Rechtsprechung
   BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 365/10   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach langandauernder Arbeitsunfähigkeit unterliegt tariflichen Ausschlussfristen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfall des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung infolge tarivlicher Ausschlussfristen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausschlussfristen bei der Urlaubsabgeltung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Bei der Geltendmachung von Urlaub aus Krankheitszeiten ist bei Genesung und Renteneintritt manchmal Eile gebot

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Ausschlussfristen bei Urlaubsabgeltung

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BAG vom 09.08.2011, Az.: 9 AZR 365/10 (Anwendbarkeit tariflicher Ausschlussfristen auf den Urlaubsabgeltungsanspruch)" von RA/FAArbR Dr. Michael Fuhlrott, original erschienen in: BB 2012, 904 - 908.

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2012, 1390
  • MDR 2012, 532
  • NZA 2011, 1421
  • DB 2012, 54



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Wird zitiert von ... (23)  

  • BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 399/10  

    Urlaubsabgeltung - Länge tariflicher Ausschlussfristen

    Der unabdingbare Schutz des gesetzlichen Mindesturlaubs nach §§ 1, 3 Abs. 1, § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG steht dem nicht entgegen (BAG 9. August 2011 - 9 AZR 365/10 - Rn. 12 ff., NZA 2011, 1421).

    Seine frühere Rechtsprechung, der zufolge tarifliche Ausschlussfristen nicht auf Urlaubsabgeltungsansprüche anzuwenden seien (vgl. zuletzt BAG 20. Januar 2009 - 9 AZR 650/07 - Rn. 21; 20. Mai 2008 - 9 AZR 219/07 - Rn. 48, BAGE 126, 352), hat der Senat im Hinblick auf Art. 7 Abs. 2 der Arbeitszeitrichtlinieund seiner Auslegung durch den EuGH für die Fälle fortdauernder Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers ausdrücklich aufgegeben (BAG 9. August 2011 - 9 AZR 365/10 - Rn. 14 ff., NZA 2011, 1421).

    Auch wenn eine Arbeitsunfähigkeit über den Beendigungszeitpunkt hinaus fortbesteht, entsteht der Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG stets mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wird gemäß § 271 BGB auch sofort fällig (vgl. BAG 9. August 2011 - 9 AZR 365/10 - Rn. 18 mwN, NZA 2011, 1421; 11. Oktober 2010 - 9 AZN 418/10 - Rn. 20, AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 75 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 125).

    Deshalb wurde der Lauf der Ausschlussfrist auch nicht ausnahmsweise entsprechend § 206 BGB gehemmt (vgl. zu den allgemeinen Voraussetzungen einer Hemmung: BAG 9. August 2011 - 9 AZR 365/10 - Rn. 34 mwN, NZA 2011, 1421; 9. August 2011 - 9 AZR 475/10 - Rn. 49 f., NZA 2012, 166).

    Auch der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer ist grundsätzlich dazu in der Lage, den auf Zahlung von Geld gerichteten Anspruch geltend zu machen und seine Erfüllung entgegenzunehmen (vgl. BAG 9. August 2011 - 9 AZR 365/10 - Rn. 29, NZA 2011, 1421).

    Spätestens ab diesem Zeitpunkt konnten auch Arbeitnehmer nicht mehr davon ausgehen, dass die Senatsrechtsprechung zu den Grundsätzen der Unabdingbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs im Fall lang andauernder Arbeitsunfähigkeit unverändert fortgeführt würde (BAG 9. August 2011 - 9 AZR 365/10 - Rn. 31, NZA 2011, 1421).

    Gegen die Gewährung von Vertrauensschutz zugunsten des Klägers spricht zudem, dass ihm durch die Rechtsprechungsänderung nichts genommen wird, was ihm bei Fortbestehen der bisherigen Rechtsprechung zugestanden hätte (BAG 9. August 2011 - 9 AZR 365/10 - Rn. 32, aaO).

    Einem tariflich angeordneten Verfall des übergesetzlichen Urlaubsanspruchs und seiner Abgeltung steht nach dem klaren Richtlinienrecht und der gesicherten Rechtsprechung des EuGH kein Unionsrecht entgegen (BAG 9. August 2011 - 9 AZR 365/10 - Rn. 13 mwN, NZA 2011, 1421).

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10  

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Soweit in der Vergangenheit offengelassen wurde, ob der übertragene Urlaubsanspruch am Ende des Jahres im Falle fortbestehender Arbeitsunfähigkeit untergeht (BAG 13. November 1969 - 5 AZR 82/69 - zu 2 der Gründe, BAGE 22, 211; vgl. auch 9. August 2011 - 9 AZR 425/10 - Rn. 19, EzA BUrlG § 7 Nr. 125; 9. August 2011 - 9 AZR 365/10 - Rn. 11, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 18; 13. Dezember 2011 - 9 AZR 399/10 - Rn. 37, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 20), ist diese Frage zu verneinen.

