Rechtsprechung
| BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 46/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Gesamtbetriebsrat - Nutzung von Telefonen
- Bundesarbeitsgericht
Gesamtbetriebsrat - Nutzung von Telefonen
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Anspruch des Gesamtbetriebsrats auf Freischaltung der Telefonverbindungen in betriebsratslose Betriebe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gesamtbetriebsrat; Nutzung von Telefonen
Kurzfassungen/Presse (2)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Telefonnutzung durch Gesamtbetriebsrat
- lto.de (Kurzinformation)
Betriebsrat kann zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben technische Veränderungen an vorhandener Telefonanlage verlangen
Besprechungen u.ä.
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Gesamtbetriebsrat: Anspruch auf Freischaltung von Telefonen in betriebsratslosen Verkaufsstellen?
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 30.04.2007 - 2 TaBV 7/07
- ArbG Ulm, 11.09.2007 - 2 BV 3/07
- LAG Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 2 TaBV 7/07
- BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 46/08
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 2010, 820
- DB 2010, 1188
- NZA 2010, 662
Wird zitiert von ... (5)
- LAG Hamm, 20.05.2011 - 10 TaBV 81/10
Mobiltelefon mit Prepaid-Karte für Betriebsratsvorsitzende; unbegründeter Antrag …
Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, soweit sie auf eine Begrenzung seiner Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (…BAG 16.05.2007 - 7 ABR 45/06 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 90, Rn. 22; BAG 09.12.2009 - 7 ABR 46/08 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 97, Rn. 15 f.;… BAG 20.01.2010 - 7 ABR 79/08 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 99, Rn. 12).Die Beschäftigten in den Verkaufsstellen des Arbeitgebers können auch nicht darauf verwiesen werden, zur Kontaktaufnahme mit dem Betriebsrat oder dem Gesamtbetriebsrat ihren Privatanschluss, ein eigenes Mobiltelefon oder einen öffentlichen Fernsprecher zu benutzen (BAG 09.12.2009 - 7 ABR 46/08 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 97, Rn. 20; LAG München, 20.12.2005 - 8 TaBV 57/05 - LAG Baden-Württemberg 12.03.2009 - 16 TaBV 8/08 - LAG Hamm 14.05.2010 - 10 TaBV 97/09 - NZA-RR 2010, 522 m.w.N.).
- BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 28/10
Berechtigung des Gesamtbetriebsrats zur Durchführung einer …
Er kann sich aber anderer Wege der Informationsbeschaffung bedienen und insbesondere die im Unternehmen vorhandene Kommunikationstechnik nutzen (zum Anspruch des Gesamtbetriebsrats auf Freischaltung von Telefonen vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 46/08 - BAGE 132, 357). - LAG Hamm, 14.05.2010 - 10 TaBV 97/09
Ausstattung des Betriebsrats einer Drogeriemarktkette mit Personalcomputer nebst …
Die Beschäftigten in den Verkaufsstellen des Arbeitgebers können auch nicht darauf verwiesen werden, zur Kontaktaufnahme mit dem Betriebsrat oder dem Gesamtbetriebsrat ihren Privatanschluss, ein eigenes Mobiltelefon oder einen öffentlichen Fernsprecher zu benutzen (BAG 09.12.2009 - 7 ABR 46/08 - DB 2010, 1188, Rn. 20; vgl. LAG München 20.12.2005 - 8 TaBV 57/05 - LAG Baden-Württemberg 12.03.2009 - 16 TaBV 8/08 - m.w.N.).
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 10 TaBV 1058/10
Antragsauslegung zum Regelungsgegenstand einer Einigungsstelle; Bestimmung der …
Die Auslegung hat möglichst dahin zu erfolgen, dass sie die erstrebte Sachentscheidung zulässt (BAG, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 7 ABR 46/08). - LAG Niedersachsen, 27.10.2010 - 2 TaBV 55/10
Internetzugang mit E-Mail-Adresse für Betriebsrat
Die gerichtliche Überprüfung der Entscheidung des Betriebsrates beschränkt sich dabei darauf zu prüfen, ob sich die Interessenabwägung des Betriebsrates im Rahmen seines Beurteilungsspielraumes hält, d. h., ob das verlangte Sachmittel aufgrund der konkreten betrieblichen Situation der Erledigung der gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrates dient und der Betriebsrat bei seiner Entscheidung nicht nur die Interessen der Belegschaft berücksichtigt, sondern auch berechtigten Belangen des Arbeitgebers Rechnung trägt (…vgl. BAG a.a.O. Rn. 13; BAG Beschluss vom 09.12.2009, 7 ABR 46/08 zitiert nach juris.web, NZA 2010, 662).
