Rechtsprechung
| BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 604/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Fortbildung - Rückzahlungsklausel - Tarifvorbehalt - Mitbestimmung - Personalrat - soziale Leistung
- openjur.de
Rückzahlung von Fortbildungskosten; Rückzahlungsklausel; Tarifvorbehalt des § 73 Abs 1 PersVG RP; Mitbestimmung; soziale Leistung
- Bundesarbeitsgericht
Rückzahlung von Fortbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Tarifvorbehalt des § 73 Abs 1 PersVG RP - Mitbestimmung - soziale Leistung
- IWW
- NWB SteuerXpert START
BGB §§ 305 ff.; LPersVG Rheinland-Pfalz § 73, § 78 Abs. 3 Nr. 3, § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8; BezTV Ausbildung vom 1. März 1979 § 5
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Fortbildungskosten - Rückzahlungsklausel in Tarifvertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fortbildung; Rückzahlungsklausel; Tarifvorbehalt; Mitbestimmung; Personalrat; soziale Leistung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Fortbildung - Rückzahlungsklausel - Tarifvorbehalt - Mitbestimmung -Personalrat - soziale Leistung
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsverträgen: BAG stellt neue Grundsätze auf
- aok-business.de (Kurzinformation)
Ausbildung zum Sparkassenbetriebswirt ist "ihres Geldes wert"
Besprechungen u.ä. (7)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Fortbildungskosten: Beachten Sie die neue Rechtsprechung bei Rückzahlungsklauseln
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Personal - Fortbildungskosten: Rechtssicher Bindungs- und Rückzahlungsregeln vereinbaren
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsverträgen: BAG stellt neue Grundsätze auf!
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsverträgen: BAG stellt neue Grundsätze auf
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsverträgen: BAG stellte neue Grundsätze auf!
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Aktuelle Rechtsprechung - Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsverträgen: BAG stellte neue Grundsätze auf!
- baublatt.de
(Entscheidungsbesprechung)
Rückzahlung von Fortbildungskosten (RA Andreas Biedermann; Deutsches Baublatt 2/2008, S. 30)
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 13.04.2005 - 4 Ca 2167/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2005 - 4 Sa 376/05
- BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 604/06
Zeitschriftenfundstellen
- NZA-RR 2008, 107
Wird zitiert von ... (6)
- BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 621/08
Rückzahlung von Aus- oder Fortbildungskosten
Die Fortbildung zum Sparkassenbetriebswirt ist demnach, wie das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 5. Juni 2007 (- 9 AZR 604/06 - Rn. 20, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 40 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 11) ausdrücklich ausgeführt hat, "ihres Geldes wert".Zudem hat der Arbeitnehmer ein billigenswertes Interesse daran, seinen Arbeitsplatz ohne Belastung mit der Erstattungspflicht wählen zu können (BAG 20. Februar 1975 - 5 AZR 240/74 - zu II 2 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 2 = EzA GG Art. 12 Nr. 12; 5. Juni 2007 - 9 AZR 604/06 - Rn. 18, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 40 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 11).
- LAG Hessen, 29.10.2010 - 19 Sa 329/10
Wirksamkeit einer Rückzahlungsvereinbarung für Fortbildungskosten
Eine Rückzahlungsklausel ist nur möglich, wenn die Aus- und Fortbildungsmaßnahme für den Arbeitnehmer von geldwertem Vorteil ist, sei es, dass bei seinem bisherigen Arbeitgeber die Voraussetzung einer höheren Vergütung erfüllt sind oder dass sich die erworbenen Kenntnisse auch anderweitig nutzbar machen lassen ( BAG 05. Juni 2007 - 9 AZR 604/06 -, Rn. 18, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 40 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 11;… BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - Rn. 18, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 41 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 12 ).So hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 05. Juni 2007 (- 9 AZR 604/06 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 40 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungshilfe Nr. 11 ) eine Rückzahlungsklausel für wirksam erachtet, in der die Höhe der Kosten nicht mitgeteilt war.
Die im Fortbildungsvertrag vom 14. Juni 2005 verwendete Klausel entspricht den Klauseln, die der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 05. Juni 2007 (- 9 AZR 604/06 -, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 40 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 11 ) zugrunde gelegen hat.
- LAG München, 08.05.2008 - 2 Sa 9/08
Rückzahlung von Fortbildungskosten
Im Urteil vom 5.6.2007 (9 AZR 604/06) habe das Bundesarbeitsgericht eine Bindungsdauer von drei Jahren beim Lehrgang zum Sparkassenbetriebswirt als wirksam angesehen.Dabei sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts u.a. die Dauer der Ausbildung und die Wertigkeit der erlangten Befähigung zu vergleichen, ohne dass es hierbei auf starre Grenzen ankäme (BAG vom 5.6.2007 - 9 AZR 604/06 - zitiert nach Juris).
Im Übrigen wird bei der Prüfung, ob Fortbildungs- und Bindungsdauer in einem ausgewogenen Verhältnis stehen, auf die Bindung nach dem Abschluss der Fortbildungsmaßnahme abgestellt (z.B. Urteil des BAG vom 5.6.2007 aaO).
- BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 791/09
Weiterbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Rückzahlungsverpflichtung bei …
Zudem hat der Arbeitnehmer ein billigenswertes Interesse daran, seinen Arbeitsplatz ohne Belastung mit der Erstattungspflicht wählen zu können (BAG 5. Juni 2007 - 9 AZR 604/06 - Rn. 18, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 40 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 11; 20. Februar 1975 - 5 AZR 240/74 - zu II 1 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 2 = EzA GG Art. 12 Nr. 12). - LAG Hessen, 15.10.2007 - 17 Sa 671/07
Tarifauslegung - Übergangsversorgung - Flugbegleiter - Gesamtbeschäftigungszeit - …
90 Nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ist eine formularmäßige Vertragsbestimmung unangemessen, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigten und ihm einen angemessenen Ausgleich zu gewähren (BAG 05. Juni 2007 - 9 AZR 604/06 - n.v.; juris) . - LAG Hessen, 08.03.2010 - 17 Sa 1136/07
Abfindung - Rückzahlung - Wiedereinstellung - Gleichbehandlung
31 Nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ist eine formularmäßige Vertragsbestimmung unangemessen, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zu gewähren ( BAG 05. Juni 2007 - 9 AZR 604/06 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 11 ).
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