Rechtsprechung
   BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 37/09   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei personellen Maßnahmen nach Betriebsstilllegung

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (4)  

  • OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 146/10  

    Betriebsstillegung; Umfang des Restmandats

    Der Betriebsrat einer stillgelegten Niederlassung der Deutschen Post AG ist im Rahmen seines Restmandats gemäß den §§ 24 Abs. 1 und 2 PostPersRG, 21 b BetrVG nicht zu beteiligten, wenn Beamtinnen und Beamten nach der vollständigen Stilllegung des Betriebes zu einem anderen Betrieb des Unternehmens versetzt werden (zu Arbeitnehmern vergleiche BAG, Beschlüsse vom 8.12.2009 - 1 ABR 37/09 und 1 ABR 41/09 -).

    Nach Vorliegen der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 8.12.2009 in den Rechtsbeschwerdeverfahren 1 ABR 37/09 und 1 ABR 41/09 hat der Beteiligte zu 1. die Wiederaufnahme des vorliegenden Verfahrens beantragt.

    Hiervon ausgehend hat das Bundesarbeitsgericht in Verfahren betreffend Anträge der Beteiligten zu 2. auf Ersetzung der Zustimmung zur Versetzung von Arbeitnehmern von der ehemaligen SNI, B-Stadt, zu Niederlassungen Brief durch Beschlüsse vom 8.12.2009 - 1 ABR 37/09 und 1 ABR 41/09 - entschieden, dass der Betriebsrat eines stillgelegten Unternehmens nicht im Rahmen seines Restmandates nach den §§ 99 Abs. 1 Satz 1, 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG zu beteiligen ist, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nach der vollständigen Stilllegung des Betriebes eine Tätigkeit in einem anderen Betrieb des Unternehmens zuweist.

  • OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 147/10  

    Verwirkung der Befugnis zur gerichtlichen Geltendmachung einer Verletzung von

    Nach Vorliegen der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 8.12.2009 in den Rechtsbeschwerdeverfahren 1 ABR 37/09 und 1 ABR 41/09 hat der Beteiligte zu 1. die Wiederaufnahme des vorliegenden Verfahrens beantragt.

    Hiervon ausgehend hat das Bundesarbeitsgericht in Verfahren betreffend Anträge der Beteiligten zu 2. auf Ersetzung der Zustimmung zur Versetzung von Arbeitnehmern von der ehemaligen SNI, A-Stadt, zu Niederlassungen Brief durch Beschlüsse vom 8.12.2009 - 1 ABR 37/09 und 1 ABR 41/09 - entschieden, dass der Betriebsrat eines stillgelegten Unternehmens nicht im Rahmen seines Restmandates nach den §§ 99 Abs. 1 Satz 1, 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG zu beteiligen ist, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nach der vollständigen Stilllegung des Betriebes eine Tätigkeit in einem anderen Betrieb des Unternehmens zuweist.

  • LAG Düsseldorf, 27.03.2012 - 17 TaBV 86/11  

    Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft

    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (BAG 27.10 2010 - 7 ABR 85/09 - Rn. 12, DB 2011, 769; 08.12.2009 - 1 ABR 37/09 - juris.de, Rn. 15 mwN).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2012 - 3 TaBV 2149/11  

    Mitbestimmung bei Regelungen zur Vorlage ärztlicher

    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 85/09 - Rn. 12, DB 2011, 769; 8. Dezember 2009 - 1 ABR 37/09 - Rn. 15 mwN).
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