Rechtsprechung
   BAG, 07.10.2004 - 2 AZR 81/04   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Massenänderungskündigung

  • IWW
  • rws-verlag.de

    Kündigungsschutz der Betriebsratsmitglieder auch bei ordentlichen Massenänderungskündigungen

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Sonderkündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern nach § 15 KSchG, § 103 BetrVG auch bei Massenänderungskündigung (hier: ordentliche betriebsbedingte Kündigung zur Entgeltsenkung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Kündigung - Sonderkündigungsschutz nach § 15 KSchG , § 103 BetrVG auch bei Massenänderungskündigungen?; ordentliche betriebsbedingte Kündigung zur Entgeltsenkung (Streichung von Zulagen pp.) wegen behaupteter wirtschaftlicher Notlage

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Massenänderungskündigung

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Massenänderungskündigung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kündigungsschutz der Betriebsratsmitglieder auch bei ordentlichen Massenänderungskündigungen

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Sonderkündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern bei Massenänderungskündigungen

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Kündigung: Auch in der Masse geht ein Betriebsratsmitglied nicht unter

  • Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
mehr
  • BetriebsratsZentrum (Leitsatz)

    §§ 2, 15 KSchG
    Sonderkündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder auch bei Massenänderungskündigungen

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

    KSchG § 15

  • nomos.de , S. 6 (Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern bei Massenänderungskündigungen

  • finanztip.de (Pressemitteilung)

    Kündigungsschutz des Betriebsrats auch bei Massenänderungskündigungen

  • rp-online.de (Kurzinformation)

    Betriebsratsmitglieder auch bei Massenänderungskündigungen geschützt

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsschutz der Betriebsratsmitglieder auch bei ordentlichen Massenänderungskündigungen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 112, 148
  • NJW 2005, 622 (Ls.)
  • ZIP 2005, 318
  • BB 2005, 334
  • DB 2005, 894
  • NZA 2005, 156



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Wird zitiert von ... (18)  

  • BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 182/06  

    Verhaltensbedingte Kündigung - Präventionsverfahren

    Mit der abschließenden Entscheidung des Senats über den Feststellungsantrag ist auch eine Entscheidung über den Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung während des Kündigungsschutzverfahrens nicht mehr erforderlich (Senat 7. Oktober 2004 - 2 AZR 81/04 - BAGE 112, 148; 24. Juni 2004 - 2 AZR 326/03 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 76 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 132; 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 27 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 7).
  • ArbG Cottbus, 19.06.2007 - 6 BV 12/07  

    Außerordentliche Änderungskündigung mit sozialer Auslauffrist eines

    Das kann etwa dann der Fall sein, wenn ohne die Änderung der Arbeitsbedingungen ein sinnlos gewordenes Arbeitsverhältnis über einen erheblichen Zeitraum nur durch Gehaltszahlungen fortgesetzt werden müsste und der Arbeitgeber möglicherweise sogar eine unternehmerische Entscheidung, bestimmte Arbeitsplätze einzusparen, wegen des Beschäftigungsanspruchs des Mandatsträgers nicht vollständig umsetzen könnte (BAG vom 07.10.2004, 2 AZR 81/04 zu Randnummer 21).

    Dies auch, obwohl entsprechende Gesetzesänderungen vorgeschlagen waren, wie zum Beispiel im Entwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes des Freistaates Sachsen (BR-Drucksache 293/95) in § 114 Absatz 6, worin es um die Sonderbehand- lung der Massenkündigung ging (vergleiche BAG vom 07.10.2004, 2 AZR 81/04 zu Randnummer 17).

    Auch liegen die Voraussetzungen für eine teleologische Reduktion des § 15 Absatz 1 Kündigungsschutzgesetz nicht vor (BAG vom 07.10.2004, 2 AZR 81/04 zu Randnum- mer 18).

    § 15 Kündigungsschutzgesetz stellt jedoch eine gesetzliche Spezialregelung für den Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebs- verfassung dar, der der allgemeinen Regelung des § 78 Satz 2 Betriebsverfassungs- gesetz vorgeht (BAG vom 07.10.2004, 2 AZR 81/04 zu Randnummer 18).

