Rechtsprechung
   BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 129/05   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Eingruppierung "Agent Front Office" bei der Telekom

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Eingruppierung: Maßgebend die Tätigkeit, die der Arbeitgeber gemäß Vertrag oder per Direktionsrecht zuweist oder die er billigt - Bei höherwertigen Tätigkeiten muss der Arbeitnehmer deren Übertragung darlegen - Bedeutung von Richtbeispielen

  • NWB SteuerXpert START

    Deutsche Telekom - Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV) § 6 Satz 1, § 10 Abs. 1, § 10 Abs. 2

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung: "Agent Front Office" bei der Telekom; Bedeutung von Richtbeispielen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Eingruppierung "Agent Front Office" bei der Telekom

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Erfüllt Tätigkeit eines Arbeitnehmers Richtbeispiel einer Entgeltgruppe, kommt es auf allgemeine Tätigkeitsmerkmale nicht mehr an

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 117, 202
  • MDR 2006, 1298
  • NZA 2007, 159
  • BB 2006, 2588
  • DB 2006, 1435



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Wird zitiert von ... (35)  

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 696/05  

    Auslegung von tariflichen Eingruppierungsregelungen

    Das hat der bisher zuständige Zehnte Senat entschieden (8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Telekom Nr. 3).

    In dieser Formulierung kommt nicht zum Ausdruck, dass die Richtbeispiele nur die abstrakten Tätigkeitsmerkmale erläutern sollen, sondern vielmehr, dass sie bei der Eingruppierung selbstständig anzuwenden sind (BAG 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - Rn. 24, aaO).

    cc) Die selbstständige Bedeutung der Richtbeispiele für die Eingruppierung wird auch durch § 10 Abs. 2 Satz 2 ERTV bestätigt, wonach, wenn kein Richtbeispiel unmittelbar einschlägig ist, auf das Richtbeispiel abzustellen ist, das der Tätigkeit des Arbeitnehmers am ehesten entspricht (BAG 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - Rn. 24 aE, aaO).

    Dazu heißt es: "Ist ein Richtbeispiel nicht unmittelbar einschlägig, ist das Richtbeispiel anzugeben, dem die Tätigkeit am ehesten entspricht." Auch in Nr. 2 der Ergebnisniederschrift zum Entgeltgruppenverzeichnis ist die Möglichkeit der Eingruppierung nach einem nicht vollständig erfüllten Richtbeispiel angesprochen (BAG 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - Rn. 28, aaO).

    Deshalb kann sich die Formulierung "Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale" auch auf die "Tätigkeitsmerkmale" der Richtbeispiele beziehen (vgl. dazu BAG 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - Rn. 25 aE, aaO).

    Wenn die Tarifvertragsparteien diese Bedeutung der Richtbeispiele hätten ausschließen wollen, hätten sie ausdrücklich klarstellen müssen, dass die Eingruppierung nicht allein nach den Richtbeispielen vorgenommen werden kann, obwohl sie diesen in ihren Regelungen einen hohen Stellenwert zuerkannt haben (BAG 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - Rn. 25, aaO).

    In diesem Fall ist also nicht, wie es dem typischen Verständnis von einem Richtbeispiel entspricht, auch noch auf das abstrakte Tätigkeitsmerkmal abzustellen (BAG 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - Rn. 24 aE, aaO).

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 77/06  

    Auslegung von tariflichen Eingruppierungsregelungen

    Das hat der bisher zuständige Zehnte Senat entschieden (8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Telekom Nr. 3).

    In dieser Formulierung kommt nicht zum Ausdruck, dass die Richtbeispiele nur die abstrakten Tätigkeitsmerkmale erläutern sollen, sondern vielmehr, dass sie bei der Eingruppierung selbstständig anzuwenden sind (BAG 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - Rn. 24, aaO).

    cc) Die selbstständige Bedeutung der Richtbeispiele für die Eingruppierung wird auch durch § 10 Abs. 2 Satz 2 ERTV bestätigt, wonach, wenn kein Richtbeispiel unmittelbar einschlägig ist, auf das Richtbeispiel abzustellen ist, das der Tätigkeit des Arbeitnehmers am ehesten entspricht (BAG 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - Rn. 24 aE, aaO).

