Rechtsprechung
   BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 545/03   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Schutz geschäftlicher Bezeichnungen

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Untersagung der Nutzung eines Domainnamens nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Grundsätze des Markenschutzes gelten auch bei Nutzung von Firmenbestandteilen als Domainname

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht - Schutz geschäftlicher Bezeichnungen; Untersagung der Nutzung eines Domainnamens

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Schutz geschäftlicher Bezeichnungen

Kurzfassungen/Presse (5)

mehr
  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Verwendung einer Geschäftsbezeichnung des Arbeitgebers durch Arbeitnehmer

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur unerlaubten Nutzung einer Internetadresse im geschäftlichen Verkehr durch den ehemaligen Angestellten

Besprechungen u.ä.

  • delegibus.com (Entscheidungsanmerkung)

    Vom Wildern in fremden Gründen (Thomas Fuchs; JR 10/2005, S. 439-440)

Zeitschriftenfundstellen

  • MMR 2005, 173
  • DB 2004, 2699
  • NZA 2005, 105



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 583/04  

    Widerruf einer Gesamtversorgungszusage

    Der Berechtigte muss unter Umständen untätig gewesen sein, die den Eindruck erweckten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle (vgl. BAG 7. September 2004 - 9 AZR 545/03 - NZA 2005, 105, zu B 2 d bb (2) der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 69/05  

    Wettbewerbsverbot: Schadensersatzanspruch wegen Konkurrenztätigkeit eines

    cc) (1) Die "Kantenbänderentscheidung" des Bundesarbeitsgerichts vom 19.05.1998 beschreibt Umfang und Rechtsfolge der nachvertraglichen Verschwiegenheitspflicht in der Folge des Thrombosol- und des Kundenschutzurteils zusammenfassend wie folgt (BAG 19.05.1998 - 9 AZR 394/97 - "Kantenbänder" AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 11, zu C I der Gründe; im Ergebnis ebenso beispielsweise BAG 07.09.2004 - 9 AZR 545/03 - NZA 2005, 105, zu B 1 der Gründe) :.
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