Rechtsprechung
   BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09   

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Fristlose Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

  • openjur.de

    § 626 Abs. 1 BGB
    Fristlose Kündigung; Interessenabwägung; Abmahnung

  • Betriebs-Berater

    BGB § 626
    Fall "Emmely" - Wiederherstellung zerstörten Vertrauens

mehr
  • Bundesarbeitsgericht

    Fristlose Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    "Emmely"-Entscheidung

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Außerordentliche Kündigung wegen unrechtmäßigen Einlösens von Leergutbons (Fall "Emmely")

  • NWB SteuerXpert START

    BGB § 626

  • prewest.de , S. 64

    § 626 BGB
    Arbeitsvertrag; Interessenabwägung bei der fristlosen Kündigung; Leergutbons

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Fristlose Kündigung: Unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener Leergutbons

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristloste Kündigung wegen Aneignung von Flaschenpfand in Höhe von 1,30 EUR ohne Abmahnung; Kaisers Tengelmann AG; Fall Emmely

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    BGB § 626
    Fall "Emmely" - Wiederherstellung zerstörten Vertrauens

Kurzfassungen/Presse (23)

  • Betriebs-Berater (Pressemitteilung)

    Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener Leergutbons

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    "Emmely" - keine fristlose Kündigung bei Vertrauensvorrat

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener Leergutbons

mehr
  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Emmely und die Leergutbons

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Interessenabwägung bei der fristlosen Kündigung

  • mitfugundrecht.de (Pressemitteilung)

    Emmely

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Abmahnung - Der Fall "Emmely" und die arbeitsrechtliche Abmahnung

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Arbeitnehmer müssen nicht ohne Fehl und Tadel sein // Bundesarbeitsgericht legt Urteilsgründe im Fall "Emmely" vor

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Bagatellkündigung: Kündigung im Fall ´Emmely´ unwirksam

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen unrechtmäßigen Einlösens von Leergutbons - Der Fall "Emmely"

  • 123recht.net (Pressemeldung, 10.06.2010)

    BAG hebt Pfandbon-Kündigung auf: Kassiererin "Emmely" kann an Arbeitsplatz zurückkehren

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener Leergutbons

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    BAG hebt Kündigung von "Emmely" auf

  • ra-skwar.de (Pressemitteilung)

    Kündigung, fristlose

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Emmely gewinnt

  • handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)

    Landete 1,30€-gekündigte Kassiererin Pyrrhus-Sieg?

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zum Fall Emmely: Unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener Leergutbons

  • kanzlei-blaufelder.com (Kurzinformation)

    Fall "Emmely” - die Urteilsgründe des BAG liegen nun vor

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Geldentnahme aus Bargeldkasse - Außerordentliche Kündigung auch ohne Abmahnung gerechtfertigt

  • wbs-law.de (Kurzinformation)

    Der Fall Emmely”- Einlösen unterschlagener Pfandbons - fristlose Kündigung unwirksam

  • faz.net (Pressebericht, 14.06.2010)

    Bagatellkündigung - Richter heben Kündigung gegen "Emmely" auf

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unmittelbar gegen das Vermögen des Arbeitgebers gerichtete Handlung kann auch bei geringem Schaden zur außerordentlichen Kündigung führen


  • Vor Ergehen der Entscheidung:


  • beck-blog (Information zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Revisionsverhandlung in Sachen "Emmely" am 10.06.2010

Besprechungen u.ä. (12)

  • 123recht.net (Kurzanmerkung)

    Emely

  • anwalt-wille.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fristlose Kündigung wegen Einlösen aufgefundener Leergutbons ist unwirksam

  • deutscheranwaltspiegel.de , S. 3 (Entscheidungsbesprechung)

    Fristlose Kündigungen wegen Bagatelldelikten erheblich erschwert (Corinna Budras; Deutscher AnwaltSpiegel 12/2010, S. 3-4)

mehr
  • breuning-winkler.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vertrauen, Abmahnen, Kündigen

  • cmshs-bloggt.de (Kurzanmerkung)

    "Emmely" ist kein Präzedenzfall

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
  • humboldt-forum-recht.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    "Emmely" und der wichtige Grund zur fristlosen Kündigung - eine Nachbetrachtung (Horst Rieth, HFR 2011, S. 122 ff.)

