Rechtsprechung
| BAG, 09.12.1982 - 2 AZR 620/80 |
Volltextveröffentlichungen
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Fristlose Kündigung wegen Tragens einer "Anti-Strauß-Plakette"
Kurzfassungen/Presse (4)
- BetriebsratsZentrum (Leitsatz)
§ 74 BetrVG
parteipolitische Betätigung - Jurion (Leitsatz)
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Wahlkampf-Propaganda im Büro nicht erlaubt
- lto.de (Kurzinformation)
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 41, 150
- NJW 1984, 1142
- ZIP 1983, 1489
- MDR 1984, 81
- BB 1983, 2257
- DB 1983, 2578
- afp 1983, 480
Wird zitiert von ... (34)
- BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87
Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen …
Der Senat hat im Urteil vom 9.12.1982 (BAG AP Nr. 73 zu § 626 BGB) ausgeführt, der Betriebsfrieden werde von der Summe aller derjenigen Faktoren bestimmt, die - unter Einschluß des Betriebsinhabers - das Zusammenleben und Zusammenwirken der in einem Betrieb tätigen Betriebsangehörigen ermöglichten, erleichterten oder auch nur erträglich machten.aa) Der Senat hat es im Urteil vom 9.12.1982 (BAG AP Nr. 73 zu § 626 BGB) offen gelassen, ob eine "Gefährdung" des Betriebsfriedens ausreicht, obwohl in der ständigen Rechtsprechung des BAG bereits erklärt war, daß jedenfalls eine mögliche "abstrakte Gefährdung" insoweit nicht ausreicht (…vgl. die Rechtsprechungsnachweise bei KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 626 BGB Rz 93).
- BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 113/84
Außerordentliche Kündigung bei Betriebsstillegung
Das Revisionsgericht kann insoweit nur nachprüfen, ob ein bestimmter Vorgang für sich genommen überhaupt geeignet ist, einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB zu bilden, und ob das Berufungsgericht alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, bedacht und abgewogen hat (vgl. statt vieler BAG Urteil vom 9. Dezember 1982 - 2 AZR 620/80 - BAG 41, 150, 158 = AP Nr. 73 zu § 626 BGB). - BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92
Außerordentliche Kündigung - Drucksituation
Das Revisionsgericht kann insoweit nur nachprüfen, ob ein bestimmter Vorgang für sich genommen überhaupt geeignet ist, einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB zu bilden, und ob das Berufungsgericht alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, bedacht und abgewogen hat (ständige Rechtsprechung: BAG Urteil vom 9. Dezember 1982 - 2 AZR 620/80 - BAGE 41, 150, 153 = AP Nr. 73 zu § 626 BGB, zu II 2 der Gründe).
- BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08
Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag
a) Das bewusste Verbreiten wahrheitswidriger Behauptungen oder Verbreiten von Gerüchten über die Geschäftsentwicklung des Arbeitgebers kann ein wichtiger Grund zur Kündigung sein, wenn dadurch dessen berechtigte Interessen erheblich beeinträchtigt, etwa der Betriebsfrieden oder der Betriebsablauf erheblich gestört oder die Erfüllung der Arbeitspflicht behindert werden (siehe auch Senat 9. Dezember 1982 - 2 AZR 620/80 - zu II 3 der Gründe, BAGE 41, 150). - BAG, 10.12.1986 - 5 AZR 517/85
Nachträgliche Regelungslücke in Tarifvertrag
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 12.06.1986 - 6 AZR 559/84
Abmahnung: Verstoß gegen das Verbot politischer Betätigung, Anspruch auf …
Die politische oder parteipolitische Betätigung des Arbeitnehmers darf, um in den erlaubten Grenzen zu bleiben, zu keiner konkreten Störung oder Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses im Leistungsbereich, im Bereich der betrieblichen Verbundenheit aller Mitarbeiter (Betriebsfrieden), im personalen Vertrauensbereich oder im Unternehmensbereich führen (BAG 23, 371, 372 = AP Nr. 83 zu § 1 KSchG ; BAG 24, 438, 444 = AP Nr. 2 zu § 134 BGB ; BAG 41, 150, 159 = AP Nr. 73 zu § 626 BGB , jeweils m. w. N.).Nach den für den Senat bindenden Feststellungen des Landesarbeitsgerichts (§ 561 Abs. 2 ZPO ) ist es durch das Verteilen der Flugblätter während der Mittagspause auf unbesetzten Plätzen in der Kantine und den unbesetzten Arbeitsplätzen zu keiner Störung oder auch nur zu einer Gefährdung des Betriebsfriedens gekommen, worunter die Summe aller derjenigen Faktoren verstanden wird, die das Zusammenleben und Zusammenwirken der in einem Betrieb tätigen Betriebsangehörigen ermöglichen (vgl. BAG 41, 150, 161 = AP Nr. 73 zu § 626 BGB ; Beer, Über den Betriebsfrieden, AuR 1958, 236; Blomeyer, Die rechtliche Bewertung des Betriebsfriedens im Individualarbeits- und Betriebsverfassungsrecht, ZfA 1972, 85).