    Die Bevorzugung von Arbeitnehmern mit betriebsverfassungs- rechtlichen Aufgaben gegenüber anderen Arbeitnehmern ist deshalb um der ord- nungsgemäßen Arbeit der jeweiligen Arbeitnehmervertretung willen, die im Interesse aller Arbeitnehmer liegt, sachlich gerechtfertigt und geboten (Etzel in KR, 7. Auflage, § 15 KSchG Randnummer 18; vergleiche auch BAG vom 07.10.2004, 2 AZR 81/04 zu Randnummer 18).

    Insbesondere liegt nicht der in der Recht- sprechung als wichtiger Grund für eine außerordentliche Änderungskündigung gegen- über einem Mandatsträger anerkannte Fall des sinnentleerten Arbeitsverhältnisses vor (vergleiche BAG vom 07.10.2004, 2 AZR 81/04, bereits oben zitiert).

  • ArbG Cottbus, 18.07.2007 - 2 BV 9/07  

    Außerordentliche Änderungskündigung mit sozialer Auslauffrist eines

    Das kann etwa dann der Fall sein, wenn ohne die Änderung der Arbeitsbedingungen ein sinnlos gewordenes Arbeitsverhältnis über einen erheblichen Zeitraum nur durch Gehaltszahlungen fortgesetzt werden müsste und der Arbeitgeber möglicherweise sogar eine unternehmerische Entscheidung, bestimmte Arbeitsplätze einzusparen, wegen des Beschäftigungsanspruchs des Mandatsträgers nicht vollständig umsetzen könnte (BAG vom 07.10.2004, 2 AZR 81/04 zu Randnummer 21).

    Dies auch, obwohl entsprechende Gesetzesänderungen vorgeschlagen waren, wie zum Beispiel im Entwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes des Freistaates Sachsen (BR-Drucksache 293/95) in § 114 Absatz 6, worin es um die Sonderbehandlung der Massenkündigung ging (vergleiche BAG vom 07.10.2004, 2 AZR 81/04 zu Randnummer 17).

    Auch liegen die Voraussetzungen für eine teleologische Reduktion des § 15 Absatz 1 Kündigungsschutzgesetz nicht vor (BAG vom 07.10.2004, 2 AZR 81/04 zu Randnummer 18).

    § 15 Kündigungsschutzgesetz stellt jedoch eine gesetzliche Spezialregelung für den Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung dar, der der allgemeinen Regelung des § 78 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz vorgeht (BAG vom 07.10.2004, 2 AZR 81/04 zu Randnummer 18).

    Die Bevorzugung von Arbeitnehmern mit betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben gegenüber anderen Arbeitnehmern ist deshalb um der ordnungsgemäßen Arbeit der jeweiligen Arbeitnehmervertretung willen, die im Interesse aller Arbeitnehmer liegt, sachlich gerechtfertigt und geboten (Etzel in KR, 7. Auflage, § 15 KSchG Randnummer 18; vergleiche auch BAG vom 07.10.2004, 2 AZR 81/04 zu Randnummer 18).

    Insbesondere liegt nicht der in der Rechtsprechung als wichtiger Grund für eine außerordentliche Änderungskündigung gegenüber einem Mandatsträger anerkannte Fall des sinnentleerten Arbeitsverhältnisses vor (vergleiche BAG vom 07.10.2004, 2 AZR 81/04, bereits oben zitiert).

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  • BAG, 17.03.2005 - 2 ABR 2/04  

    Betriebsratsmitglied - Kündigung

    Ein solches, auf betrieblichen Gründen beruhendes außerordentliches Kündigungsrecht ist auch gegenüber einem Amtsträger nicht von vornherein ausgeschlossen (BAG 7. Oktober 2004 - 2 AZR 81/04 - BB 2005, 334; 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - BAGE 51, 200).

