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   BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 42/87   

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Wird zitiert von ... (2)  

  • BAG, 14.01.1992 - 1 ABR 35/91  

    Einigungsstellenspruch über Arbeitszeit von Redakteuren

    So hat es der Senat z. B. auch für ausreichend bestimmt gehalten, wenn in einem Beschlußverfahren über Tendenzschutzfragen im Antrag die in Betracht kommenden Personen lediglich als "Tendenzträger," bezeichnet werden, wenn diese entsprechend dem Anlaß des Verfahrens näher individualisiert werden können (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1988 -- 1 ABR 42/87 -, n. v.).
  • BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88  

    Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Versetzung

    Nach der Entscheidung des Senats vom 6. Dezember 1988 (- 1 ABR 42/87 - n.v., im Anschluß an den Senatsbeschluß vom 17. März 1987 - 1 ABR 65/85 - AP Nr. 7 zu § 23 BetrVG 1972, zu B II 2 c der Gründe und im Anschluß an die Entscheidung des Sechsten Senats vom 18. April 1985, BAGE 48, 246 = AP Nr. 5 zu § 23 BetrVG 1972) kommt die Rechtsfolge des § 23 Abs. 3 BetrVG dann in Betracht, wenn der Betriebsrat vom Arbeitgeber bei regelungspflichtigen Tatbeständen übergangen worden ist und er nunmehr diesen zur künftigen Beachtung der gemeinsam wahrzunehmenden betriebsverfassungsrechtlichen Regelungsbefugnisse anhalten will.
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