Rechtsprechung
| BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 612/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Kündigung eines Schwerbehinderten vor Antragstellung beim Versorgungsamt
- Alpmann Schmidt
SchwbG § 1, § 4, § 15; SGB X §§ 85 ff.; GG Art. 3 Abs. 1; BGB § 162, § 242
- aufrecht.de
Kündigung eines Schwerbehinderten
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Sonderkündigungsschutz trotz fehlenden Anerkennungsantrags vor Zugang der Kündigung
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kündigung eines Schwerbehinderten vor Antragstellung beim Versorgungsamt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung; Schwerbehindertenrecht - Kündigung eines Schwerbehinderten; notwendige Zustimmung der Hauptfürsorgestelle, wenn der Schwerbehinderte den Antrag auf Anerkennung erst nach dem Zugang der Kündigung gestellt hat?
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kündigung eines Schwerbehinderten vor Antragstellung beim Versorgungsamt
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Kündigung eines Schwerbehinderten vor Antragstellung beim Versorgungsamt
Kurzfassungen/Presse (10)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Sonderkündigungsschutz bei Antrag des schwerbehinderten Arbeitnehmers erst nach Ausspruch der Kündigung?
- 123recht.net (Pressemeldung)
Kündigungsschutz für Schwerbehinderte // Schutz in Einzelfällen auch ohne Anerkennung möglich
- aok-business.de (Kurzinformation)
Kündigung: "Nichtbehinderte" wie Behinderte behandeln?
- arbeitsrecht-koeln.de (Kurzinformation)
Voraussetzung des Sonderkündigungsschutzes
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Schwerbehinderte
- lifeandlaw.de (Pressemitteilung)
Sonderkündigungsschutz bei Antrag des schwerbehinderten Arbeitnehmers erst nach Ausspruch der Kündigung?
- lifeandlaw.de (Pressemitteilung)
Sonderkündigungsschutz bei Antrag des schwerbehinderten Arbeitnehmers erst nach Ausspruch der Kündigung?
- rp-online.de (Kurzinformation)
Antrag auf Schwerbehindertenstatus verleiht Kündigungsschutz
- dbb.de (Kurzinformation)
Antragstellung nach Ausspruch Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Celle, 31.01.2000 - 2 Ca 31/00
- LAG Niedersachsen, 15.06.2000 - 14 Sa 376/00
- BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 612/00
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 100, 355
- NJW 2002, 3568
- MDR 2002, 1377
- BB 2002, 2184
- DB 2002, 2114
- NZA 2002, 1145
Wird zitiert von ... (24)
- BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 675/03
Kündigung, schwerbehinderte Arbeitnehmer
Der Feststellungsbescheid des Versorgungsamts hat nach § 2 Abs. 2, 69 SGB IX keine rechtsbegründende (konstitutive), sondern lediglich eine erklärende (deklaratorische) Wirkung (vgl. Senat 7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - BAGE 100, 355; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - BAGE 30, 141).Voraussetzung ist vielmehr nach ständiger Rechtsprechung des Senats, dass vor Zugang der Kündigung ein Bescheid über die Eigenschaft als schwerbehindert ergangen ist oder jedenfalls ein entsprechender Antrag gestellt ist (7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - BAGE 100, 355; 20. Oktober 1977 - 2 AZR 770/76 - BAGE 29, 331; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - BAGE 30, 141; 30. Juni 1983 - 2 AZR 10/82 - BAGE 43, 148).
An dieser zuletzt zu § 15 SchwbG bestätigten Rechtsprechung hält der Senat auch nach der insoweit unveränderten Übernahme des Schwerbehindertenrechts in das SGB IX (Gesetz vom 19. Juni 2001, BGBl. I S. 1046) fest (siehe auch 7. März 2002 aaO unter II 3 der Gründe).
a) Wenn der Senat bisher zu § 85 SGB IX aF darauf abgestellt hat, den schwerbehinderten Menschen treffe die Obliegenheit, bei Unkenntnis des Arbeitgebers von der Eigenschaft als schwerbehindert bzw. der Antragstellung beim Versorgungsamt diesen innerhalb einer Frist von regelmäßig einem Monat auf den besonderen Kündigungsschutz hinzuweisen, so ist dies aus Vertrauensschutzgesichtspunkten gerechtfertigt (siehe zuletzt 7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - BAGE 100, 355).
Dann tritt der Sonderkündigungsschutz selbst dann - ohne vorherige Antragstellung - ein, wenn der Arbeitgeber mit seiner Kündigung der Antragstellung des Arbeitnehmers beim Versorgungsamt zuvor kommt (BAG 7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - BAGE 100, 355).
- BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02
Änderungskündigung; Gleichbehandlung; Differenzierungsgründe; Offenlegung
Die rechtlichen Wirkungen der Schwerbehinderteneigenschaft treten im Falle des Sonderkündigungsschutzes regelmäßig erst dann ein, wenn vor Zugang der Kündigung ein Bescheid über die Schwerbehinderteneigenschaft ergangen oder jedenfalls ein entsprechender Antrag gestellt ist (st. Rspr. vgl. zuletzt BAG 7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - BAGE 100, 355). - BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 864/06
Kündigung - Klagefrist
Der Feststellungsbescheid des Versorgungsamts hat nach § 2 Abs. 2, § 69 SGB IX keine rechtsbegründende (konstitutive), sondern lediglich eine erklärende (deklaratorische) Wirkung (vgl. Senat 20. Januar 2005 - 2 AZR 675/03 - AP SGB IX § 85 Nr. 1 = EzA SGB IX § 85 Nr. 3, zu II 1 der Gründe; 7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - BAGE 100, 355, zu II 1 der Gründe).aa) Wenn der Senat zu § 85 SGB IX bisher darauf abgestellt hat, den schwerbehinderten Menschen treffe die Obliegenheit, bei Unkenntnis des Arbeitgebers von der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch bzw. der Antragstellung beim Versorgungsamt diesen innerhalb einer Frist von regelmäßig einem Monat (vgl. zur Ankündigung des Senats, künftig eine Regelfrist von drei Wochen in Anlehnung an § 4 KSchG zu erwägen: 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05 - AP SGB IX § 85 Nr. 3 = EzA SGB IX § 85 Nr. 5, zu III der Gründe) auf den besonderen Kündigungsschutz hinzuweisen, so ist dies aus Vertrauensschutzgesichtspunkten gerechtfertigt (vgl. Senat 7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - BAGE 100, 355, zu II 2 a und II 3 der Gründe).
- BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 514/04
Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz
a) Hinsichtlich der Schwerbehinderteneigenschaft kommt es auf eine Offenkundigkeit im Sinne der Rechtsprechung des Senats (7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - BAGE 100, 355) nicht an.aa) Richtig ist, dass im Einzelfall der kündigungsrechtliche Schutz des schwerbehinderten Menschen auch schon dann zum Tragen kommen kann, wenn die Schwerbehinderung offenkundig ist (Senat 7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - BAGE 100, 355; BVerfG 9. April 1987 - 1 BvR 1406/86 - NZA 1987, 563).
Der Arbeitgeber muss sich dann entsprechend dem Rechtsgedanken des § 162 BGB so behandeln lassen, als habe der Schwerbehinderte den Antrag vor Zugang der Kündigung gestellt (Senat 7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - aaO).
- BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 217/06
Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
a) Nach der bisherigen Rechtslage war Voraussetzung des Sonderkündigungsschutzes, dass vor Zugang der Kündigung ein Bescheid über die Eigenschaft als schwerbehinderter Menschen ergangen oder jedenfalls ein entsprechender Antrag gestellt war (so auch nach der Übernahme des Schwerbehindertenrechts in das SGB IX: Senat 20. Januar 2005 - 2 AZR 675/03 - AP SGB IX § 85 Nr. 1 = EzA SGB IX § 85 Nr. 3; noch zu § 15 SchwbG: 7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - BAGE 100, 355). - BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10
Frage nach der Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis
Obwohl dieses Institut im SGB IX nicht vorgesehen ist und obwohl es nicht die Aufgabe des Integrationsamtes, sondern gemäß § 69 SGB IX iVm. §§ 1, 6 KOVVfG die des Versorgungsamtes ist, die Schwerbehinderteneigenschaft eines bestimmten Arbeitnehmers zu klären (BAG 7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - BAGE 100, 355, 358; BVerwG 15. Dezember 1988 - 5 C 67.85 - BVerwGE 81, 84), wird es allgemein für zulässig gehalten (…KR/Etzel 9. Aufl. §§ 85 - 90 SGB IX Rn. 54;… Schaub/Koch ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 179 Rn. 28;… Trenk-Hinterberger in HK-SGB IX 3. Aufl. § 88 Rn. 55;… Düwell in LPG-SGB IX 3. Aufl. § 85 Rn. 37;… Müller-Wenner in Müller-Wenner/Winkler SGB IX Teil 2 2. Aufl. § 85 Rn. 69).Allein das würde, insbesondere bei Massenentlassungen, selbst dann zu erheblichen, dem Arbeitgeber unzumutbaren Verzögerungen bei der Umsetzung des Kündigungsentschlusses führen, wenn ein bestandskräftiger Bescheid des Integrationsamtes erginge (vgl. BAG 7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - BAGE 100, 355, 358).
- LAG Düsseldorf, 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04
Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei laufendem Antragsverfahren …
Dagegen spricht zum Einen, dass der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes grundsätzlich nur deklaratorische Wirkung hat (BAG vom 07.03.2002 - 2 AZR 612/00 - NZA 2002, 1145, 1146, I 1 der Gründe, zu § 4 Abs. 1 Schwerbehindertengesetz).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts genügt es, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber von einem vor Zugang der Kündigung gestellten Antrag bzw. Verschlimmerungsantrag binnen eines Monats nach Zugang in Kenntnis setzt (vgl. BAG vom 16.08.1991 - 2 AZR 241/90 - NZA 1992, 93; BAG vom 07.03.2002 - 2 AZR 612/00 - NZA 2002, 1145/1146).