  • esche.de , S. 3 (Entscheidungsbesprechung)

    Höhere Toleranzschwellen bei schweren Pflichtverletzungen wie insbesondere Eigentums- und Vermögensdelikten?

  • faz.net (Entscheidungsanmerkung)

    Der Fall "Emmely": Kein Kavaliersdelikt

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Interessenabwägung bei fristloser Kündigung wegen eines Bagatelldelikts ("Emmely")


  • Vor Ergehen der Entscheidung:


  • eui-dwbo.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Bagatelldelikte: Vertrauensverlust in der/die Rechtsprechung

  • fact-fiction.net (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Barbara Emme: Ein Lehrstück über den Umgang mit der Justiz (Prof. Volker Rieble; NJW 2009, 2101)

Sonstiges (17)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BAG vom 10.06.2010, Az.: 2 AZR 541/09 (Der letzte Akt im Fall ,,Emmely")" von RA/FAArbR Dr. Reinhard Möller, original erschienen in: AuA 2011, 179.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BAG vom 10.06.2010, Az.: 2 AZR 541/09 (Fall "Emmely" - Wiederherstellung zerstörten Vertrauens)" von RA FAArbR Dr. Stefan Fandel und RA FAArbR Dr. Martin Kock, original erschienen in: BB 2011, 59 - 62.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BAG vom 10.06.2010, Az.: 2 AZR 541/09 (Fristlose Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung - Fall "Emmely")" von Prof. Dr. Roland Schwarze, original erschienen in: JA 2011, 228 - 231.

mehr
  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BAG vom 10.06.2010, Az.: 2 AZR 541/09 (Fristlose Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung)" von Dr. Herbert Grimberg, original erschienen in: AiB 2011, 61 - 65.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BAG vom 10.06.2010, Az.: 2 AZR 541/09 (Interessenabwägung vor fristloser Kündigung)" von Dipl.-Wirtschaftsjurist/Wiss.Mit. Matthias Zabel, original erschienen in: DZWIR 2011, 23 - 31.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zur Entscheidung des BAG vom 10.06.2010, Az.: 2 AZR 541/09 (Fristlose kündigung wegen geringwertiger Pfandbons - Fall "Emmely")" von RA Dr. Reinhold Mittag und Andrej Wroblewski, original erschienen in: AuR 2011, 69 - 74.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Beschäftigtendatenschutz im Gesetzgebungsverfahren" von RA Andreas Josupeit u. RAin Dr. Susanne Mujan, LL.M., original erschienen in: FA 2011, 69 - 71.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Trotz "Emmely" nach wie vor möglich? - Bagatellkündigungen ohne Abmahnung" von RA/FAArbR Carsten Marco Ferme, original erschienen in: AuA 2011, 80 - 83.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Verwirkung der Abmahnung durch Zeitablauf?" von RA/FAArbR Dr. Peter Schrader, original erschienen in: NZA 2011, 180 - 182.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Abmahnung: Ende des zeitbedingten Entfernungsanspruchs infolge der "Emmely"-Entscheidung des BAG" von RA Dr. Thomas Ritter, original erschienen in: DB 2011, 175 - 177.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Die "Emmely"-Entscheidung des BAG - bloß eine Klarstellung von Missverständnissen?" von Prof. Dr. Markus Stoffels, original erschienen in: NJW 2011, 118 - 123.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Die Kündigung wegen eines Bagatelldelikts" von Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker, original erschienen in: NZA 2011, 1 - 5.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Die arbeitsrechtliche Abmahnung nach der "Emmely"-Entscheidung" von RA Fabian Novara und Dipl.-Jur./Wiss. Mit. Merle Knierim, original erschienen in: NJW 2011, 1175 - 1179.

  • wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Fall Emmely

  • taz.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 08.02.2013)

    Kassiererin "Emmely": Die aufmüpfige Kollegin

  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 15.06.2010)

    Kassiererin: Kaiser's verschafft "Emmely" Job in der Nähe ihrer Wohnung


  • Vor Ergehen der Entscheidung:


  • lto.de (Interview mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Bagatellkündigungen: "Vertrauen kann zurückgewonnen werden." (Prof. Dr. Ulrich Preis)

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 134, 349
  • NJW 2011, 167
  • MDR 2011, 236
  • BB 2011, 59
  • DB 2010, 2395
  • NZA 2010, 1227



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Wird zitiert von ... (180)  

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09  

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB

    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (st. Rspr., Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 16, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32; 26. März 2009 - 2 AZR 953/07 - Rn. 21 mwN, AP BGB § 626 Nr. 220).

