Rechtsprechung
   BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 626/05   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung; Tarifliche Unkündbarkeit

  • Bundesarbeitsgericht

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Tarifliche Unkündbarkeit mit Verpflichtung zur Arbeitsplatzverschaffung im Konzern im Fall der Stilllegung - Bei Prüfung außerordentlicher betriebsbedingter Kündigung ist auf Konzern abzustellen

  • NWB SteuerXpert START

    BGB § 626

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Tarifrecht; Prozessrecht - Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung; konzernweite Weiterbeschäftigungspflicht bei Vorliegen konzernweit geltender kollektivrechtlicher Regelungen ( MTV , TV-Schutz, Interessenausgleich); Anspruch auf Verschaffung eines Arbeitsplatzes bei anderem Konzernunternehmen; Wahlschuld

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Weiterbeschäftigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers in anderem Konzernunternehmen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Kündigung: Für Altgediente auch im Konzern-Umfeld nach Arbeit suchen

  • rechtseck.de (Kurzinformation)

    Konzernweite Weiterbeschäftigungspflicht bei Vorliegen konzernweit geltender kollektivrechtlicher Regelungen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 122, 264
  • ZIP 2008, 334
  • MDR 2007, 1381
  • DB 2007, 2488
  • JR 2008, 308
  • NZA 2007, 1278



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Wird zitiert von ... (20)  

  • BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08  

    Außerordentliche Kündigung mit - notwendiger - Auslauffrist

    Eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung mit einer - notwendig einzuhaltenden - Auslauffrist kommt in Betracht, wenn andernfalls der Ausschluss der ordentlichen Kündigung dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer trotz Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit ggf. noch über Jahre weiterbeschäftigen müsste und ihm dies unzumutbar ist (vgl. Senat 8. April 2003 - 2 AZR 355/02 - zu II 3 b bb der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 181 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 2; 10. Mai 2007 - 2 AZR 626/05 - Rn. 25 mwN, BAGE 122, 264).

    Allerdings ist der Arbeitgeber wegen des Ausschlusses der ordentlichen Kündbarkeit in einem besonderen Maß verpflichtet, die Kündigung durch geeignete andere Maßnahmen zu vermeiden (Senat 10. Mai 2007 - 2 AZR 626/05 - aaO).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 7 Sa 2164/11  

    Kündigung bei Fremdvergabe der Arbeitsstelle

    2.1.2 Mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (vgl. zuletzt BAG vom 18.03.2010 - 2 AZR 337/08 - EZA § 626 BGB 2002 Unkündbarkeit Nr. 17 m. w. N.; BAG vom 10.05.2007 - 2 AZR 626/05 - EZA § 626 BGB 2002 Unkündbarkeit Nr. 15) ist im Grundsatz davon auszugehen, dass eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung mit einer - notwendig einzuhaltenden - Auslauffrist nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen kann.

    In erheblich weiterem Umfang als bei einer ordentlichen Kündigung ist es dem Arbeitgeber bei einer außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist gegenüber einem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer zumutbar, die Kündigung durch geeignete andere Maßnahmen zu vermeiden (ständige Rechtsprechung vgl. BAG vom 10.05.2007 - 2 AZR 626/05 - NZA 2007, 2278 ff.; vom 18.05.2006 - 5 AZR 207/05 - AP Nr. 55 zu § 55 BAT).

  • LAG Düsseldorf, 07.09.2012 - 6 Sa 138/12  

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Schließung einer Krankenkasse?

    Etwas anderes gilt nur, wenn eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist, und der Arbeitgeber ohne eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit gezwungen wäre, ein sinnloses Arbeitsverhältnis über viele Jahre hinweg allein durch Gehaltszahlungen, denen keine entsprechende Arbeitsleistung gegenübersteht, aufrechtzuerhalten (ständige Rspr., vgl. nur BAG v. 10.05.2007 - 2 AZR 626/05 - AP Nr. 1 zu § 626 BGB Unkündbarkeit; BAG v. 22.07.1992 - 2 AZR 84/92 - EzA § 626 nF BGB Nr. 141).
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  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2011 - 3 L 246/09  

    Voraussetzungen der Zustimmungspflicht durch das Integrationsamt bei der

    Eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung mit einer Auslauffrist kommt dann in Betracht, wenn andernfalls der Ausschluss der ordentlichen Kündigung dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer trotz Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit ggf. noch über Jahre weiterbeschäftigen müsste und ihm dies unzumutbar ist (vgl. BAG, Urt. v. 10.05.2007 - 2 AZR 626/05 -, NZA 2007, 1278 ).

