Rechtsprechung
   BAG, 06.04.2011 - 7 ABR 136/09   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Änderung der Einstufung innerhalb einer Entgeltgruppe ist mitbestimmungspflichtig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierungen; Ausschluss einer die der Mitbeurteilung des Betriebsrats unterfallenden Rechtsanwendung des Arbeitgebers durch einen diesem von den Urhebern der kollektiven Vergütungsordnung eingeräumten Beurteilungsspielraum

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierungen

Zeitschriftenfundstellen

  • DB 2011, 2207



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Wird zitiert von ... (9)  

  • VG Frankfurt/Main, 04.10.2011 - 23 K 1924/11  

    Unterrichtung des Personalrats bei Eingruppierung

    Die Kammer sieht sich durch den Beschluss des BAG zu § 99 BetrVG (BAG B. v. 6.4.2011 - 7 ABR 136/09 - juris Rn. 21 ff.) in ihrer Auffassung bestätigt.

    Konsequenz dieser Ausgestaltung des Mitbeurteilungsrechtes des Personalrats ist, dass sich sein Mitbeurteilungsrecht auf die von der Dienststellenleitung vorzulegende bzw. vorzutragende Eingruppierungsabsicht und die ihr zugrunde liegenden rechtlichen Bewertungen oder ggf. auch tariflich eröffneten Ermessensentscheidungen (BAG B. v. 6.4.2011, a.a.O.) bezieht.

  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 419/10  

    Rückkehrrecht nach § 17 HVFG

    Erst mit deren Vollendung ist die bisherige Eingruppierung ersetzt (vgl. dazu BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 56 ff., BAGE 130, 286; zur Stufenzuordnung als Bestandteil der Eingruppierung siehe auch BAG 6. April 2011 - 7 ABR 136/09 - Rn. 25, DB 2011, 2207; 26. Juni 2008 - 6 AZR 498/07 - Rn. 9, 14, AP BMT-G II § 6 Nr. 2) und damit die vom Rückkehrer beim LBK Hamburg erreichte Vergütungsgruppe "gewahrt".
  • BVerwG, 22.09.2011 - 6 PB 15.11  

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Stufenzuordnung; förderliche Zeiten einer

    Sie kann in einem für den Arbeitgeber geltenden oder auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag enthalten sein, auf einer Dienstvereinbarung beruhen, aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen in der Dienststelle allgemein zur Anwendung kommen oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen sein (vgl. BAG, Beschlüsse vom 23. September 2003 - 1 ABR 35/02 - BAGE 107, 338 , vom 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - BAGE 112, 238 , vom 28. April 2009 - 1 ABR 97/07 - BAGE 131, 286 Rn. 20 und vom 6. April 2011 - 7 ABR 136/09 - juris Rn. 18).
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  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 149/10  

    Rückkehrrecht - Rechtsfolgen - Dynamisierung der individuellen Zwischenstufe

    Erst mit deren Vollendung ist die bisherige Eingruppierung ersetzt (vgl. dazu BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 56 ff., BAGE 130, 286; zur Stufenzuordnung als Bestandteil der Eingruppierung siehe auch BAG 6. April 2011 - 7 ABR 136/09 - Rn. 25, DB 2011, 2207; 26. Juni 2008 - 6 AZR 498/07 - Rn. 9, 14, AP BMT-G II § 6 Nr. 2) und damit die vom Rückkehrer beim LBK Hamburg erreichte Vergütungsgruppe "gewahrt".
  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 566/10  

    Rückkehrrecht nach § 17 HVFG

    Erst mit deren Vollendung ist die bisherige Eingruppierung ersetzt (vgl. dazu BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 56 ff., BAGE 130, 286; zur Stufenzuordnung als Bestandteil der Eingruppierung siehe auch, BAG 6. April 2011 - 7 ABR 136/09 - Rn. 25, DB 2011, 2207; 26. Juni 2008 - 6 AZR 498/07 - Rn. 9, 14, AP BMT-G II § 6 Nr. 2) und damit die vom Rückkehrer beim LBK Hamburg erreichte Vergütungsgruppe "gewahrt".
  • LAG Baden-Württemberg, 09.11.2011 - 13 TaBV 6/11  

    Eingruppierung einer Arbeitnehmerin in den Bundesentgelttarifvertrag für die

    Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates besteht auch, soweit die Beteiligten nicht um die Eingruppierung der Arbeitnehmerin N. in eine bestimmte Vergütungsgruppe streiten - insoweit besteht Einvernehmen bezüglich E 11 BETV als zutreffender Entgeltgruppe - sondern nur um die Einstufung nach "Tätigkeitsjahren in dieser Gruppe" (vgl. BAG 6. April 2011 - 7 ABR 136/09 - DB 2011, 2207 ff.).
  • VG Frankfurt/Main, 04.10.2011 - 23 K 1923/11  

    Unterrichtung des Personalrats bei Eingruppierung

    51 Konsequenz dieser Ausgestaltung des Mitbeurteilungsrechtes des Personalrats ist, dass sich sein Mitbeurteilungsrecht auf die von der Dienststellenleitung vorzulegende bzw. vorzutragende Eingruppierungsabsicht und die ihr zugrunde liegenden rechtlichen Bewertungen oder ggf. auch tariflich eröffneten Ermessensentscheidungen (BAG B. v. 6.4.2011 - 7 ABR 136/09 - juris Rn. 21 ff.) bezieht.
  • VG Frankfurt/Main, 10.10.2011 - 22 K 1823/11  

    Mitbestimmung bei der Erstfestsetzung der Erfahrungsstufen bei Einstellung

    Dies hat sich jetzt geändert und wird auch dadurch beeinflusst, dass in der Rechtsprechung sowohl des BVerwG wie des BAG die Zuordnung von Beschäftigten im Arbeitsverhältnis zu den im jeweiligen Tarifvertrag vorgesehenen, dem Besoldungsrecht vergleichbaren Erfahrungsstufen als Fall der individuellen Eingruppierung begriffen und der darauf bezogenen Mitbestimmung zugeordnet wird (BVerwG B. v. 27.8.1008 - 6 P 1.08 - PersR 2008, 500, 502 ff.; 22.9.2011 - 6 PB 15.11 - n. v.; 7.3.2011 - 6 P 15.10 - PersR 2011, 210; BAG B. v. 6.4.2011 - 7 ABR 136/09 - juris Rn. 21 ff.).
  • LAG Hamm, 25.04.2012 - 2 Sa 1637/11  
    Sie ist daher nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, keine in das Ermessen des Arbeitgebers gestellte, rechtsgestaltende Maßnahme, sondern ein Rechtsanwendungsakt (vgl. BAG, Beschluss v. 06.04.2011 - 7 ABR 136/09, DB 2011, 2207; Beschluss v. 12.01.2011 - 7 ABR 34/09, NZA 2011, 1297).
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