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   BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 35/08   

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https://dejure.org/2008,2279
BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 35/08 (https://dejure.org/2008,2279)
BAG, Entscheidung vom 10.12.2008 - 10 AZR 35/08 (https://dejure.org/2008,2279)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 10 AZR 35/08 (https://dejure.org/2008,2279)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Erweiterung von Anspruchsvoraussetzungen für eine Sonderzahlung; Abgrenzung des Begriffs der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Ruhen des Arbeitsverhältnisses wegen Elternzeit; Arbeitsrechtliches Gleichbehandlungsgebot

  • Judicialis

    BGB § 611

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611
    Unzulässigkeit der Erweiterung von Anspruchsvoraussetzungen für eine Sonderzahlung; Abgrenzung des Begriffs der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Ruhen des Arbeitsverhältnisses wegen Elternzeit; Arbeitsrechtliches Gleichbehandlungsgebot

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Weihnachtsgeld und Elternzeit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Weihnachtsgeld auch in der Elternzeit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Weihnachtsgeld auch in der Elternzeit - Nebenpflichten bleiben für den Arbeitgeber bestehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1370
  • NZA 2009, 258
  • FamRZ 2009, 600
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 261/06

    Jahressonderzuwendung - befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 35/08
    Hinweise des Senats: Fortführung von BAG 28. März 2007 - 10 AZR 261/06 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 265 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 21.

    Durch einen Freiwilligkeitsvorbehalt kann der Arbeitgeber wirksam das Entstehen eines Rechtsanspruchs des Zuwendungsempfängers auf künftige Sonderzahlung verhindern (BAG 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - EzA BGB 2002 § 307 Nr. 38; 28. März 2007 - 10 AZR 261/06 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 265 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 21).

    a) Auch wenn der Arbeitgeber aufgrund eines Freiwilligkeitsvorbehalts in seiner Entscheidung frei ist, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen er seinen Arbeitnehmern eine zusätzliche Leistung gewährt, ist er an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden, wenn er nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln freiwillig Sonderzahlungen leistet (BAG 28. März 2007 - 10 AZR 261/06 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 265 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 21).

    Die getroffene Vereinbarung wäre ansonsten überflüssig und sinnlos, wenn die Beklagte nicht an diese gebunden wäre, sondern einseitig weitere positive oder negative Anspruchsvoraussetzungen hätte festlegen können (vgl. BAG 28. März 2007 - 10 AZR 261/06 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 265 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 21).

  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

    Auszug aus BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 35/08
    Durch einen Freiwilligkeitsvorbehalt kann der Arbeitgeber wirksam das Entstehen eines Rechtsanspruchs des Zuwendungsempfängers auf künftige Sonderzahlung verhindern (BAG 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - EzA BGB 2002 § 307 Nr. 38; 28. März 2007 - 10 AZR 261/06 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 265 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 21).

    An der Wirksamkeit des Freiwilligkeitsvorbehalts bestehen deshalb Zweifel, weil die Klausel iSd. § 307 Abs. 1 BGB widersprüchlich ist, denn in ihr wird einerseits ein Anspruch der Klägerin formuliert (die Beklagte "gewährt" eine Weihnachtsgratifikation), dessen Fälligkeit und Höhe eindeutig bestimmt sind, während andererseits die Gewährung freiwillig sein soll (vgl. BAG 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - aaO.; 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - AP BGB § 307 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 26).

  • BAG, 10.07.1996 - 10 AZR 204/96

    Jahrssonderzahlung: Anspruch bei Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 35/08
    Aufgrund des sich aus den festgelegten Anspruchsvoraussetzungen und den Ausschluss- und Kürzungstatbeständen ergebenden Zwecks einer Sonderzahlung können aber nicht über die konkreten Regelungen hinaus weitere Ausschluss- oder Kürzungsgründe hergeleitet werden (BAG 10. Juli 1996 - 10 AZR 204/96 - 24. März 1993 - 10 AZR 160/92 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 152 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 102).

    Es gibt auch kein allgemeines Rechtsprinzip, dass der Anspruch entfällt, wenn der Arbeitnehmer während des Bezugszeitraums überhaupt keine oder keine nennenswerte Arbeitsleistung erbracht hat (BAG 10. Juli 1996 - 10 AZR 204/96 - 5. August 1992 - 10 AZR 88/90 - BAGE 71, 78).

