Rechtsprechung
| BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung
- Bundesarbeitsgericht
Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung
- IWW
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Folgen der vom EuGH festgestellten unzulässigen Diskriminierung ("Anpassung nach oben")
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergütung nach dem Lebensalter im BAT; Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot; Rechtsfolgen im Land Berlin
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - immer die höchste Lebensaltersstufe
- beck-blog (Kurzinformation)
Altersdiskriminierung im BAT: Urteil Mai gegen Land Berlin jetzt verfügbar
- beck-blog (Kurzinformation)
Nachzahlungsansprüche jüngerer Mitarbeiter im öffentlichen Dienst des Landes Berlin
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Vergütung nach Lebensalter im BAT
- test.de (Pressebericht, 11.11.2011)
Tarifvertrag BAT: Mehr Gehalt für junge Mitarbeiter
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BAG vom 10.11.2011, Az.: 6 AZR 148/09 (Diskriminierung - Vergütung nach dem Lebensalter im BAT)" von RAin/FAinArbR Dr. Anke Freckmann, original erschienen in: BB 2012, 1288 - 1291.
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 22.08.2007 - 86 Ca 1696/07
- ArbG Bonn, 12.06.2008 - 3 Ca 3312/07
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2008 - 20 Sa 2244/07
- LAG Köln, 06.02.2009 - 8 Sa 1016/08
- BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 148/09
- BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09
- EuGH, 24.09.2010 - C-297/10
- EuGH, 08.09.2011 - C-297/10
- BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09
- BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09
Zeitschriftenfundstellen
- NZA 2012, 161
Wird zitiert von ... (15)
- BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 529/10
Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung
Auch nach Art. 9 Abs. 3 GG in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wäre eine Aussetzung grundsätzlich allenfalls zur Beseitigung einer Diskriminierung für die Zukunft geboten (vgl. BAG 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - Rn. 28, NZA 2012, 161).Hätte die Klägerin nur Anspruch auf die erste Stufe der Urlaubsstaffel, fehlte es an einer Sanktion, die einen tatsächlichen und wirksamen Rechtsschutz gewährt und abschreckende Wirkung hat (vgl. zu diesem Aspekt: BAG 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - Rn. 18 ff., NZA 2012, 161).
c) Hingegen ist eine Anpassung "nach oben" zur Beseitigung einer Altersdiskriminierung im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union gerechtfertigt, wenn auf andere Weise die Diskriminierung nicht behoben werden kann, weil der Arbeitgeber den Begünstigten für die Vergangenheit die Leistung nicht mehr entziehen kann (vgl. ausführlich: BAG 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - Rn. 20 ff., NZA 2012, 161).
Diese Bestimmung bezieht sich allein auf die immaterielle Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG (vgl. BAG 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - Rn. 38, NZA 2012, 161;… ErfK/Schlachter § 15 AGG Rn. 13) und verhält sich nicht zur Beseitigung einer Diskriminierung durch eine den Diskriminierungsverboten genügende Regelung.
- BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09
Altersdiskriminierung bei Überleitung in den TVöD
a) Zwar war die lebensaltersbezogene Grundvergütung im BAT seit Inkrafttreten des AGG altersdiskriminierend, so dass, wie der Senat am 10. November 2011 (- 6 AZR 481/09 - und - 6 AZR 148/09 -) entschieden hat, bis zur Einführung eines diskriminierungsfreien Vergütungssystems eine "Anpassung nach oben" erfolgen musste.Diese Pflicht endet jedoch mit der Ablösung eines altersdiskriminierenden Vergütungssystems durch ein diskriminierungsfreies (vgl. BAG 10. November 2011 - 6 AZR 481/09 - Rn. 40 und - 6 AZR 148/09 - Rn. 35;… vgl. auch EuGH 22. Juni 2011 - C-399/09 - [Landtová] Rn. 51;… 26. Januar 1999 - C-18/95 - [Terhoeve] Rn. 57, Slg. 1999, I-345).
b) Das Entgeltsystem des TVöD ist als solches diskriminierungsfrei (…EuGH 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - [Hennigs] Rn. 81, 99, ZTR 2011, 664; vgl. BAG 10. November 2011 - 6 AZR 481/09 - Rn. 34 für den TV-H und - 6 AZR 148/09 - Rn. 29 für den TV-L).