    Aus § 7 Abs. 4 BUrlG folgt nur das Entstehen des Abgeltungsanspruchs mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses (BAG 9. August 2011 - 9 AZR 365/10 - Rn. 17, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 18).

  • LAG Hamm, 22.03.2012 - 16 Sa 1176/09  
    Als reiner Geldanspruch entsteht der Abgeltungsanspruch mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG vom 09.08.2011, 9 AZR 365/10, NZA 2011, 1421, 1423 m.w.N.).

    Der Arbeitnehmer muss nur tatsächlich die Möglichkeit haben, den ihm mit der Arbeitszeitrichtlinie verliehenen Anspruch auszuüben (vgl. BAG vom 09.08.2011, 9 AZR 365/10, a.a.O.).

    Der Urlaubsabgeltungsanspruch war zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht nur entstanden, sondern nach § 271 BGB fällig (BAG vom 09.08.2011, 9 AZR 365/10, a.a.O., Rn. 18 m.w.N.).

    Der Maßstab des Tarifvertrages ist ein anderer als der allgemeiner Vertrauensschutzerwägungen oder auch der der höheren Gewalt nach § 206 BGB, der als allgemein gültiges Rechtsprinzip auch auf tarifliche Ausschlussfristen angewandt wird (vgl. BAG vom 09.08.2011, 9 AZR 365/10, a.a.O., Rn. 34).

    Das Bundesarbeitsgericht hat zwar - ohne weitere Begründung - in seiner Entscheidung vom 09.08.2011 (9 AZR 365/10, a.a.O., Rn. 31) ausgeführt, dass Vertrauensschutz auch nicht im Hinblick auf die Rechtsprechungsgrundsätze zum Nichteingreifen von tariflichen Ausschlussfristen gelte.

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  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 352/10  

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen

    Sie ist insbesondere mit Art. 7 Abs. 2 der Arbeitszeitrichtlinie und den hierzu vom Gerichtshof der Europäischen Union aufgestellten Grundsätzen vereinbar (vgl. ausführlich BAG 9. August 2011 - 9 AZR 365/10 - Rn. 22 ff.).

    Zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (31. März 2008) war der Vorlagebeschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf bereits bekannt und das Vorabentscheidungsverfahren beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängig, sodass die Klägerin zumindest vorsorglich ihren Urlaubsabgeltungsanspruch gegenüber der Beklagten rechtzeitig hätte geltend machen können (vgl. hierzu BAG 9. August 2011 - 9 AZR 365/10 - Rn. 31).

  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10  

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

    Die damit insbesondere verbundene Möglichkeit des Verfalls aufgrund Nichtwahrung tariflicher Ausschlussfristen (vgl. zu dieser Konsequenz bei andauernder Arbeitsunfähigkeit bereits ausführlich: BAG 9. August 2011 - 9 AZR 365/10 - Rn. 16 ff., EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 18) steht im Einklang mit Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie.

    (1) Die Vereinbarkeit der Anwendung von Ausschlussfristen auf den Abgeltungsanspruch mit Unionsrecht hat der Senat bereits für die Fälle der Urlaubsabgeltung eines andauernd arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers eingehend begründet (vgl. BAG 13. Dezember 2011 - 9 AZR 399/10 - Rn. 22 ff., EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 20; 9. August 2011 - 9 AZR 365/10 - Rn. 25 ff., EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 18).

  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 475/10  

    Urlaubsabgeltung - Verfall nach § 45 Abs. 2 der Arbeitsvertragsrichtlinien des

    Wie der Senat in der Leitentscheidung vom 9. August 2011 (- 9 AZR 365/10 - Rn. 22 ff.) zu tariflichen Ausschlussfristen ausführlich begründet hat, verstößt die Anwendung von Ausschlussfristen weder gegen den in § 13 Abs. 1 BUrlG geregelten Grundsatz der Unabdingbarkeit gesetzlichen Mindesturlaubs noch gegen Art. 7 Abs. 2 der Arbeitszeitrichtlinie und die hierzu vom Gerichtshof der Europäischen Union aufgestellten Grundsätze.

    cc) Die Erwägungen, die der Senat in der Entscheidung vom 9. August 2011 (- 9 AZR 365/10 -) für tarifliche Ausschlussfristen näher dargelegt hat, gelten für Ausschlussfristen in kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien gleichermaßen.

  • LAG Hamm, 29.03.2012 - 16 Sa 322/10  
    Als reiner Geldanspruch entsteht der Abgeltungsanspruch mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG vom 09.08.2011, 9 AZR 365/10, NZA 2011, 1421, 1423 m.w.N.).

    Der Arbeitnehmer muss nur tatsächlich die Möglichkeit haben, den ihm mit der Arbeitszeitrichtlinie verliehenen Anspruch auszuüben (vgl. BAG vom 09.08.2011, 9 AZR 365/10, a.a.O.).

