Rechtsprechung
| BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 533/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Baugewerbe: Ausschlußfrist für die Erstattung von Vorruhestandsgeld - Keine Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit durch Rechtsmittelinstanz
- betriebsraete.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausschlußfrist für die Erstattung von Vorruhestandsgeld - Insolvenzsicherung durch die ZVK
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Ausschlußfrist für die Erstattung von Vorruhestandsgeld
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Ausschlußfrist nach BRTV-Bau für Masseanspruch der ZVK aus übergangenen Vorruhestandsleistungen
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 81, 1
- ZIP 1996, 433
- NZA 1996, 610
- BB 1996, 381
- DB 1996, 583
Wird zitiert von ... (7)
- BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 297/96
Arbeit & Soziales - Rückzahlung von Vorruhestandsgeld
Die Ausschlußfristen des BRTV-Bau sollen die kurzfristige Abwicklung der Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sicherstellen (BAG Urteil vom 5. September 1995 - 9 AZR 533/94 - BAGE 81, 1 = AP Nr. 24 zu § 1 TVG Vorruhestand; BAG Urteil vom 19. April 1983 - 3 AZR 4/81 - AP Nr. 6 zu § 6 BetrAVG).Verbindung bestand lediglich zu Ansprüchen aus dem Vorruhestandsverhältnis, auf die die Bestimmungen des § 16 BRTV-Bau keine Anwendung finden (vgl. BAG Urteil vom 5. September 1995 - 9 AZR 533/94 - aaO).
Für diese Ansprüche gelten nämlich die besonderen, abschließenden Regelungen über das Erlöschen und Ruhen des Anspruches auf Vorruhestandsgeld in § 8 des Tarifvertrages über den Vorruhestand im Baugewerbe vom 26. September 1984 und die Verjährungsbestimmungen des § 19 des Tarifvertrages über das Verfahren für den Vorruhestand im Baugewerbe vom 12. Dezember 1984 (vgl. BAG Urteil vom 5. September 1995 - 9 AZR 533/94 - aaO).
- BVerwG, 07.01.2003 - 6 P 7.02
Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; örtliche Zuständigkeit des …
- BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 774/94 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Düsseldorf, 10.07.2002 - 12 Sa 132/02
Haftung des Generalunternehmers nach § 1 a AEntG für vom polnischen …
Nachdem die Vorinstanz von Beklagter und von Streitverkündeter nicht gerügt die Zuständigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen angenommen hat, erledigt sich nach § 65 ArbGG eine Überprüfung in der Berufungsinstanz (BAG, Urteil vom 05.0.1995, 9 AZR 533/94, AP Nr. 24 zu § 1 TVG Vorruhestand, zu I der Gründe, BAG, Urteil vom 26.03.1992, 2 AZR 443/91, AP Nr. 7 zu § 48 ArbGG, zu II 3 b aa). - LAG Hessen, 20.05.2009 - 8 Sa 1649/07
Mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts durch eine tarifvertragliche …
Dies ist zu verneinen, wenn die Leistung auf Übergangsgeld in einem eigenständigen Tarifvertrag geregelt ist, der als besondere Regelung dem Manteltarifvertrag vorgeht und abschließende Bestimmungen über das Entstehen und Erlöschen des Anspruchs auf Übergangsgeld enthält (vgl. BAG vom 5. September 1995 - 9 AZR 533/94, AP Nr. 24 zu § 1 TVG;… BAG vom 14. Februar 1977 a.a.O.). - LAG Hessen, 20.05.2009 - 8 Sa 1650/07
Mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts durch eine tarifvertragliche …
Dies ist zu verneinen, wenn die Leistung auf Übergangsgeld in einem eigenständigen Tarifvertrag geregelt ist, der als besondere Regelung dem Manteltarifvertrag vorgeht und abschließende Bestimmungen über das Entstehen und Erlöschen des Anspruchs auf Übergangsgeld enthält (vgl. BAG vom 5. September 1995 - 9 AZR 533/94, AP Nr. 24 zu § 1 TVG;… BAG vom 14. Februar 1977 a.a.O.). - LAG Baden-Württemberg, 26.02.1996 - 15 Sa 133/95 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