Eine vorübergehende Vergütung aus der höchsten Lebensaltersstufe der jeweiligen Vergütungsgruppe des BAT hat ausschließlich zur Beseitigung der Diskriminierung innerhalb des diskriminierenden Systems zu erfolgen (vgl. BAG 10. November 2011 - 6 AZR 481/09 - aaO und - 6 AZR 148/09 - aaO).
- BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 481/09
Anderweitiges Vorabentscheidungsverfahren - Aussetzung
Die Verhandlung wird bis zur Erledigung des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV im Revisionsverfahren Land Berlin % M (- 6 AZR 148/09 -) ausgesetzt.Die Verhandlung konnte in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO bis zur Erledigung des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (ABl. EU Nr. C 115 vom 9. Mai 2008 S. 47) im Revisionsverfahren Land Berlin % M (- 6 AZR 148/09 -) ausgesetzt werden.
Die Entscheidung des Rechtsstreits hängt ebenso wie die Entscheidung im Revisionsverfahren Land Berlin % M (- 6 AZR 148/09 -) von der vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu treffenden Beurteilung ab, ob die in § 27 Abschn. A BAT angeordnete Bemessung der Grundvergütungen in den Vergütungsgruppen des BAT nach Lebensaltersstufen gegen das primärrechtliche Verbot der Ungleichbehandlung wegen des Alters verstößt und eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (RL 2000/78/ EG) vom 27. November 2000 (ABl. EG Nr. L 303 vom 2. Dezember 2000 S. 16) darstellt.
Für die Entscheidung des Senats, den EuGH nicht im vorliegenden, sondern im Revisionsverfahren Land Berlin % M (- 6 AZR 148/09 -) um die Beantwortung der Vorlagefrage zu ersuchen, war maßgebend, dass die Parteien bei Abschluss des Arbeitsvertrags vom 27. Juni 2007 nicht tarifgebunden waren.
Da sich die Vorlagefrage auch zum primärrechtlich gewährleisteten Recht der Tarifvertragsparteien auf Kollektivverhandlungen (Art. 28 GRC) verhält, hat der Senat mangels Tarifbindung der Parteien bei Abschluss des Arbeitsvertrags vom 27. Juni 2007 von einem Vorabentscheidungsersuchen im vorliegenden Revisionsverfahren abgesehen und den EuGH im Revisionsverfahren Land Berlin % M (- 6 AZR 148/09 -) um die Beantwortung der Vorlagefrage ersucht.
- VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 8/12
Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die …
Am 27. Dezember 2011 erhob der Kläger unmittelbar bei der Hessischen Bezügestelle Widerspruch gegen die Höhe seiner Besoldung ab dem 1. Januar 2008 und bezog sich auf das Urteil des EuGH vom 8. September 2011 (Rs. C-297/10 und C-298/10) und die hiernach ergangene Rechtsprechung des BAG (U. v. 10.11.2011 - 6 AZR 148/09).Das BAG ist dem in seiner Rechtsprechung gefolgt (BAG U. v. 10.11.2011 - 6 AZR 148/09 - NZA 2012, 161, 162 Rn. 13).
Nur diese Rechtsfolge - die sogenannte "Anpassung nach oben" (vgl. BAG, U. v. 10.11.2011, a.a.O. S. 163 Rn. 19) - verhindert innerhalb des bestehenden Besoldungssystems eine Diskriminierung des Klägers wegen seines Alters.
- LAG Hamm, 12.06.2012 - 14 Sa 1275/11
Abfindung; Aufhebungsvertrag; betriebsbedingte Kündigung; Bezugnahmeklausel; …
Im Übrigen wird angenommen, dass die benachteiligten Arbeitnehmer für zurückliegende Zeiten einen Anspruch auf den ihn vorenthaltenen Zuschuss haben, wenn der Arbeitgeber nicht sichergestellt hat, dass seine Rückforderungsansprüche gegen diejenigen Arbeitnehmer, denen er den Zuschuss gewährt hat, nicht verfallen und wenn ihm bewusst war, dass die Zuschussregelung möglicherweise insgesamt unwirksam ist (vgl. BAG, Urt. v. 10. November 2011, 6 AZR 148/09, NZA 2012, 161 m. w. N.).Nur so kann der Tarifvertrag seiner Aufgabe gerecht werden und den Individualparteien beiderseits Planungssicherheit (vgl. BAG, 10. November 2011, 6 AZR 148/09, NZA 2012, 161 ).