    In der Regel tritt damit nach § 271 BGB auch die sofortige Fälligkeit der Leistung ein (BAG vom 09.08.2011, a.a.O.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.10.2012 - 13 Sa 1104/12  
    Jedenfalls konnten auch Arbeitnehmer seit Bekanntwerden des Vorabentscheidungsersuchens des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in der Sache Schultz-Hoff vom 2. August 2006 (- 12 Sa 486/06 - LAGE BUrlG § 7 Nr. 43) nach Auffassung des BAG nicht mehr davon ausgehen, dass die Senatsrechtsprechung zu den Grundsätzen der Unabdingbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs im Fall lang andauernder Arbeitsunfähigkeit unverändert fortgeführt würde (s. bereits BAG 9. August 2011 - 9 AZR 365/10 - Rz. 31, NZA 2011, 1421).

    Zu Gunsten der Klägerin spricht zudem, dass ihr durch die Rechtsprechungsänderung nichts genommen wird, was ihr bei Fortbestehen der bisherigen Rechtsprechung zugestanden hätte (vgl. auch insofern BAG 9. August 2011 - 9 AZR 365/10- Rz. 32, a. a. O.).

  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 486/10  

    Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs - tarifliche Ausschlussfristen

    In seiner Entscheidung vom 9. August 2011 (- 9 AZR 365/10 - Rn. 16 ff., NZA 2011, 1421) hat der Senat die Aufgabe dieser Rechtsprechung eingehend begründet.

    bb) Die Rechtsprechung des Senats steht im Einklang mit den Vorgaben des Europarechts, insbesondere mit Art. 7 Abs. 2 der Arbeitszeitrichtlinie und den hierzu vom Gerichtshof der Europäischen Union aufgestellten Grundsätzen (vgl. BAG 9. August 2011 - 9 AZR 365/10 - Rn. 25, NZA 2011, 1421).

  • ArbG Düsseldorf, 09.03.2012 - 11 Ca 6767/11  
    Diese Begründung steht im Widerspruch zur heutigen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und überwiegenden Ansicht im Schrifttum, dass Ausschlussfristen nicht die Entstehung oder den Inhalt eines von ihnen erfassten Anspruchs, sondern lediglich dessen Geltendmachung und zeitliche Begrenzung betreffen (statt vieler: BAG 16.1.2002 - 5 AZR 430/00 - zu 2 b cc der Gründe, NZA 2002, 746; BAG 25.5.2005 - 5 AZR 572/04 - zu II der Gründe, BAGE 115, 19; BAG 26.9.2007 - 5 AZR 881/06 - Rn. 14, AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Betonsteingewerbe; BAG 21.1.2010 - 6 AZR 556/07 - Rn. 17, AP Nr. 3 zu § 611 BGB Arbeitgeberdarlehen; BAG 23.3.2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 31, NZA 2011, 850; BAG 9, 8.2011 - 9 AZR 365/10 - Rn. 29, NZA 2011, 1421; MünchKommBGB/Müller-Glöge, 5. Aufl., 2009, § 611 BGB Rn. 1154; Staudinger/Preis, BGB, 2011, § 630 BGB Rn. 56).

    Sie sind also kein Bestandteil des entstehenden Rechts, sondern regeln vielmehr den Fortbestand des entstandenen Rechts (BAG 26.9.2007 - 5 AZR 881/06 - Rn. 14, AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Betonsteingewerbe; vgl. auch BAG 9, 8.2011 - 9 AZR 365/10 - Rn. 29, NZA 2011, 1421).

  • ArbG Herne, 01.02.2012 - 1 Ca 1751/10  

    Urlaubsabgeltung bei langjähriger Erkrankung des Arbeitnehmers.

  • LAG Hamm, 11.10.2012 - 16 Sa 637/12  

    Urlaubsabgeltung, tarifliche Ausschlussfristen

  • LAG München, 24.06.2010 - 4 Sa 1029/09  

    Urlaubsabgeltung

  • LAG Hamm, 12.01.2012 - 16 Sa 1352/11  

    Vorläufiges Ende des Streits um Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit im

  • LAG Hessen, 07.02.2012 - 19 Sa 818/11  

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Surrogatstheorie

  • LAG Hessen, 12.12.2011 - 17 Sa 496/11  

    Annahmeverzugslohn - Zuweisung einer leidensgerechten und vertragsgemäßen

  • LAG Hamm, 02.02.2012 - 17 Sa 1001/11  

    Entschädigung für über 48 Wochenstunden hinausgehende geleistete Schichtzeiten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2011 - 11 Sa 112/11  

    Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen bei arbeitsvertraglicher Verweisung auf

  • LAG Nürnberg, 16.03.2012 - 8 Sa 303/11  

    Urlaubsanspruch bei Krankheit - Einzelhandel - Erlöschen 15 Monate nach Ende des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - 20 Sa 1790/11  
  • LAG Nürnberg, 06.09.2011 - 6 Sa 366/11  

    Auch bei Arbeitsunfähigkeit verfällt der tarifliche Mehrurlaub des TVöD, wenn

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2012 - 6 Sa 396/11  

    Erlöschen des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2011 - 8 Sa 246/11  

    Anrechnung von Krankheitstagen auf den Urlaubsanspruch

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