Rechtsprechung
| BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 61/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Leitender Angestellter - Einstellungs- und Entlassungskompetenz
- Bundesarbeitsgericht
Leitender Angestellter - Einstellungs- und Entlassungskompetenz
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Keine generelle Einstufung als leitender Angestellter allein aufgrund einer formalen Einstellungs- und Entlassungsbefugnis
- info-krankenhausrecht.de
Chefarzt leitender Angestellter
- NWB SteuerXpert START
BetrVG § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 1
Betriebsverfassungsrecht - Leitender Angestellter; Einstellungs- und Entlassungskompetenz - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Leitender Angestellter - Einstellungs- und Entlassungskompetenz
Kurzfassungen/Presse (2)
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Chefarzt ist kein leitender Angestellter
- paluka.de (Kurzinformation)
Chefarzt als leitender Angestellter im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ?
Besprechungen u.ä.
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Chefarzt als Leitender Angestellter der Betriebsverfassung - Umfang der Einstellungs- und Entlassungskompetenz
Verfahrensgang
- ArbG Hagen, 26.07.2005 - 5 BV 41/04
- ArbG Hagen, 26.07.2005 - 5 BV 41/05
- LAG Hamm, 07.07.2006 - 10 (13) TaBV 165/05
- BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 61/06
- LAG Hamm, 10.10.2008 - 10 TaBV 24/08
- BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 97/08
Zeitschriftenfundstellen
- NZA 2008, 664 (Ls.)
- DB 2008, 590
Wird zitiert von ... (13)
- BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08
Leitender Angestellter - Prokura
Wird diese Befugnis einem Angestellten übertragen, so ist er Repräsentant des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat (BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - Rn. 12 mwN, AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 72 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 3).Die unternehmerische Aufgabenstellung kann sich aus der Personalverantwortung für den Bereich des gesamten Unternehmens oder als unternehmerische Teilaufgabe auch aus der Personalverantwortung für einen Betrieb oder eine Betriebsabteilung ergeben (BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - aaO.).
Die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG liegen nicht vor bei Arbeitnehmern, deren Personalkompetenzen nur von untergeordneter Bedeutung für den Betrieb und damit auch für das Unternehmen sind (BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - Rn. 14, aaO.).
Die für die Stellung eines leitenden Angestellten erforderliche unternehmerische Personalverantwortung liegt dann nur vor, wenn die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis gerade für einen für das Unternehmern qualitativ bedeutsamen Personenkreis besteht (BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - Rn. 15, aaO.; vgl. zu § 14 Abs. 2 KSchG: 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - zu B II 3 c cc der Gründe, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6).
Die in § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG geforderte Personalkompetenz muss sich in einem solchen Fall deshalb auf Arbeitnehmer erstrecken, die entweder hochqualifizierte Tätigkeiten mit entsprechenden Entscheidungsspielräumen ausüben oder einen für das Unternehmen herausgehobenen Geschäftsbereich betreuen (BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - aaO.; 16. April 2002 - 1 ABR 23/01 - zu B IV 3 b der Gründe, BAGE 101, 53 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 69 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 66).
Die Ausübung der Personalkompetenz darf nicht von der Zustimmung einer anderen Person abhängig sein (BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - Rn. 13 mwN, AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 72 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 3; vgl. zu § 14 Abs. 2 KSchG: 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - zu B II 3 c dd der Gründe, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6).
- LAG Hamm, 23.07.2010 - 10 TaBV 43/10
Negative Feststellungsantrag des Betriebsrats zur Eigenschaft des Leiters der …
Wird diese Befugnis einem Angestellten übertragen, so ist er Repräsentant des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat (BAG 10.10.2007 - 7 ABR 61/06 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 72; BAG 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 73).Die unternehmerische Aufgabenstellung kann sich aus der Personalverantwortung für den Bereich des gesamten Unternehmens oder als unternehmerische Teilaufgabe auch aus der Personalverantwortung für einen Betrieb oder eine Betriebsabteilung ergeben (BAG 10.10.2007 - a.a.O. - Rn. 12;… BAG 25.03.2009 - a.a.O. - Rn. 25).
Die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG liegen nicht vor bei Arbeitnehmern, deren Personalkompetenzen nur von untergeordneter Bedeutung für den Betrieb und damit auch für das Unternehmen sind (BAG 10.10.2007 - a.a.O. - Rn. 14;… BAG 25.03.2009 - a.a.O. - Rn. 25).