  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 365/99

    Zuweisung einer Ersatztätigkeit bei Beschäftigungsverbot

    Auszug aus BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 35/08
    Damit begann die Verzinsungspflicht entsprechend § 187 Abs. 1 BGB mit Beginn des Tages, der dem Tag folgte, an dem das maßgebliche Ereignis, hier die Zustellung der Klage, eintrat (BAG 15. November 2000 - 5 AZR 365/99 - BAGE 96, 228).
  • LAG München, 24.07.2007 - 6 Sa 1366/06

    Gratifikation

    Auszug aus BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 35/08
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 24. Juli 2007 - 6 Sa 1366/06 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen im Hinblick auf die Zinsentscheidung dahingehend abgeändert, dass die Beklagte Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 7. März 2006 zu zahlen hat.
  • BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 160/92

    Begründung weiterer Ausschluss- und Kürzungstatbestände einer betrieblichen oder

    Auszug aus BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 35/08
    Aufgrund des sich aus den festgelegten Anspruchsvoraussetzungen und den Ausschluss- und Kürzungstatbeständen ergebenden Zwecks einer Sonderzahlung können aber nicht über die konkreten Regelungen hinaus weitere Ausschluss- oder Kürzungsgründe hergeleitet werden (BAG 10. Juli 1996 - 10 AZR 204/96 - 24. März 1993 - 10 AZR 160/92 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 152 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 102).
  • BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 205/89

    Sonderzahlung für unfallfreies Fahren

    Auszug aus BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 35/08
    Die Zweckbestimmung einer Sonderzahlung ergibt sich vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird (vgl. BAG 10. Januar 1991 - 6 AZR 205/89 - BAGE 67, 1, 5).
  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 35/08
    An der Wirksamkeit des Freiwilligkeitsvorbehalts bestehen deshalb Zweifel, weil die Klausel iSd. § 307 Abs. 1 BGB widersprüchlich ist, denn in ihr wird einerseits ein Anspruch der Klägerin formuliert (die Beklagte "gewährt" eine Weihnachtsgratifikation), dessen Fälligkeit und Höhe eindeutig bestimmt sind, während andererseits die Gewährung freiwillig sein soll (vgl. BAG 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - aaO.; 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - AP BGB § 307 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 26).
  • BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 444/00

    Zulage - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 35/08
    Ist die unterschiedliche Behandlung nach dem Zweck der Leistung nicht gerechtfertigt, kann der benachteiligte Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der begünstigten Arbeitnehmer behandelt zu werden (vgl. BAG 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - BAGE 105, 266, 270; 21. März 2001 - 10 AZR 444/00 - AP BAT § 33a Nr. 17 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 84).
  • BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 208/94

    Sonderzahlung bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 35/08
    Der Arbeitgeber muss bei freiwilligen Leistungen die Anspruchsvoraussetzungen so abgrenzen, dass ein Teil der Arbeitnehmer von der Vergünstigung nicht sachwidrig oder willkürlich ausgeschlossen wird (BAG 8. März 1995 - 10 AZR 208/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 184 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 131).
  • BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

  • BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 365/02

    Jahressonderzuwendung - Gleichbehandlung Arbeiter/Angestellte

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • BAG, 02.09.1992 - 10 AZR 536/90

    13. Gehalt als Weihnachtszuwendung bei Erziehungsurlaub

  • BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 840/98

    Weihnachtsgratifikation unter Freiwilligenvorbehalt im Erziehungsurlaub

  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

    In der Zeit der Inanspruchnahme von Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis unter Suspendierung der beiderseitigen Hauptleistungspflichten (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - Rn. 36, ZTR 2011, 357; 10. Dezember 2008 - 10 AZR 35/08 - Rn. 19, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 281 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 24; 11. April 2000 - 9 AZR 225/99 - zu I 2 c bb der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 13 = EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 4) .
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08

    AT-Angestellter - tarifliche Abstandsklausel - Gehalt auf außertariflicher

    Ist die unterschiedliche Behandlung nach dem Zweck der Leistung nicht gerechtfertigt, kann der benachteiligte Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der begünstigten Arbeitnehmer behandelt zu werden (BAG 10. Dezember 2008 - 10 AZR 35/08 - Rn. 15, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 281 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 24).
  • LAG Saarland, 22.04.2015 - 2 Sa 103/14