    Obwohl der Verdacht eines pflichtwidrigen Verhaltens gegenüber dem Tatvorwurf einen eigenständigen Kündigungsgrund darstellt (st. Rspr., Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 23, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32; 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - Rn. 55 mwN, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 47 = EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8), stehen beide Gründe aber nicht beziehungslos nebeneinander.

    Maßgebend ist allein der objektive Sachverhalt, wie er sich dem Gericht nach Parteivorbringen und ggf. Beweisaufnahme darstellt (Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 23, aaO).

    Ergibt sich nach tatrichterlicher Würdigung das tatsächliche Vorliegen einer Pflichtwidrigkeit, ist das Gericht nicht gehindert, dies seiner Entscheidung zugrunde zu legen; es ist nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber sich während des Prozesses darauf berufen hat, er stütze die Kündigung auch auf die erwiesene Tat (Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 23, aaO; 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - mwN, aaO).

    Ausreichend ist jedenfalls, wenn dem Betriebsrat - ggf. im Rahmen zulässigen "Nachschiebens" - diejenigen Umstände mitgeteilt worden sind, welche nicht nur den Tatverdacht, sondern zur Überzeugung des Gerichts auch den Tatvorwurf begründen (Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 24 mwN, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32).

    Hat das Berufungsgericht eine Interessenabwägung vorgenommen, ist - wenn sämtliche relevanten Tatsachen feststehen - eine eigene Interessenabwägung des Revisionsgerichts nur dann möglich, wenn die des Berufungsgerichts fehlerhaft oder unvollständig ist (vgl. Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32; 23. Juni 2009 - 2 AZR 103/08 - Rn. 35 f., AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59 = EzTöD 100 TVöD-AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17; 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - Rn. 61, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 68).

    Dennoch geht es um Rechtsanwendung, nicht um Tatsachenfeststellung (Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 17, aaO).

    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung - etwa im Hinblick auf das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlusts und ihre wirtschaftlichen Folgen -, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 34, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32; 28. Januar 2010 - 2 AZR 1008/08 - Rn. 26 mwN, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 30).

    Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind (st. Rspr., Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - aaO; 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - Rn. 45, AP BGB § 174 Nr. 20 = EzTöD 100 TVöD-AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 7).

    Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen - zu erreichen (Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 34, aaO; KR/ Fischermeier 9. Aufl. § 626 BGB Rn. 251 f. mwN).

    Angesichts der Schwere seiner Pflichtverletzungen war deren - auch nur erstmalige - Hinnahme durch die Beklagte offensichtlich ausgeschlossen (vgl. zu diesem Maßstab Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 37, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32; 23. Juni 2009 - 2 AZR 103/08 - Rn. 33, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59 = EzTöD 100 TVöD-AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2012 - 5 Sa 324/11  

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung einer Kollegin

    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - AP Nr. 236 zu § 626 BGB = NJW 2012, 407 = DB 2011, 2609; BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - AP Nr. 229 zu § 626 BGB = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32).

    Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - und 10. Juni 2010 aaO).

    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - und 10. Juni 2010 aaO).

    Eine außerordentliche Kündigung kommt außerdem nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - vgl. dazu BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - und 10. Juni 2010 aaO).

    Geeignet im Sinne der Verhältnismäßigkeit sind daher nur solche Maßnahmen, von denen der Arbeitgeber annehmen darf, dass sie die Benachteiligung für die Zukunft abstellen, also eine Wiederholung ausschließen (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - und 10. Juni 2010 aaO).

    Spätestens seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Juni 2010 (aaO) ist es allerdings (wieder) erforderlich, auch im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung abzuschätzen, ob eine Abmahnung ausgereicht hätte, das aufgetretene Problem auf zumutbare Weise zu lösen.