Die für die Stellung eines leitenden Angestellten erforderliche unternehmerische Personalverantwortung liegt nur dann vor, wenn die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis gerade für einen für das Unternehmen qualitativ bedeutsamen Personenkreis besteht (BAG 10.10.2007 - a.a.O. - Rn. 15;… BAG 25.03.2009 - a.a.O. - Rn. 25).
Die in § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG geforderte Personalkompetenz muss sich in einem solchen Fall deshalb auf Arbeitnehmer erstrecken, die entweder hochqualifizierte Tätigkeiten mit entsprechenden Entscheidungsspielräumen ausüben oder einen für das Unternehmen herausgehobenen Geschäftsbereich betreuen (BAG 16.04.2002 - 1 ABR 23/01 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 69; BAG 10.10.2007 - a.a.O. - Rn. 15;… BAG 25.03.2009 - a.a.O. - Rn. 25).
Die Ausübung der Personalkompetenz darf nicht von der Zustimmung anderer Personen abhängig sein (BAG 27.09.2001 - 2 AZR 176/00 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6; BAG 10.10.2007 - a.a.O. - Rn. 13;… BAG 25.03.2009 - a.a.O. - Rn. 26).
- BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 97/08
Leitender Angestellter - Chefarzt - Einfluss auf die Unternehmensführung
Der Senat hat diese Entscheidung mit Beschluss vom 10. Oktober 2007 (- 7 ABR 61/06 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 72 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 3) auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats aufgehoben und das Verfahren zur neuen Anhörung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.Dies hat der Senat im Beschluss vom 10. Oktober 2007 (- 7 ABR 61/06 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 72 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 3) mit Bindungswirkung (§ 563 Abs. 2 ZPO) entschieden.
Anderenfalls hätte es im Streitfall auch nicht der Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht im Beschluss vom 10. Oktober 2007 (- 7 ABR 61/06 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 72 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 3) bedurft.
- LAG Hamm, 10.10.2008 - 10 TaBV 24/08
Beschlussverfahren; leitender Angestellter; Status eines Chefarztes
Durch Beschluss vom 10.10.2007 - 7 ABR 61/06 - hat das Bundesarbeitsgericht den Beschluss der erkennenden Beschwerdekammer vom 07.07.2006 aufgehoben und die Sache zur neuen Anhörung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.Auf die Gründe des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 10.10.2007 - 7 ABR 61/06 - wird Bezug genommen.
Dies hat das Bundesarbeitsgericht durch Beschluss vom 10.10.2007 - 7 ABR 61/06 - (AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 72 = DB 2008, 590) mit Bindungswirkung für die erkennende Beschwerdekammer gemäß §§ 96 Abs. 1 ArbGG, 563 Abs. 2 ZPO festgestellt.
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.04.2011 - 5 TaBV 36/10
Betriebsverfassungsrechtlicher Status einer Filialleiterin im Textileinzelhandel; …
Die Berechtigung zur selbständigen Einstellungen und Entlassungen von Arbeitnehmern muss sowohl im Innenverhältnis als auch im Außenverhältnis bestehen und selbständig, d.h. allein und im wesentlichen frei von Weisungen ausgeübt werden können (BAG 10.10.2007, 7 ABR 61/06, juris).Allerdings ist dann keine Beschränkung der Einstellungs- und Entlassungsbefugnis gegeben, wenn der Angestellte lediglich Richtlinien oder Budgets zu beachten hat oder Zweitunterschriften einholen muss, die einer Richtigkeitskontrolle dienen, aber nicht mit einer Entscheidungsbefugnis des Dritten verbunden sind (BAG 10.10.2007, a. a. O.; 16.04.2002, 1 ABR 23/01).
Diese wenigen Arbeitnehmer müssen dann entweder hochqualifizierte Tätigkeiten mit entsprechenden Entscheidungsspielräumen ausüben oder einen für das Unternehmen herausgehobenen Geschäftsbereich betreuen (BAG 10.10.2007, a. a. O., 16.04.2002, a. a. O.).
Denn Stellenpläne und Haushaltsvorgaben oder Budgets beschränken die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis gerade nicht (BAG 10.10.2007, a. a. O.;… 16.04.2002, a. a. O.).
- LAG München, 06.06.2012 - 5 TaBV 51/10
Leitender Angestellter
Allerdings liegt keine Beschränkung der Einstellungs- und Entlassungsbefugnis vor, wenn der Angestellte lediglich Richtlinien oder Budgets zu beachten hat oder Zweitunterschriften einholen muss, die einer Richtigkeitskontrolle dienen, aber nicht mit einer Entscheidungsbefugnis des Dritten verbunden sind (BAG vom 10.10.2007 - 7 ABR 61/06, AP Nr. 72 zu § 5 BetrVG 1972).Die in § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BetrVG geforderte Personalkompetenz muss sich in diesem Fall auf Arbeitnehmer erstrecken, die entweder hoch qualifizierte Tätigkeiten mit entsprechenden Entscheidungsspielräumen ausüben oder einen für das Unternehmen herausgehobenen Geschäftsbereich betreuen (BAG vom 10.10.2007, aaO).