    Dazu heißt es: "Ist ein Richtbeispiel nicht unmittelbar einschlägig, ist das Richtbeispiel anzugeben, dem die Tätigkeit am ehesten entspricht." Auch in Nr. 2 der Ergebnisniederschrift zum Entgeltgruppenverzeichnis ist die Möglichkeit der Eingruppierung nach einem nicht vollständig erfüllten Richtbeispiel angesprochen (BAG 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - Rn. 28, aaO).

    Deshalb kann sich die Formulierung "Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale" auch auf die "Tätigkeitsmerkmale" der Richtbeispiele beziehen (vgl. dazu BAG 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - Rn. 25 aE, aaO).

    Wenn die Tarifvertragsparteien diese Bedeutung der Richtbeispiele hätten ausschließen wollen, hätten sie ausdrücklich klarstellen müssen, dass die Eingruppierung nicht allein nach den Richtbeispielen vorgenommen werden kann, obwohl sie diesen in ihren Regelungen einen hohen Stellenwert zuerkannt haben (BAG 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - Rn. 25, aaO).

    In diesem Fall ist also nicht, wie es dem typischen Verständnis von einem Richtbeispiel entspricht, auch noch auf das abstrakte Tätigkeitsmerkmal abzustellen (BAG 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - Rn. 24 aE, aaO).

  • BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07  

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind die allgemeinen Merkmale einer Vergütungsgruppe grundsätzlich erfüllt, wenn der Arbeitnehmer eine Tätigkeit ausübt, die als Regel-, Richt- oder Tätigkeitsbeispiel zu dieser Vergütungsgruppe genannt ist (st. Rspr., 18. April 2007 - 4 AZR 696/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Telekom Nr. 8; 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - Rn. 21, BAGE 117, 202, 210 f.; 22. Juni 2005 - 10 ABR 34/04 - NZA-RR 2006, 23; 19. August 2004 - 8 AZR 375/03 - EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 7).

    Die unbestimmten Rechtsbegriffe sind dann im Lichte der Oberbegriffe auszulegen (Senat 18. April 2007 - 4 AZR 696/05 - aaO.; BAG 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - Rn. 21, aaO.; vgl. auch 28. September 2005 - 10 AZR 34/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Systemgastronomie Nr. 2).

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  • BAG, 28.06.2006 - 10 ABR 42/05  

    Eingruppierung - Erhöhung der Wochenarbeitszeit

    c) Das wöchentliche Stundenmaß ist entgegen der Auffassung des Betriebsrats nach dem Wortlaut der Eingruppierungsvorschriften des ETV, auf den es bei der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages zunächst ankommt (st. Rspr., vgl. BAG 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308), für die Eingruppierung von Arbeitnehmern nach dem ETV ohne Bedeutung.
  • BAG, 20.09.2006 - 10 ABR 57/05  

    Umgruppierung - ICE/EC/IC-Betreuer der Deutschen Bahn

    Wortlaut und Gesamtzusammenhang, auf die bei der Auslegung der tariflichen Regelung nach ständiger Rechtsprechung vorrangig abzustellen sind (vgl. nur BAG 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Telekom Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), sprechen vielmehr für einen begrenzten Besitzstand, solange keine andere Tätigkeit ausgeübt wird.