    Handelt es sich nicht um eine Pflichtverletzung minderen Unrechtsgehalts, sondern um eine so schwere Pflichtverletzung, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist, scheidet die Abmahnung als mildere Alternative zur Kündigung ohnehin aus (BAG 10. Juni 2010 aaO sowie das Bundesarbeitsgericht in einer weiteren Entscheidung vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - AP Nr. 234 zu § 626 BGB = NJW 2011, 2905 = NZA 2011, 1027).

    Das Bundesarbeitsgericht geht in seiner jüngeren Rechtsprechung (insb. seit der Entscheidung vom 10. Juni 2010 aaO) davon aus, dass sich über die Jahre der Zusammenarbeit im Arbeitsverhältnis so etwas wie ein Vertrauenspolster herausbilden kann, das es ermöglicht, trotz erheblichen Pflichtverstoßes und dadurch entfallenem Vertrauen wegen der Möglichkeit der Bewährung im laufenden Arbeitsverhältnis das notwendige Vertrauen wieder zurück zu gewinnen.

    Die Überlegungen des Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 10. Juni 2010 (aaO - die Entscheidung ist auch in der breiteren Öffentlichkeit unter dem Stichwort "Emmely" bekannt geworden) bauen auf der zuvor getroffenen Feststellung des Bundesarbeitsgericht auf, der Missbrauch der Leergut-Pfand-Bons durch die Arbeitnehmerin habe einen geminderten Unrechtsgehalt gehabt, da dem Pflichtverstoß die Heimlichkeit gefehlt habe, denn die Klägerin habe offen - zumal noch bei einer ihr nicht wohl gesonnenen Kollegin - versucht, die Leergut-Pfand-Bons bei einem Mitarbeitereinkauf wie Bargeld zu benutzen.

  • LAG Köln, 29.03.2011 - 12 Sa 1506/10  

    Unverhältnismäßige außerordentliche Kündigung bei Teilnahme an

    Vielmehr ist in jedem Einzelfall gesondert zu beurteilen ob der Sachverhalt ohne seine besonderen Umstände "an sich", das heißt typischerweise als wichtiger Grund geeignet ist und sodann ist zu prüfen, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist (ständige Rechtsprechung: BAG vom 26.03.2009 - 2 AZR 953/07 - Rdnr. 21, BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Rdnr. 16).

    Es hat eine Bewertung des Einzelfalles unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Rdnr. 34 nach Juris).

    Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - die Vermeidung des Risikos zukünftiger Störungen - zu erreichen (BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Rdnr. 34 nach Juris).

    Eine Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes deshalb nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwerwiegende Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG vom 23.07.2009 - 2 AZR 103/08 - Rndr. 33 nach Juris, BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Rdnr. 37 nach Juris m.w.N.).

    Sein Verhalten war damit in keiner Weise auf Heimlichkeit angelegt, was dafür spricht, dass er sich eines gravierenden Unrechts offenbar nicht bewusst war (so auch BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Rdnr. 45 nach Juris; LAG Baden-Württemberg 10.02.2010- 13 Sa 59/09 - Rdnr. 41 nach Juris).

    Es geht allein um die von einem objektiven Standpunkt aus zu beantwortende Frage, ob mit einer korrekten Erfüllung der Vertragspflichten zu rechnen ist (BAG v. 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Rdnr 47 nach Juris).

    Aus dieser Perspektive und im Hinblick auf den bis dahin verwirklichten Kündigungssachverhalt ist zu fragen, ob mit der Wiederherstellung des Vertrauens in eine künftig korrekte Vertragserfüllung gerechnet werden kann (BAG v. 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Rdnr 56 nach Juris).

    Außerdem ist genau zu prüfen, welche konkreten Rückschlüsse auf den Kündigungsgrund späteres Verhalten wirklich erlaubt (BAG v. 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Rdnr 54 nach Juris; ErfK/Müller-Glöge, 11. Aufl., § 626 Rdnr. 55; HWK-Sandmann 4. Auflage § 626 BGB Rdnr. 148; Walker, NZA 2009, 922, 923 unter IV. 2.).

    Jedenfalls ist auf Grund dieser Sachlage davon auszugehen, dass entsprechend der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das verbliebene Vertrauen dadurch nicht maßgeblich beeinträchtigt wird (BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Rdnr. 56 nach Juris).

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