Da es für die Zuordnung zu dem in § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BetrVG genannten Personenkreis nur auf die eigenverantwortliche Ausübung der in der Vorschrift genannten Personalkompetenz ankommt, ist der zeitliche Anteil, den die tatsächliche Ausübung der Einstellungsund Entlassungsbefugnis an der Arbeitszeit des Angestellten ausmacht, für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BetrVG ohne Bedeutung (BAG vom 10.10.2007, aaO).
Dass der Angestellte Richtlinien oder Budgets zu beachten hat oder Zweitunterschriften einholen muss, die einer Richtigkeitskontrolle dienen, aber nicht mit der Entscheidungsbefugnis eines Dritten verbunden sind, steht der selbständigen Einstellungsund Entlassungsbefugnis nicht entgegen (BAG vom 10.10.2007, aaO).
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2012 - 10 TaBV 18/12
Leitende Angestellte - Personaldirektorin mit Clusterverantwortung
Wird diese Befugnis einem Angestellten übertragen, so ist der zur selbständigen Einstellung und Entlassung befugte Angestellte der Repräsentant des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat (BAG 10.10.2007 - 7 ABR 61/06 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 72, mwN) Entgegen der Ansicht des Betriebsrates ist es für die Statusbeurteilung unerheblich, dass die Beteiligte zu 3) keinen Arbeitsvertrag mit der Beteiligten zu 2) abgeschlossen hat, sondern im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung als Cluster Director Human Resources (auch) im Hotel X. tätig wird.Die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG sind nicht nur dann erfüllt, wenn der Angestellte zur selbständigen Einstellung und Entlassung aller Arbeitnehmer des Betriebes oder der Betriebsabteilung befugt ist, sondern auch dann, wenn die Befugnisse sich nur auf einen Teil der Belegschaft beziehen (BAG 10.10.2007-7 ABR 61/06 -AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 72, m. w. N.).
- LAG Hessen, 31.07.2008 - 9 TaBV 267/07
Zur Eigenschaft einer Chefärztin als leitende Angestellte
Die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG liegen nicht vor bei Arbeitnehmern, deren Personalkompetenzen nur von untergeordneter Bedeutung für den Betrieb und damit auch für das Unternehmen sind (BAG Beschluss vom 10. Okt. 2007 - 7 ABR 61/06 - EzA § 5 BetrVG 2001 Nr. 3).Die in § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG aufgeführte formale Befugnis kann den Status als leitender Angestellter nur begründen, wenn die dem Angestellten nachgeordneten Mitarbeiter auch ein für das Unternehmen bedeutsames Aufgabengebiet betreuen (BAG Beschluss vom 10. Okt. 2007 - 7 ABR 61/06 - a.a.O.).
- LAG Hessen, 17.04.2008 - 9 TaBV 163/07
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Anordnung der Briefwahl - Begriff des …
Der Status als leitender Angestellter kann nur begründet werden, wenn die dem Angestellten nachgeordneten Mitarbeiter auch ein für das Unternehmen bedeutsames Aufgabengebiet betreuen (BAG Beschluss vom 10. Okt. 2007 - 7 ABR 61/06 - NZA 2008, 664). - LAG Köln, 21.04.2010 - 9 TaBV 43/09
Anfechtung - Betriebsratswahl
Sie kann allerdings auch bestehen, wenn die Befugnis auf Arbeitnehmer erstreckt, die entweder hochqualifizierte Tätigkeiten mit entsprechenden Entscheidungsspielräumen ausüben oder einen für das Unternehmen herausgehobenen Geschäftsbereich betreuen (vgl. BAG, Beschluss vom 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - Fitting, BetrVG, 24. Aufl., § 5 Rdn. 335 ff.;… HWK-Gaul, Arbeitsrechtskommentar, § 5 BetrVG Rdn. 51). - LAG Niedersachsen, 14.04.2011 - 16 Sa 560/10
Betriebsratsanhörung bei Kündigung eines Chefarztes
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.10.2009 - 16 TaBV 848/08
Leitende Angestellte i.S. von § 5 BetrVG
- VG München, 19.03.2012 - M 16 K 11.4058
Objektbetreuer eines Gebäudereinigungsunternehmens kein leitender Angestellter
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