Rechtsprechung
   BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Freiheit der Wahl - Chancengleichheit der Wahlbewerber

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
  • betriebsrat.com (Volltext/Kurzmitteilung)

    Einsichtnahme in mit Stimmabgabevermerken versehene Wählerliste Freiheit der Wahl geheime Wahl Chancengleichheit d Wahlbewerber

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  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Freiheit der Wahl - Chancengleichheit der Wahlbewerber

  • betriebsrat.com

    Einsichtnahme in mit Stimmabgabevermerken versehene Wählerliste

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einsichtnahme in mit Stimmabgabevermerken versehene Wählerliste; Freiheit der Wahl; geheime Wahl; Chancengleichheit der Wahlbewerber; Funktion der Wählerliste; gemeinsame Posteingangsstelle mehrerer Gerichte

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Freiheit der Wahl - Chancengleichheit der Wahlbewerber

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Einblick in Wählerliste mit Stimmabgabevermerken während Betriebsratswahl

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Betriebsratswahl: Arbeitnehmer dürfen nicht gedrängt werden

  • BetriebsratsZentrum (Leitsatz)

    § 19 Abs. 1 BetrVG
    Drucksituation

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  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

    BetrVG § 19 Abs. 1, § 19 Abs. 2 Satz 2

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Betriebsratswahl angefochten: Bewerber sieht sich während der Wahl die Wählerlisten an und fordert Nichtwähler zum Wählen auf

Verfahrensgang

  • ArbG Hamburg, 13.10.1998 - 17 BV 8/98
  • LAG Hamburg, 01.06.1999 - 2 TaBV 1/99
  • BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 96, 326
  • MDR 2001, 880
  • DB 2000, 2533
  • DB 2001, 1422
  • DB 2001, 2533
  • JR 2002, 220



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Wird zitiert von ... (16)  

  • LAG München, 27.02.2007 - 8 TaBV 89/06  

    Betriebsratswahl

    Wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht sind der allgemeine Grundsatz der freien Wahl sowie der ungeschriebene Grundsatz der Chancengleichheit der Wahlbewerber, weil sie der Integrität einer demokratischen Wahl dienen (vgl. BAG vom 6. Dezember 2000 (7 ABR 34/99 - AP Nr. 48 zu § 19 BetrVG 1972).

    Wie das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 6. Dezember 2000 (a. a. O.) ausdrücklich ausführt, ist Wahlwerbung zulässig und bei Betriebratswahlen nicht nur durch Art. 5 Abs. 1 GG, sondern für Koalitionen auch durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt.

    Nach der bereits erwähnten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Dezember 2000 (a. a. O.) hat der allgemeine Grundsatz der freien Wahl im Betriebsverfassungsrecht dem Verbot der Wahlverhinderung und Wahlbeeinflussung in § 20 Abs. 1 und 2 BetrVG seinen Ausdruck gefunden.

    Allerdings kann nicht übersehen werden, dass nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 1978 (2 BvR 523/75, 2 BvR 958/76 und 2 BvR 977/76 - BVerfGE 47, 198), auf die der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Dezember 2000 (a. a. O.) Bezug nimmt, für den Bereich der Bundestagswahl als Adressaten des Grundsatzes der Chancengleichheit die "öffentliche Gewalt" nennt.

    Das Arbeitsgericht habe die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Dezember 2000 (7 ABR 34/99 - AP Nr. 48 zu § 19 BetrVG 1972) verkannt.

    Dies hat auch das Arbeitsgericht in der angegriffenen Entscheidung unter Verweisung auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Dezember 2000 (7 ABR 34/99 - AP Nr. 48 zu § 19 BetrVG 1972) erkannt.

    Wie das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 6. Dezember 2000 (a. a. O.) ausdrücklich ausführt, ist Wahlwerbung zulässig und bei Betriebratswahlen nicht nur durch Art. 5 Abs. 1 GG, sondern für Koalitionen auch durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt.

    Nach der bereits erwähnten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Dezember 2000 (a. a. O.) hat der allgemeine Grundsatz der freien Wahl im Betriebsverfassungsrecht dem Verbot der Wahlverhinderung und Wahlbeeinflussung in § 20 Abs. 1 und 2 BetrVG seinen Ausdruck gefunden.

    Allerdings kann nicht übersehen werden, dass nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 1978 (2 BvR 523/75, 2 BvR 958/76 und 2 BvR 977/76 - BVerfGE 47, 198), auf die der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Dezember 2000 (a. a. O.) Bezug nimmt, für den Bereich der Bundestagswahl als Adressaten des Grundsatzes der Chancengleichheit die "öffentliche Gewalt" nennt.

