Rechtsprechung
   BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 715/98   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
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    Darlegungslast für Sozialauswahl bei Interessenausgleich mit Namensliste - Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes in der Fassung des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes auf vor dem 1. Januar 1999 zugegangene Kündigungen

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (11)  

  • LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 1554/99  
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  • LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 910/99  
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  • LAG Hamm, 05.06.2003 - 4 (16) Sa 1976/02  

    Grobfehlerhafte Sozialauswahl bei Kündigung über einen Interessenausgleich mit

    Erst wenn der Insolvenzverwalter seiner Auskunftspflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist, trägt der Arbeitnehmer wieder die volle Darlegungslast für die Fehlerhaftigkeit der vorgenommenen Sozialauswahl (BAG v. 10.02.1999 - 2 AZR 716/98, NZA 1999, 702 = ZInsO 1999, 543).

    Der Prüfungsmaßstab der groben Fehlerhaftigkeit gemäß § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Hs. 1 InsO ändert daran nichts, denn "dieser Prüfungsmaßstab könnte erst dann Bedeutung erlangen, wenn es aufgrund entsprechenden Sachvortrags ... überhaupt etwas zu prüfen gäbe" (so zu § 1 Abs. 5 Satz 2 KSchG a.F. [1996] BAG v. 10.02.1999 - 2 AZR 715/98, ZInsO 1999, 543).

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  • LAG Hamm, 21.07.2005 - 4 (17) Sa 695/05  

    Voraussetzungen für die ordentliche Kündigung eines alterskündigungsgeschützten

    Erst wenn der Arbeitgeber seiner Auskunftspflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist, trägt der Arbeitnehmer wieder die volle Darlegungslast für die Fehlerhaftigkeit der vorgenommenen Sozialauswahl (BAG v. 10.02.1999 - 2 AZR 716/98, NZA 1999, 702 = ZInsO 1999, 543).

    Der Prüfungsmaßstab der groben Fehlerhaftigkeit gemäß § 1 Abs. 5 Satz 2 KSchG n.F. [2004] ändert daran nichts, denn "dieser Prüfungsmaßstab könnte erst dann Bedeutung erlangen, wenn es aufgrund entsprechenden Sachvortrags ... überhaupt etwas zu prüfen gäbe" (so zu § 1 Abs. 5 Satz 2 KSchG a.F. [1996] BAG v. 10.02.1999 - 2 AZR 715/98, ZInsO 1999, 543).

  • LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 587/99  
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  • LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 799/00  
    Der Prüfungsmaßstab der groben Fehlerhaftigkeit gem. § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO ändert daran nichts, denn "dieser Prüfungsmaßstab könnte erst dann Bedeutung erlangen, wenn es aufgrund entsprechenden Sachvortrags ... überhaupt etwas zu prüfen gäbe" (BAG v. 10.02.1999 - 2 AZR 715/98, ZInsO 1999, 543 ).
  • LAG Hamm, 14.10.2004 - 4 Sa 1102/04  

    Ende der Amtszeit des Betriebsrats - Neubegründung der Arbeitsverhältnisse der

    Für die Herausnahme von Leistungsträgern aus der Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG [2004]) obliegt dem Arbeitgeber von vornherein die Darlegungs- und Beweislast, und zwar auch im Anwendungsbereich von § 1 Abs. 5 Satz 2 KSchG [2004] oder des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO (so zu § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG [1996] BAG , Urt. v. 10.02.1999 - 2 AZR 715/98, RzK I 10h Nr. 49 = RzK I 5d Nr. 78 = ZInsO 1999, 543).
  • LAG Hamm, 16.03.2000 - 4 (19) Sa 746/99  
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  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2005 - 10 Sa 546/05  

    Fehlerhafte Sozialauswahl wegen Verkennung des auswahlrelevanten Personenkreises

    Vielmehr ist es Sache des Arbeitgebers, näher darzulegen, weshalb trotz der gegen § 1 Abs. 3 KSchG verstoßenden Überlegungen ausnahmsweise im Ergebnis soziale Gesichtspunkte ausreichend berücksichtigt sein sollen (vgl. BAG vom 18.10.1984 - 2 AZR 61/83; vom 15.06.1989 - 2 AZR 580/88; vom 10.02.1999 - 2 AZR 715/98; vom 17.01.2002 - 2 AZR 15/01 und vom 24.02.2005 - 2 AZR 214/04; KR-Etzel, 6. Auflage, § 1 KSchG Rd-Ziffer 687).
  • ArbG Heilbronn, 21.06.2012 - 8 Ca 71/12  

    Kündigungsschutzklage; Firma Anton Schlecker

    Erst nach Erfüllung der Auskunftspflicht trägt der Arbeitnehmer die volle Darlegungs- und Beweislast für die grobe Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl (BAG, Urteil vom 10.02.1999, 2 AZR 715/98, zitiert nach Juris; KR/ Griebeling, 9. Auflage, § 1 KSchG Rn. 703p).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.05.2010 - 8 Sa 693/09  

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei fehlerhafter Sozialauswahl; Verkennung

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