Rechtsprechung
   BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 478/02 (A)   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Arbeitnehmerentsendung - Tarifkonkurrenz - Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - Anfragebeschluss nach § 45 ArbGG

  • NWB SteuerXpert START
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauarbeitsrecht - AEntG verdrängt Tarifvertrag

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Arbeitnehmerentsendung, Tarifkonkurrenz

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (8)  

  • BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 576/05  

    Spezialitätsgrundsatz im Geltungsbereich des AEntG

    Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seiner Anfrage beim Zehnten Senat vom 9. September 2003 (- 9 AZR 478/02 (A) -) die Auffassung vertreten, dass nach § 1 Abs. 3 AEntG ein inländischer Arbeitgeber, der vom betrieblichen Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Urlaubskassentarifvertrages erfasst wird, gesetzlich zur Abführung der Urlaubskassenbeiträge verpflichtet ist und diese gesetzliche Bindung durch einen für den Betrieb an sich tarifrechtlich geltenden sachnäheren Tarifvertrag nicht verdrängt wird.
  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 343/03  

    Urlaubskassenverfahren für Arbeitgeber aus Portugal

    Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 9. September 2003 (- 9 AZR 478/02 -) an den Zehnten Senat die Anfrage gerichtet, ob er sich der hier vertretenen Auffassung anschließt, nach § 1 Abs. 3 AEntG werde ein inländischer Arbeitgeber, der vom betrieblichen Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Urlaubskassentarifvertrages erfasst werde, gesetzlich zur Abführung der Urlaubskassenbeiträge verpflichtet und diese Bindung werde nicht durch einen für den Betrieb an sich tarifrechtlich geltenden sachnäheren Tarifvertrag verdrängt.
  • BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09  

    Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis;

    50 Für bestimmte Regelungen des für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) im Anwendungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes besteht allerdings nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein solcher Vorrang nach dem Spezialitätsgrundsatz nicht (vgl. u.a. BAG, Beschlüsse vom 9. September 2003 - 9 AZR 478/02 (A) - juris Rn. 13 ff. m.w.N. und vom 13. Mai 2004 - 10 AS 6/04 - juris; Urteil vom 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - BAGE 120, 1).
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  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 146/04  

    Arbeitnehmerentsendung - Betriebsabteilung

    Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat auf Anfrage des erkennenden Senats vom 9. September 2003 (- 9 AZR 478/02(A) -) mit Beschluss vom 13. Mai 2004 (- 10 AS 6/04 -) seine gegenteilige Auffassung (BAG 4. Dezember 2002 - 10 AZR 113/02 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 28 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 17) aufgegeben.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2008 - 1 B 13.08  

    Postmindestlohnverordnung auch in zweiter Instanz beanstandet

    Im Bereich allgemeinverbindlicher Tarifverträge nach § 1 Abs. 1 und 3 AEntG geht es insoweit aber nur um die Lösung von Tarifkonkurrenzen, die in der Weise erfolgen soll, dass die mit der Bindung kraft Allgemeinverbindlichkeit nach § 5 Abs. 4 TVG einhergehende Pflicht zur Gewährung der Mindestarbeitsbedingungen nur insoweit durch sachnähere oder speziellere Tarifverträge verdrängt werden kann, als diese für den Arbeitnehmer günstiger sind (vgl. dazu BAG, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - BAGE 120, 1; Urteil vom 20. Juli 2004 - 9 AZR 343/03 - BAGE 111, 247, Beschlüsse vom 13. Mai 2004 - 10 AS 6/04 -, und vom 9. September 2003 - 9 AZR 478/02 (A) - beide zitiert nach Juris, Urteile vom 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 u. Parallelsachen - BAGE 101, 357).
  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 369/03  

    Urlaubskassenverfahren für Arbeitgeber aus Portugal

    Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 9. September 2003 (- 9 AZR 478/02 -) an den Zehnten Senat die Anfrage gerichtet, ob er sich der hier vertretenen Auffassung anschließt, nach § 1 Abs. 3 AEntG werde ein inländischer Arbeitgeber, der vom betrieblichen Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Urlaubskassentarifvertrages erfasst werde, gesetzlich zur Abführung der Urlaubskassenbeiträge verpflichtet und diese Bindung werde nicht durch einen für den Betrieb an sich tarifrechtlich geltenden sachnäheren Tarifvertrag verdrängt.
  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 345/03  

    Arbeitnehmerentsendung - Bürgenhaftung - Kroatien

    Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat auf Anfrage des erkennenden Senats vom 9. November 2003 (- 9 AZR 478/02 -) mit Beschluss vom 13. Mai 2004 seine gegenteilige Auffassung (BAG 4. Dezember 2002 - 10 AZR 113/02 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 28 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 17) aufgegeben.
  • VG Berlin, 07.03.2008 - 4 A 439.07  

    Postmindestlohnverordnung rechtswidrig

    Die Übertragbarkeit dieser Rechtsprechung ergebe sich daraus, dass der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Anfragebeschluss an den 10. Senat vom 9. September 2003 (9 AZR 478/02 [A] zitiert nach Juris) auch auf § 1 Abs. 3a AEntG zurückgegriffen habe (bei Rn. 22).
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