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 24/03  

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

    Dafür ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (vgl. BAG 14. September 1988 - 7 ABR 93/87 - BAGE 59, 328 = AP BetrVG 1972 § 16 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 16 Nr. 6, zu B IV 2 der Gründe; 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - BAGE 95, 15 = AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 39, zu B IV 6 a der Gründe; 6. Dezember 2000 - 7 ABR 34/99 - BAGE 96, 326 = AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 48 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 40, zu B II 8 a der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 16.06.2008 - 9 TaBV 14/07  

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - leitender Angestellter - Voraussetzungen

    Diese soll alleine auf der freien Entscheidung der Betriebsangehörigen beruhen (BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 123/93 - AP BetrVG 1972 § 20 Nr. 18 zu Ziffer II 2 b cc der Gründe ; Schneider in Däubler/Kittner/Klebe BetrVG 11. Aufl. § 20 Rd 1; Richardi, BetrVG 7. Aufl. § 20 Rd 12; BAG vom 06.12.2000 - 7 ABR 34/99 - AP Nr. 48 zu § 19 BetrVG 1972 = EZA § 19 BetrVG 1972 Nr. 40 Rd 24 = Ziffer II 3 a der Gründe; LAG München 27.02.2007 - 8 TaBV 89/06 - Rd 27 und LAG Niedersachsen vom 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06 - Rd 51).

    Sie ist bei Betriebsratswahlen nicht nur durch Art. 5 Abs. 1 GG, sondern für Koalitionen auch durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt (BAG vom 06.12.2000 aaO. Rd 25).

    Die hiermit verbundene Ansprache und Beeinflussung des Wahlberechtigten ist, solange keine unzulässigen Mittel verwandt werden, Bestandteil eines demokratischen Wahlverfahrens (BAG vom 06.12.2000 a.a.O. Rd 25, LAG München vom 27.02.2007 a.a.O. Rd 77).

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  • LAG Niedersachsen, 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06  

    Keine Behinderung der Wahl des Betriebsrates bei Wahlbeobachtung durch

    Das Bundesarbeitsgericht habe mit Beschluss vom 06.12.2000 (- 7 ABR 34/99 -) entschieden, es sei unzulässig, dass Wahlbewerber Einblick in die Wählerliste während des Wahlvorgangs erhielten, weil diese Information über die Wahlbeteiligung genutzt werden könnte, um unzulässigen Druck auf Wahlberechtigte auszuüben.

    In die Wahlakten besteht ein Einsichtsrecht, und zwar sowohl der Arbeitnehmer wie des Arbeitgebers, aber auch jeder im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, weil sich daraus unter Umständen die Begründung einer Wahlanfechtung ergibt (BAG vom 6.12.2000 - 7 ABR 34/98 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 48).

    Der Verneinung eines Verstoßes der Arbeitgeberin gegen § 20 BetrVG steht die vom Betriebsrat herangezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 06.12.2000 (7 ABR 34/99 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 48) nicht entgegen.

  • BAG, 27.07.2005 - 7 ABR 54/04  

    Einsichtnahme in die Wahlakten der Betriebsratswahl

    Aus der in § 19 WO normierten Pflicht des Betriebsrats, die Wahlakten mindestens bis zur Beendigung seiner Amtszeit aufzubewahren, ergibt sich jedoch grundsätzlich ein Anspruch des Arbeitgebers auf Einsichtnahme in die Wahlakten (vgl. etwa Fitting BetrVG 22. Aufl. § 19 WO 2001 Rn. 2; GK-BetrVG/Kreutz/Oetker 7. Aufl. § 19 WO Rn. 3; Richardi/Thüsing BetrVG 9. Aufl. § 19 WO 2001 Rn. 2; ebenso DKK/Schneider BetrVG 9. Aufl. § 19 WO 2001 Rn. 4, soweit die Einsichtnahme im Rahmen eines Wahlanfechtungsverfahren benötigt wird; so auch Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schladmann/Rehak/Faber BPersVG Stand: Mai 2005 § 24 WO Rn. 3 zu der inhaltsgleichen Regelung in § 24 WO BPersVG; aA Grabendorf/Ilbertz/Widmeier BPersVG 9. Aufl. § 24 WO Rn. 4, die ein Recht auf Einsichtnahme in die Wahlakten auch außerhalb eines Wahlanfechtungsverfahrens befürworten; vgl. auch BAG 6. Dezember 2000 - 7 ABR 34/99 - BAGE 96, 326 = AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 48 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 40, zu B II 2 b der Gründe).
  • BVerwG, 23.10.2003 - 6 P 10.03  

    Anfechtung einer Personalratswahl; Wahlanfechtungsfrist; Bekanntgabe des

    Die materiellrechtliche Bedeutung der Wahlanfechtungsfrist hat zur Folge, dass die für die Fristüberprüfung erforderlichen Feststellungen allein von den gerichtlichen Tatsacheninstanzen - nicht vom Rechtsbeschwerdegericht - zu treffen sind und dass die Fristeinhaltung dahinstehen kann, wenn ein Wahlanfechtungsgrund nicht gegeben ist (vgl. BAG, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 7 ABR 34/99 - BAGE 96, 326, 328, 330).
  • LAG Hamm, 01.06.2007 - 13 TaBV 86/06  

    Anfechtung; Betriebsratswahl; Briefwahl; Freiumschlag; Stimmzettel

    Schon durch die beiden aufgezeigten Wahlfehler konnte das Wahlergebnis objektiv beeinflusst bzw. geändert werden (§ 19 Abs. 1 a.E. BetrVG); bei einer hypothetischen Betrachtungsweise hätte nämlich die Wahl ohne die genannten Verstöße nicht zwingend zu demselben Ergebnis geführt (vgl. z.B. BAG AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 48; AP BetrVG 1972 § 14 Nr. 2, j. m. w. N).

