Rechtsprechung
   BAG, 09.12.1982 - 2 AZR 620/80   

Volltextveröffentlichungen

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    Fristlose Kündigung wegen Tragens einer "Anti-Strauß-Plakette"

Kurzfassungen/Presse (4)

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 41, 150
  • NJW 1984, 1142
  • ZIP 1983, 1489
  • MDR 1984, 81
  • BB 1983, 2257
  • DB 1983, 2578
  • afp 1983, 480



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Wird zitiert von ... (34)  

  • BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87  

    Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen

    Der Senat hat im Urteil vom 9.12.1982 (BAG AP Nr. 73 zu § 626 BGB) ausgeführt, der Betriebsfrieden werde von der Summe aller derjenigen Faktoren bestimmt, die - unter Einschluß des Betriebsinhabers - das Zusammenleben und Zusammenwirken der in einem Betrieb tätigen Betriebsangehörigen ermöglichten, erleichterten oder auch nur erträglich machten.

    aa) Der Senat hat es im Urteil vom 9.12.1982 (BAG AP Nr. 73 zu § 626 BGB) offen gelassen, ob eine "Gefährdung" des Betriebsfriedens ausreicht, obwohl in der ständigen Rechtsprechung des BAG bereits erklärt war, daß jedenfalls eine mögliche "abstrakte Gefährdung" insoweit nicht ausreicht (vgl. die Rechtsprechungsnachweise bei KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 626 BGB Rz 93).

  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 113/84  

    Außerordentliche Kündigung bei Betriebsstillegung

    Das Revisionsgericht kann insoweit nur nachprüfen, ob ein bestimmter Vorgang für sich genommen überhaupt geeignet ist, einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB zu bilden, und ob das Berufungsgericht alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, bedacht und abgewogen hat (vgl. statt vieler BAG Urteil vom 9. Dezember 1982 - 2 AZR 620/80 - BAG 41, 150, 158 = AP Nr. 73 zu § 626 BGB).
  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92  

    Außerordentliche Kündigung - Drucksituation

    Das Revisionsgericht kann insoweit nur nachprüfen, ob ein bestimmter Vorgang für sich genommen überhaupt geeignet ist, einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB zu bilden, und ob das Berufungsgericht alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, bedacht und abgewogen hat (ständige Rechtsprechung: BAG Urteil vom 9. Dezember 1982 - 2 AZR 620/80 - BAGE 41, 150, 153 = AP Nr. 73 zu § 626 BGB, zu II 2 der Gründe).
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