- ArbG Cottbus, 04.04.2012 - 2 Ca 1842/11
Altersdiskriminierung nach BAT-Ost aufgrund Lebensaltersstufen mit großer …
Der Kläger ist der Auffassung, die Bezahlung nach der Lebensaltersstufe sei für jüngere Beschäftigte altersdiskriminierend und verweist auf die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs vom 8. September 2011, Hennigs, C-297/10, Juris und die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. November 2011 - 6 AZR 148/09, Juris.Dies folgt der allgemeinen Systematik, vergleiche Henssler/Tillmanns FS Rolf Birk S. 179, 187; Meine/Heyn/Herms AGG 2. Aufl. § 10 Rn 45 c; Schleusener/Suckow/Voigt AGG-Schleusener 3. Aufl. § 7 Rn 52 mit weiteren Nachweisen und BAG vom 10. November 2011, 6 AZR 148/09, Juris.
b) Denn das BAG führt dazu aus, auch soweit die tarifliche Ausschlussfrist nicht entgegenstehe, müsse die Beseitigung von in der Vergangenheit liegenden Folgen der Benachteiligung das Vertrauen der älteren Angestellten auf die Wirksamkeit des Vergütungssystems des BAT schützen, vergleiche BAG vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09, Juris mit Verweis auf Schlachter FS Schaub, S. 651, 662.
- VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 1175/11
Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die …
Das BAG ist dem in seiner Rechtsprechung gefolgt (BAG U. v. 10.11.2011 - 6 AZR 148/09 - NZA 2012, 161, 162 Rn. 13).Nur diese Rechtsfolge - die sogenannte "Anpassung nach oben" (vgl. BAG, U. v. 10.11.2011, a.a.O. S. 163 Rn. 19) - verhindert innerhalb des bestehenden Besoldungssystems eine Diskriminierung des Klägers wegen seines Alters.
- VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 5034/11
Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die …
Das BAG ist dem in seiner Rechtsprechung gefolgt (BAG U. v. 10.11.2011 - 6 AZR 148/09 - NZA 2012, 161, 162 Rn. 13).Nur diese Rechtsfolge - die sogenannte "Anpassung nach oben" (vgl. BAG, U. v. 10.11.2011, a.a.O. S. 163 Rn. 19) - verhindert innerhalb des bestehenden Besoldungssystems eine Diskriminierung des Klägers wegen seines Alters.
- VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 5036/11
Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die …
Das BAG ist dem in seiner Rechtsprechung gefolgt (BAG U. v. 10.11.2011 - 6 AZR 148/09 - NZA 2012, 161, 162 Rn. 13).Nur diese Rechtsfolge - die sogenannte "Anpassung nach oben" (vgl. BAG, U. v. 10.11.2011, a.a.O. S. 163 Rn. 19) - verhindert innerhalb des bestehenden Besoldungssystems eine Diskriminierung der Klägerin wegen ihres Alters.
- BAG, 24.05.2012 - 6 AZR 703/10
Telekom-Beschäftigungsbrücke 2007 - Entgeltabsenkung
Der von § 256 Abs. 1 ZPO verlangte Gegenwartsbezug des Rechtsverhältnisses wird dadurch hergestellt, dass der Kläger die Erfüllung konkreter Vergütungsansprüche aus einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum und damit einen gegenwärtigen rechtlichen Vorteil erstrebt (…vgl. für die st. Rspr. BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 9, ZTR 2012, 280; 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - Rn. 11, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 25, jeweils mwN). - LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 692/11
Anspruch auf Übergangsversorgung; Verstoß gegen das Verbot der …
- VG Regensburg, 17.10.2012 - RO 1 K 12.685
Zur Frage des Erfordernisses zeitnaher Geltendmachung eines Anspruchs auf höhere …
- LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 1125/11
Übergangsversorgung - allgemeiner Gleichheitssatz - Tarifautonomie - mittelbare …
- LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 1452/11
Übergangsversorgung - allgemeiner Gleichheitssatz - Tarifautonomie - mittelbare …
- LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 1453/11
Übergangsversorgung - allgemeiner Gleichheitssatz - Tarifautonomie - mittelbare …
