 2004, 649 ff; BAG AP Nr. 4 zu § 611 BGB Sachbezüge).
  • LAG Köln, 11.12.2007 - 9 Sa 1063/07  

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Arbeitnehmerhaftung

    Sie zielen nicht darauf ab, die Regelungen über die beschränkte Haftung des Arbeitnehmers in unzulässiger Weise zu verschärfen (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 8 AZR 91/03 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.05.2005 - 2 Ta 84/05  

    Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, Aufrechnung, Darlegungslast,

    Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Arbeitnehmer an den Schadensfolgen zu beteiligen sind, richtet sich im Rahmen einer Abwägung der Gesamtumstände, insbesondere von Schadensanlass und Schadensfolgen, nach Billigkeits- und Zumutbarkeitsgesichtspunkten (BAG Urteil vom 5.2.2004 - 8 AZR 91/03 - EzA § 611 BGB 2002 Nr. 1 Arbeitnehmerhaftung).
  • ArbG Dortmund, 26.11.2008 - 5 Ca 3785/08  

    Ausgleichskonto, Guthabenstunden, Verfall, Bautarif

    Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Arbeitnehmer an den Schadensfolgen zu beteiligen ist, richtet sich im Rahmen einer Abwägung der Gesamtumstände nach Billigkeits- und Zumutbarkeitsgesichtspunkten (vgl. BAG, Urteil vom 05.02.2004, 8 AZR 91/03 = NZA 2004, 649).
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