Rechtsprechung
   BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 801/87   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang durch Eindringen in den Kundenstamm der Gemeinschuldnerin unter Ausnutzung des Konkurses

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 1988, 1272



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Wird zitiert von ... (24)  

  • BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 211/05  

    Übergang eines Handwerksbetriebs - Gemeinschaftsbetrieb

    Das Bundesarbeitsgericht hat bei einem Baubetrieb im Rahmen einer anzustellenden Gesamtwürdigung allerdings beispielsweise darauf abgestellt, dass im Vordergrund die materiellen, immateriellen und personellen Mittel sowie die organisatorischen Konzepte, die der Durchführung der Bauarbeiten dienen und für deren Fortführung von wesentlicher Bedeutung sind, stehen (24. Februar 2000 - 8 AZR 162/99 - 10. Juni 1988 - 2 AZR 801/87 - AP BGB § 613a Nr. 82).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner bisherigen Rechtsprechung bei vergleichbaren Betrieben immaterielle Betriebsmittel wie Marktstellung, Kundenkontakte und Auftragsbestand als die in erster Linie ausmachenden Kriterien angesehen (BAG 10. Juni 1988 - 2 AZR 801/87 - AP BGB § 613a Nr. 82).

  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 769/06  

    Betriebsübergang - Gemeinschaftsbetrieb - Massenentlassungsanzeige

    Bei der Gesamtwürdigung, ob ein Baubetrieb übergegangen ist, hat das Bundesarbeitsgericht vor allem auf die materiellen, immateriellen und personellen Mittel sowie die organisatorischen Konzepte, die der Durchführung der Bauarbeiten dienen und für deren Fortführung von wesentlicher Bedeutung sind, abgestellt (24. Februar 2000 - 8 AZR 162/99 - 10. Juni 1988 - 2 AZR 801/87 - AP BGB § 613a Nr. 82).
  • BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 204/05  

    Übergang eines Handwerksbetriebs - Teilbetrieb

    Das Bundesarbeitsgericht hat bei einem Baubetrieb im Rahmen einer anzustellenden Gesamtwürdigung allerdings beispielsweise darauf abgestellt, dass im Vordergrund die materiellen, immateriellen und personellen Mittel sowie die organisatorischen Konzepte, die der Durchführung der Bauarbeiten dienen und für deren Fortführung von wesentlicher Bedeutung sind, stehen (24. Februar 2000 - 8 AZR 162/99 - 10. Juni 1988 - 2 AZR 801/87 - AP BGB § 613a Nr. 82).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner bisherigen Rechtsprechung bei vergleichbaren Betrieben immaterielle Betriebsmittel wie Marktstellung, Kundenkontakte und Auftragsbestand als die in erster Linie ausmachenden Kriterien angesehen (10. Juni 1988 - 2 AZR 801/87 - AP BGB § 613a Nr. 82).

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