Rechtsprechung
| BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 679/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers
- openjur.de
Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers
- Bundesarbeitsgericht
Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Objektive Eignung schwerbehinderter Bewerber
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers; Zulässigkeit des Anforderungsprofil [Abschlussnote der Berufsausbildung]
Kurzfassungen/Presse (2)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Entschädigung eines schwerbehinderten Bewerbers
- lto.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber darf beim Stellen von Anforderungen an den Bewerber die Vergleichbarkeit der Situation nicht willkürlich gestalten
Verfahrensgang
- ArbG Saarbrücken, 10.06.2008 - 65 Ca 2/08
- LAG Saarland, 03.12.2008 - 1 Sa 71/08
- BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 679/09
Zeitschriftenfundstellen
- NZA 2011, 1184
- DB 2011, 1983
- NZA-RR 2011, 494
Wird zitiert von ... (9)
- BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10
Bewerber - Benachteiligung - Behinderung
aa) Das Vorliegen einer vergleichbaren Situation setzt voraus, dass der Kläger objektiv für die ausgeschriebene Stelle geeignet war, denn vergleichbar (nicht: gleich) ist die Auswahlsituation nur für Arbeitnehmer, die gleichermaßen die objektive Eignung für die zu besetzende Stelle aufweisen (vgl. BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - AP AGG § 15 Nr. 6 = EzA AGG § 15 Nr. 13; 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - AP AGG § 8 Nr. 2 = EzA AGG § 8 Nr. 2).Grundsätzlich ist für die objektive Eignung nicht auf das formelle Anforderungsprofil, welches der Arbeitgeber erstellt hat, abzustellen, sondern auf die Anforderungen, die der Arbeitgeber an einen Stellenbewerber stellen durfte (vgl. BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - AP AGG § 15 Nr. 6 = EzA AGG § 15 Nr. 13).
Art. 33 Abs. 2 GG begründet ein grundrechtsgleiches Recht auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl und eine Durchführung des Auswahlverfahrens anhand der in der Regelung genannten Auswahlkriterien (BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - AP AGG § 15 Nr. 6 = EzA AGG § 15 Nr. 13; 23. Januar 2007 - 9 AZR 492/06 - BAGE 121, 67 = AP ZPO 1977 § 233 Nr. 83 = EzA GG Art. 33 Nr. 30).
Der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist somit verpflichtet, für die zu besetzende Stelle ein Anforderungsprofil festzulegen und nachvollziehbar zu dokumentieren, weil nur so seine Auswahlentscheidung nach den Kriterien der Bestenauslese gerichtlich überprüft werden kann (BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - mwN, aaO).
- BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10
Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher …
Das Vorliegen einer vergleichbaren Situation setzt voraus, dass der Kläger objektiv für die ausgeschriebene Stelle geeignet war, denn vergleichbar (nicht: gleich) ist die Auswahlsituation nur für Arbeitnehmer, die gleichermaßen die objektive Eignung für die zu besetzende Stelle aufweisen (vgl. BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - AP AGG § 15 Nr. 6 = EzA AGG § 15 Nr. 13).Durch das Stellen von Anforderungen an den Bewerber, die nach der im Arbeitsleben herrschenden Verkehrsanschauung durch die Erfordernisse der wahrzunehmenden Aufgaben unter keinem nachvollziehbaren Gesichtspunkt gedeckt sind, darf er allerdings die Vergleichbarkeit der Situation nicht willkürlich gestalten und dadurch den Schutz des AGG de facto beseitigen (vgl. BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - AP AGG § 15 Nr. 6 = EzA AGG § 15 Nr. 13).
Art. 33 Abs. 2 GG begründet ein grundrechtsgleiches Recht auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl und auf deren Durchführung anhand der in der Regelung - hier der Stellenausschreibung - genannten Auswahlkriterien (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; vgl. BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - aaO).
Erst aus diesem Zuschnitt des zu vergebenden Amtes oder Dienstpostens werden daher die Anforderungen bestimmt, an denen konkurrierende Bewerber zu messen sind (vgl. BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - AP AGG § 15 Nr. 6 = EzA AGG § 15 Nr. 13).
- BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11
Bewerber - Benachteiligung - Alter
Deshalb ist für die objektive Eignung nicht (allein) das Anforderungsprofil maßgeblich, welches der Arbeitgeber erstellt hat, sondern die Anforderungen, welche an die jeweilige Tätigkeit nach der im Arbeitsleben herrschenden Verkehrsanschauung gestellt werden (vgl. BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - AP AGG § 15 Nr. 6 = EzA AGG § 15 Nr. 13).Im Übrigen ist die objektive Eignung von der individuellen und persönlichen Qualifikation des Bewerbers zu trennen, die nur als Kriterium der Auswahlentscheidung auf der Ebene der Kausalität zwischen Benachteiligung und verbotenem Merkmal eine Rolle spielt (vgl. BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - aaO).
- LAG Hamm, 07.08.2012 - 10 Sa 916/12
Entschädigungsanspruch, schwerbehinderter Bewerber, zulässige unterschiedliche …
Dies stellt § 15 Abs. 2 S. 1 AGG zwar nicht ausdrücklich klar, ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang der Bestimmungen in § 15 AGG (BAG, Urteil vom 22.01.2009 - 8 AZR 906/07 - BAG, Urteil vom 07.04.2011 - 8 AZR 679/09 -).Nur so kann eine Auswahlentscheidung nach den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG gerichtlich überprüft werden (vgl. BAG, Urteil vom 07.04.2011 - 8 AZR 679/09 -).
- LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2011 - 3 Sa 182/11
Bewerbung, Schwerbehinderte, Diskriminierung, Entschädigungsanspruch, …
Eine Benachteiligung kann insoweit in der Versagung einer Chance liegen (…BAG vom 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - zitiert nach Juris, Rz. 33 m.w.N.; BAG vom 07.04.2011 - 8 AZR 679/09 - zitiert nach Juris, Rz. 35).Das Vorliegen einer vergleichbaren Situation setzt voraus, dass die Klägerin objektiv für die ausgeschriebene Stelle geeignet war, denn vergleichbar (nicht: gleich) ist die Auswahlsituation nur für Arbeitnehmer, die gleichermaßen die objektive Eignung für die zu besetzende Stelle aufweisen (BAG vom 07.04.2011 - 8 AZR 679/09 - Rz. 37 m.w.N.).
- LAG Hessen, 12.12.2011 - 17 Sa 496/11
Annahmeverzugslohn - Zuweisung einer leidensgerechten und vertragsgemäßen …
Seine Entscheidung, bestimmte Tätigkeiten nur von Arbeitnehmern mit bestimmten Qualifikationen ausführen zu lassen, ist damit grundsätzlich zu respektieren, sofern die Qualifikationsmerkmale einen nachvollziehbaren Bezug zur Organisation der auszuführenden Arbeiten haben (BAG 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181; BAG 07. April 2011 - 8 AZR 679/09 - NZA-RR 2011, 494) . - LAG Hessen, 08.07.2011 - 3 Sa 742/10
Entschädigungsanspruch eines Stellenbewerbers - zugeordnete Einrichtung einer …
(1) Bei der objektiven Eignung ist zu berücksichtigen, dass auch Bewerber, welche die auf der zu besetzenden Stelle auszuübenden Tätigkeiten grundsätzlich verrichten können, ohne aber jede Voraussetzung des Anforderungsprofils zu erfüllen, des Schutzes vor Diskriminierung bedürfen, weil gerade Anforderungsprofile in Stellenanzeigen häufig Qualifikationen benennen, deren Vorhandensein der Arbeitgeber sich für den Idealfall zwar wünscht, die aber keinesfalls zwingende Voraussetzung einer erfolgreichen Bewerbung sind (BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - juris) . - LAG Köln, 26.01.2012 - 9 Ta 272/11
Prozesskostenhilfe; Anhörung des Prozessgegners; Überwiegende Wahrscheinlichkeit …
Mit der Ausschreibung legt der öffentliche Arbeitgeber verbindlich das Anforderungsprofil fest (vgl. BAG, Urteil vom 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - ). - LAG Köln, 22.12.2011 - 13 SaGa 10/11
Konkurrentenklage; Verbot der Besetzung einer Stelle als Wissenschaftlicher …
Nur so kann eine Auswahlentscheidung nach den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG gerichtlich überprüft werden (BAG 07.04.2011 - 8 AZR 679/09 m.w.N.).