    Eine gemeinsame Erklärung der Tarifvertragsparteien kann zur Auslegung eines Tarifvertrages herangezogen werden, sofern das Ergebnis nicht im Widerspruch zum Tarifvertrag steht (BAG 19. Juni 1974 - 4 AZR 436/73 -BAGE 26, 198; 3. Dezember 1986 - 4 AZR 19/86 - AP TVAL II § 51 Nr. 6 = EzA TVG § 1 Nr. 32; 28. Juli 1988 - 6 AZR 349/87 - BAGE 59, 77; 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Telekom Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 13.03.2007 - 1 AZR 232/06  

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Wegfall einer übertariflichen Zulage - § 9 MTV

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (vgl. etwa 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Telekom Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen, zu II 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 637/05  

    Baugewerbe - chemische Bodenverfestigung

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Telekom Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Düsseldorf, 04.03.2011 - 6 Sa 858/10  

    Zulässigkeit der Berufung bei verdeckter Klagehäufung; Eingruppierung in die

    Unter einer Anweisung ist eine Anordnung oder Anleitung zu verstehen (vgl. BAG v. 08.03.2006 - 10 AZR 129/05 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Telekom; vgl. weiterhin Wahrig, Deutsches Wörterbuch, Stichwort: Anweisung).

    Eine Anweisung enthält konkretere Vorgaben als eine allgemeine Richtlinie (vgl. wiederum BAG v. 08.03.2006 a. a. O.).

  • BAG, 02.08.2006 - 10 ABR 48/05  

    Eingruppierung - Reiseverkehrskauffrau - Besitzstandsklausel

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind die allgemeinen Merkmale einer Vergütungsgruppe grundsätzlich erfüllt, wenn der Arbeitnehmer eine Tätigkeit ausübt, die als Regel-, Richt- oder Tätigkeitsbeispiel zu dieser Vergütungsgruppe genannt ist (8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 22. Juni 2005 - 10 ABR 34/04 - NZA-RR 2006, 23).
  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 66/06  

    Jahressonderzuwendung - Begriff des Monatsverdienstes

    Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, weil häufig nur aus ihm und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und nur bei Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck zutreffend ermittelt werden kann (BAG 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Telekom Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308).
  • BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 657/05  

    Baugewerbe - Unternehmenszusammenschluss

  • BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 523/08  

    Funktionszulage - andere Gesamttätigkeit

  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 743/10  

    Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe einer Annahmeerklärung -

  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 521/08  

    Eingruppierung eines Waldarbeiters - Zeitaufstieg

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1269/08  

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 537/10  

    Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts - Anspruch

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 2 Sa 1634/07  

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1270/08  

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 538/05  

    Eingruppierung "Agent Front Office" bei der Telekom

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.05.2007 - 7 Sa 23/07  

    Tarifliche Eingruppierung und Bewährungszeit

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 2 Sa 1635/07  

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

  • LAG Hessen, 23.10.2009 - 3 Sa 234/09  

    Wirksamkeit des Landestarifvertrags Nr. 16/2007 - studentische Hilfskräfte bei

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.09.2007 - 5 Sa 61/07  

    Änderungskündigung, betriebsbedingt, Öffentlicher Dienst, Kündigungsschutz,

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1615/07  

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2007 - 8 Sa 24/07  

    Berücksichtigung von Bewährungszeiten aus der Zeit vor Inkrafttreten des

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 816/08  

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

  • LAG Hessen, 06.03.2009 - 3 Sa 710/08  

    Eingruppierung eines Arztes - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

  • LAG Hamm, 28.09.2010 - 19 Sa 664/10  

    Eingruppierung einer Erzieherin in kirchlicher Einrichtung für Menschen mit

  • LAG Hamm, 07.12.2010 - 19 Sa 1616/10  

    Eingruppierung einer Erzieherin in kirchlicher Einrichtung für Menschen mit

  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 169/11  

    Wiedereinstellungsanspruch - Bestimmtheit des Klageantrags - AGB-Kontrolle

  • LAG Köln, 04.03.2009 - 9 TaBV 109/08  

    Eingruppierung - Rückkehrer - Gruppenstufenzuordnung

  • LAG Köln, 04.03.2009 - 9 TaBV 110/08  

    Eingruppierung - Rückkehrer - Gruppenstufenzuordnung

  • LAG Köln, 04.03.2009 - 9 TaBV 80/08  

    Eingruppierung - Rückkehrer - Gruppenstufenzuordnung

  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 738/10  

    Wiedereinstellungsanspruch - Bestimmtheit des Klageantrags - AGB-Kontrolle

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 818/08  

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

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