- ArbG Essen, 15.05.2007 - 2 Ca 4309/06 Zudem konnte nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der schwerbehinderte Arbeitnehmer nur dann Sonderkündigungsschutz in Anspruch nehmen, wenn er innerhalb einer angemessenen Frist - nach früherer Rechtsprechung regelmäßig innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung (vgl. SAG vom 7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - NZA 2002, 1145, m.w.N.),nach neuer Rechtsprechung binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung (vgl. BAG vom 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05 - NZA 2006, 1035, 1037, m.w.N.) -den Arbeitgeber von der Feststellung seiner Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch bzw. von seiner Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen oder aber von einer diesbezüglichen Antragstellung unterrichtet hatte, weil andernfalls der Sonderkündigungsschutz verwirkt wurde.
Es ist zwar richtig, dass der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG vom 07. März 2002 - 2 AZR 612/00 - NZA 2002, 1145)nur deklaratorische Wirkung hat; der geänderte Gesetzeswortlaut in § 90 Abs. 2a SGB IX knüpft jedoch ausdrücklich an den Nachweis bzw. die Feststellung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch - und nicht an das (vom Versorgungsamt im Erstverfahren möglicherweise nicht erkannte) objektive Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft an.
- LAG Sachsen, 28.11.2007 - 2 Sa 96/07
Kündigung
Schon zum früheren Schwerbehindertenrecht hat das Bundesarbeitsgericht (zuletzt vom 07.03.2002 - 2 AZR 612/00 - EzA § 85 SGB IX Nr. 1) in Anknüpfung an frühere Rechtsprechung entschieden, dass grundsätzlich am Antragserfordernis vor Zugang der Kündigung für das Eingreifen des kündigungsrechtlichen Schwerbehindertenschutzes festzuhalten sei.Etwas anderes konnte ausnahmsweise dann gelten, wenn die Schwerbehinderung offenkundig ist (BAG vom 07.03.2002 a. a. O. m. w. N.).
- BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 16.11
Anfechtungsklage; Rechtsschutzinteresse; Fiktion; Fiktion eines Verwaltungsakts; …
Dies ist der Fall, wenn die Schwerbehinderung im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung offensichtlich ist (BTDrucks 15/2357 S. 24;… vgl. Urteil vom 15. Dezember 1988 - BVerwG 5 C 67.85 a.a.O.; BAG, Urteile vom 27. Februar 1987- 7 AZR 632/85 - NZA 1988, 429 , vom 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - NZA 1996, 374 , vom 7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - BAGE 100, 355 , vom 24. November 2005 - 2 AZR 514/04 - NZA 2006, 665 …und vom 13. Februar 2008 - 2 AZR 864/06 - BAGE 125, 345 Rn. 17; ferner VGH München…, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 12 ZB 10.1727 - juris Rn. 6). - LAG Düsseldorf, 17.01.2006 - 8 Sa 1052/05
Kündigung einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin bei Feststellung der …
- BVerwG, 11.05.2006 - 5 B 24.06
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 7 A 11298/05
Amt für soziale Angelegenheiten, Anerkennungsverfahren, Antrag, Arbeitgeber, …
- LAG Köln, 27.11.2006 - 14 Sa 396/06
Kündigungsschutz für Schwerbehinderte
- LAG Baden-Württemberg, 06.09.2010 - 4 Sa 18/10
Diskriminierung wegen Behinderung - Pflicht zur Einladung zum …
- LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2007 - 5 Sa 386/07
Änderungskündigung, betriebsbedingt, Oberarzt, Arbeitnehmer, Schwerbehinderter, …
- LAG Hamm, 11.03.2004 - 16 (15) Sa 1437/03
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
- LAG Baden-Württemberg, 17.09.2004 - 12 Sa 116/03
Kündigung wegen Krankheit
- LAG Berlin, 01.11.2002 - 19 Sa 1498/02
Änderungskündigung; Schwerbehindertenschutz auch bei nach der Kündigung …
- ArbG Düsseldorf, 12.01.2009 - 2 Ca 6263/08
Kündigung, Schwerbehinderung, Haushaltshilfe
- VG Arnsberg, 20.11.2007 - 11 K 3670/06
- ArbG Berlin, 03.09.2008 - 55 Ca 6593/08
Verwirkung von Sonderkündigungsschutz als Schwerbehinderter
- ArbG Düsseldorf, 11.05.2005 - 10 Ca 610/05
- ArbG Karlsruhe, 18.07.2006 - 6 Ca 163/06