- LAG Baden-Württemberg, 29.07.2004 - 21 Sa 113/03
Verhaltensbedingte Kündigung - freie Meinungsäußerung - Loyalitätspflicht - …
Eine solche Zuwiderhandlung ist gegeben, wenn durch die Meinungsäußerung das Arbeitsverhältnis konkret berührt wird (BAG, Urteil vom 28.09.1972, 2 AZR 469/71, NJW 1973, 77; BAG, Urteil vom 26.05.1977, 2 AZR 632/76, NJW 1978, 239; BAG, Urteil vom 09.12.1982, 2 AZR 620/80, NJW 1984, 1142; BAG, Urteil vom 21.12.1983, 7 AZR 131/82, n.v., über JURIS abrufbar).Neben der Verpflichtung, den Betriebsfrieden nicht zu gefährden (BAG, Urteil vom 09.12.1982, a.a.O.) gehört dazu auch die Verpflichtung zur Loyalität (BAG, Urteil vom 15.01.1986, 7 AZR 545/85, n.v., über JURIS abrufbar).
- BAG, 17.06.1992 - 2 AZR 568/91 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 355/94 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 22.07.1992 - 2 AZR 84/92 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 312/87
- LAG Hessen, 24.10.2000 - 9 TaBV 19/00
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung von streikbrechenden …
- LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 428/93
Betriebsrat: Anspruch auf Mitteilung tariflicher Kündigungsfristen durch den …
- BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 520/82
Anhörungspflicht vor Konstituierung des Betriebsrates
- LAG Hamm, 27.06.1996 - 17 Sa 2288/95
Kündigung: außerordentliche Verdachtskündigung
- LAG Hamm, 30.01.1995 - 10 (19) Sa 1931/93
Abmahnung: Vorrang vor Kündigung wegen ausländerfeindlichen Äußerungen; …
- LAG Hamm, 11.11.1994 - 10 (19) Sa 100/94
Kündigung: fristlose Kündigung wegen ausländerfeindlichen Äußerungen
- ArbG Mannheim, 19.08.2008 - 8 BV 11/08
Zustimmungsersetzungsverfahren - außerordentliche Kündigung einer …
- BAG, 03.02.1993 - 5 AZR 200/92
Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte
- LAG Hessen, 07.08.2009 - 3 Sa 576/08
Wirksamkeit einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung - Sexualdelikt - …
- BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 346/85
Berechnung des tariflichen Zuschusses zum Krankengeld
- BAG, 06.05.1987 - 5 AZR 317/85
- BAG, 06.05.1987 - 5 AZR 765/85
- BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 338/85
- BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 525/85
- BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 38/85
- BAG, 06.05.1987 - 5 AZR 347/86
- BAG, 06.05.1987 - 5 AZR 316/85
- BAG, 06.05.1987 - 5 AZR 182/86
- LAG Berlin, 13.03.1998 - 6 Sa 125/97
- ArbG Mannheim, 21.10.2005 - 9 Ca 220/05
Kündigung wegen provozierender Äußerung - Störung des Betriebsfriedens - …
- BAG, 06.05.1987 - 5 AZR 610/85
- LAG Baden-Württemberg, 24.01.2002 - 4 TaBV 1/01
Beteiligung des Arbeitnehmers im Verfahren nach § 104 BetrVG
- LAG Köln, 24.06.2010 - 6 Sa 381/10
Annahmeverzug bei Betriebsübergang; Haftungsausschluss der Betriebserwerberin für …