    Dementsprechend musste auf die Anfechtungsrelevanz der zahlreichen weiteren gerügten Verstöße nicht mehr eingegangen zu werden, z. B. auf die Aspekte zulässiger Wahlwerbung und die Wahrung der Chancengleichheit aller Wahlbewerber (vgl. BAG AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 48) sowie auf den Gesichtspunkt, ob insgesamt neun Arbeitnehmer, darunter drei Wahlvorstandsmitgliedern, unter Berücksichtigung der eingeschränkten gesetzlichen Möglichkeiten zulässigerweise die Briefwahl ermöglicht worden ist (vgl. BAG AP BetrVG § 76 Nr. 29).

  • LAG Hamm, 01.06.2007 - 13 TaBV 87/06  

    Anfechtung; Betriebsratswahl; Briefwahl; Freiumschlag; Stimmzettel

    Schon durch die beiden aufgezeigten Wahlfehler konnte das Wahlergebnis objektiv beeinflusst bzw. geändert werden (§ 19 Abs. 1 a.E. BetrVG); bei einer hypothetischen Betrachtungsweise hätte nämlich die Wahl ohne die genannten Verstöße nicht zwingend zu demselben Ergebnis geführt (vgl. z.B. BAG AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 48; AP BetrVG 1972 § 14 Nr. 2, j. m. w. N).

    Dementsprechend musste auf die Anfechtungsrelevanz der zahlreichen weiteren gerügten Verstöße nicht mehr eingegangen zu werden, z. B. auf die Aspekte zulässiger Wahlwerbung und die Wahrung der Chancengleichheit aller Wahlbewerber (vgl. BAG AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 48) sowie auf den Gesichtspunkt, ob insgesamt neun Arbeitnehmer, darunter drei Wahlvorstandsmitgliedern, unter Berücksichtigung der eingeschränkten gesetzlichen Möglichkeiten zulässigerweise die Briefwahl ermöglicht worden ist (vgl. BAG AP BetrVG § 76 Nr. 29).

  • LAG Düsseldorf, 29.09.2004 - 12 TaBV 44/04  

    Recht auf Einsicht in die Wahlakten

    Insoweit mag einiges dafür sprechen, dass Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft auch außerhalb des Gerichtsverfahrens zur Überprüfung der Wahl auf Anfechtungsgründe ein Recht auf Einsicht in die Wahlakten haben (vgl. BAG, Beschluss vom 06.12.2000, 7 ABR 34/99, AP Nr. 48 zu § 19 BetrVG 1972, Schneider, DKK-BetrVG, 7. Aufl., § 20 WO Rz. 4).

    Danach kann dahinstehen, inwieweit mit der Gewährung von Einsichtnahme in die Wahlunterlagen der Grundsatz der geheimen Wahl (§ 14 Abs. 1 BetrVG) verletzt (vgl. BAG vom 06.12.2000, a.a.O.) oder gegen datenschutzrechtliche Grundsätze und Bestimmungen verstoßen werden könnte.

  • LAG Hamm, 20.05.2005 - 10 TaBV 94/04  

    Anfechtung einer Betriebsratswahl Wahlbeeinflussung durch den Wahlvorstand

    Dafür ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (BAG, Beschluss vom 14.09.1988 - AP BetrVG 1972 § 16 Nr. 1; BAG, Beschluss vom 31.05.2000 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12; BAG, Beschluss vom 06.12.2000 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 48; BAG, Beschluss vom 21.02.2001 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 49; LAG Brandenburg, Beschluss vom 27.11.1998 - NZA-RR 1999, 418; Fitting, a.a.O., § 19 Rz. 24; Kreutz, a.a.O., § 19 Rz. 40 ff., 44, 45; ErfK/Eisemann, a.a.O., § 19 BetrVG Rz. 7).
  • LAG München, 27.01.2010 - 11 TaBV 22/09  

    Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • LAG Hamm, 25.06.2004 - 10 TaBV 61/04  

    Einstweilige Verfügung auf Zutritt eines Betriebsrats-, Ersatzmitglieds zum

  • LAG Hamm, 12.10.2007 - 10 TaBV 9/07  

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Wahlberechtigung und Wählbarkeit von leitenden

  • ArbG Frankfurt/Main, 22.05.2002 - 2 BV 148/02  

    Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.03.2010 - 15 TaBVGa 34/10  

    Kein Abbruch einer Betriebsratswahl im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • ArbG Hamburg, 08.01.2008 - 19 Ca 281/07  

    Keine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung beim Abhängigmachen der Kündigungsart

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