    Wenn der Arbeitgeber ein einheitliches Umstrukturierungskonzept einführen will, können davon auch Organvertreter trotz ihres Sonderkündigungsschutzes betroffen werden (BAG 7. Oktober 2004 - 2 AZR 81/04 - EzA KSchG nF § 15 Nr. 57).

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 64/05  

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

    Zu Recht und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt: 17. März 2005 - 2 ABR 2/04 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 58 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 59; 7. Oktober 2004 - 2 AZR 81/04 - BAGE 112, 148; 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - BAGE 51, 200) hat das Landesarbeitsgericht angenommen, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes könne auch eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Änderungskündigung gerechtfertigt sein (vgl. ausführlich Bröhl Die außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist § 18 IV S. 170 ff.).
  • BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 118/05  

    Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz - Sozialauswahl

    § 125 InsO stellt lediglich gegenüber § 1 KSchG eine "lex specialis" dar, nicht gegenüber § 15 KSchG (KR-Weigand 7. Aufl. § 125 InsO Rn. 2; ErfK/Ascheid 6. Aufl. § 125 InsO Rn. 1; BAG 7. Oktober 2004 - 2 AZR 81/04 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 56 = EzA KschG § 15 nF Nr. 57, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 1 der Gründe, betreffend Massenänderungskündigung).
  • BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 6/10  

    Bedingungs- und Befristungskombination - Weiterarbeit

    Die Einschränkung der Fiktionswirkung des § 15 Abs. 5 TzBfG durch konkretisierende Rechtsfortbildung entspricht deshalb dem Sinn und Zweck der Norm, der sonst nicht erreicht werden könnte (zu den Voraussetzungen einer teleologischen Reduktion zB BAG 7. Oktober 2004 - 2 AZR 81/04 - zu II 4 der Gründe mwN, BAGE 112, 148).
  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 58/06  

    Personalvertretungsrecht

    Mit der abschließenden Entscheidung des Senats über den Feststellungsantrag ist auch eine Entscheidung über den ohnehin nur hilfsweise gestellten Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung während des Kündigungsschutzverfahrens nicht mehr erforderlich (Senat 7. Oktober 2004 - 2 AZR 81/04 - BAGE 112, 148; 24. Juni 2004 - 2 AZR 326/03 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 76 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 132; 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 27 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 7).
  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 656/08  

    Kündigungsschutz - Betriebsratsmitglied

    (d) Dazu stehen die Entscheidungen des Senats zum Verhältnis von § 78 Satz 2 BetrVG und § 15 KSchG im Fall einer (Massen-) Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (vgl. Senat 7. Oktober 2004 - 2 AZR 81/04 - zu II 6 der Gründe mwN, BAGE 112, 148; 29. Januar 1981 - 2 AZR 778/78 - zu II 4 der Gründe, BAGE 35, 17) nicht im Widerspruch.
  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 47/08  

    Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber - Änderungskündigung

    a) § 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG gilt auch für betriebsbedingte Änderungskündigungen (vgl. Senat 2. März 2006 - 2 AZR 83/05 - BAGE 117, 178; 7. Oktober 2004 - 2 AZR 81/04 - BAGE 112, 148).
  • LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04  

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Übersendung fristwahrender Schriftsätze per

  • ArbG Freiburg, 19.05.2011 - 2 Ca 136/10  

    Krankheitsbedingte Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit einer

  • ArbG Cottbus, 26.06.2007 - 8 BV 7/07  

    Außerordentliche Änderungskündigung mit sozialer Auslauffrist eines

  • LAG Hamm, 29.10.2009 - 11 Sa 802/09  

    Unbefristetes Arbeitsverhältnis bei Fortführung über den Termin der

  • LAG Düsseldorf, 15.08.2012 - 7 Sa 165/12  
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.02.2007 - 3 Sa 349/06  

    Änderungskündigung, Auslegung, Bestimmtheit, betriebsbedingt, Entgeltabsenkung,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.10.2009 - 6 Sa 225/09  

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung eines Schlossers bei

  • ArbG Cottbus, 07.01.2009 - 2 Ca 1165/08  
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