    Allerdings ist der Arbeitgeber wegen des Ausschlusses der ordentlichen Kündbarkeit in einem besonderen Maß verpflichtet, die Kündigung durch geeignete andere Maßnahmen zu vermeiden (vgl. BAG, Urt. v. 10.05.2007, a.a.O.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 7 Sa 2394/11  

    § 626 BGB

    2.1.2 Mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (vgl. zuletzt BAG vom 18.03.2010 - 2 AZR 337/08 - EZA § 626 BGB 2002 Unkündbarkeit Nr. 17 m. w. N.; BAG vom 10.05.2007 - 2 AZR 626/05 - EZA § 626 BGB 2002 Unkündbarkeit Nr. 15) ist im Grundsatz davon auszugehen, dass eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung mit einer - notwendig einzuhaltenden - Auslauffrist nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen kann.

    In erheblich weiterem Umfang als bei einer ordentlichen Kündigung ist es dem Arbeitgeber bei einer außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist gegenüber einem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer zumutbar, die Kündigung durch geeignete andere Maßnahmen zu vermeiden (ständige Rechtsprechung vgl. BAG vom 10.05.2007 - 2 AZR 626/05 - NZA 2007, 2278 ff.; vom 18.05.2006 - 5 AZR 207/05 - AP Nr. 55 zu § 55 BAT).

  • LAG Köln, 11.01.2008 - 11 Sa 973/07  

    Wiederholungskündigung; Außerordentliche personenbedingte Kündigung wegen des

    In erheblich weiterem Umfang als bei einer ordentlichen Kündigung ist es dem Arbeitgeber bei einer außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist gegenüber einem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer zumutbar, die Kündigung durch geeignete andere Maßnahmen zu vermeiden (BAG 10. Mai 2007 - 2 AZR 626/05 - NZA 2007, 1278).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 250/11  

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

    bei welchem Unternehmen auf welchem - freien - Arbeitsplatz er sich seine anderweitige Beschäftigung vorstellt (BAG 10. Mai 2007 - 2 AZR 626/05 - Rn. 46, BAGE 122, 264).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 277/11  

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

    bei welchem Unternehmen auf welchem - freien - Arbeitsplatz er sich seine anderweitige Beschäftigung vorstellt (BAG 10. Mai 2007 - 2 AZR 626/05 - Rn. 46, BAGE 122, 264).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11  

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

    bei welchem Unternehmen auf welchem - freien - Arbeitsplatz er sich seine anderweitige Beschäftigung vorstellt (BAG 10. Mai 2007 - 2 AZR 626/05 - Rn. 46, BAGE 122, 264).
  • BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 4/06  

    Zumutbarer Ersatzarbeitsplatz

    Hinweise des Senats: teilweise Parallelsache zu - 2 AZR 626/05 -.
  • LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 2/12  

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum

  • LAG München, 16.01.2008 - 5 Sa 604/07  

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Unkündbarkeit - Darlegungs- und

  • LAG Thüringen, 25.08.2009 - 1 Sa 1/09  

    Kündigung Orchestermusiker

  • LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 3/12  

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum

  • LAG München, 15.11.2007 - 3 Sa 303/07  

    Unkündbarkeit

  • LAG Köln, 17.12.2007 - 14 Sa 654/07  

    konzernbezogener Kündigungsschutz

  • LAG Köln, 29.03.2011 - 12 Sa 1506/10  

    Unverhältnismäßige außerordentliche Kündigung bei Teilnahme an

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2010 - 25 Sa 470/10  

    Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei irreführender

  • LSG Hessen, 22.06.2012 - L 7 AL 181/11  
  • SG Kassel, 26.09.2011 - S 3 AL 270/10  

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Entlassungsentschädigung - zeitlich

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