    Sonderzahlung - Urlaubsgeld - Weihnachtsgeld - Fehlzeit - Elternzeit -

    Mit Blick auf den Sinn von Gratifikationsleistungen als zusätzliche Vergütung für erbrachte Arbeitsleistungen sowie als Belohnung für erbrachte beziehungsweise zukünftige Betriebstreue ist es nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitnehmer beziehungsweise die Arbeitnehmerin solche zusätzlichen Entgeltleistungen für Zeiten nicht beanspruchen kann, in denen er seinerseits seiner Leistungsverpflichtung als Folge des Ruhens des Arbeitsverhältnisses nicht nachkommt (vgl. BAG Urteil vom 12.01.2000 - 10 AZR 840/98 - in NZA 2000, S. 944-945 - Rn. 24-26 bei juris; BAG Urteil vom 10.12.2008 - 10 AZR 35/08 - in NZA 2009, S. 258-260 - Rn. 21 bei juris).
  • LAG München, 07.05.2013 - 6 Sa 731/12

    Bonuszusage, Freiwilligkeitsvorbehalt

    So hatte der 10. Senat in seinem Urteil vom 30.7.2008 (a.a.O., unter Rz. 39), wie auch in der weiteren Entscheidung vom 10.12.2008 (10 AZR 35/08, NZA 2009, 258, unter Rz. 11) vom Arbeitgeber gesetzte Leistungsanreize nicht als statthaft angesehen, wenn er hinsichtlich der Erbringung der Gegenleistung unabhängig von den arbeitnehmerseits erfüllten (weiteren) Leistungsvoraussetzungen selbst entscheiden will.
  • ArbG Köln, 20.08.2014 - 20 Ca 10147/13

    Zahlung von Weihnachtsgeld als Bestandteil der Grundvergütung i.R.e.

    (1) Zwar kann in einem Arbeitsvertrag grundsätzlich vereinbart werden, dass bei der Gewährung einer Weihnachtsgratifikation Zeiten eines Erziehungsurlaubs anteilig leistungsmindernd berücksichtigt werden (EuGH, Urt. v. 21.10.1999 - C-333/97, NZA 1999, 1325, 1326 ff.; BAG, Urt. v. 04.12.2002 - 10 AZR 138/02, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 245; BAG, Urt. v. 10.12.2008 - 10 AZR 35/08, NJW 2009, 1370, 1371 f.; ähnlich BAG, Urt. v. 02.09.1992 - 10 AZR 536/90, BeckRS 1992, 30742336; a. A. möglicherweise neuerdings EuGH, Urt. v. 22.10.2009 - C-116/08, NJW 2010, 1582, 1583 ff., wo es heißt, dass eine Regelung, die im Falle eines Elternurlaubs zu einer Herabsetzung der sich aus dem Arbeitsverhältnis führenden Rechte führt, den Arbeitnehmer davon abhalten kann, Elternurlaub zu nehmen).
  • LAG Düsseldorf, 20.01.2011 - 11 Sa 1410/10

    Sonderzahlung bei Eintritt in den Ruhestand; rechtswidrige Kürzung des

    Aufgrund des aus den festgelegten Anspruchsvoraussetzungen und den Ausschluss- und Kürzungstatbeständen ergebenden Zwecks einer Sonderzahlung können aber nicht über die konkrete Regelung hinaus weitere Ausschluss- oder Kürzungsgründe hergeleitet werden (BAG 24.03.1993 - 10 AZR 160/92 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 102; BAG 10.07.1996 - 10 AZR 204/96 - juris; BAG 10.12.2008 - 10 AZR 35/08 - Rz. 20 EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 24).
  • LAG Hamm, 01.12.2011 - 8 Sa 1245/11

    Arbeitsvertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt zur Verhinderung einer

    Die im Vertrag enthaltene Regelung über die Modalitäten der Leistungsgewährung führt nämlich zu einer Bindung nach den Regeln des Gleichbehandlungsgrundsatzes, ohne jedoch einen strikten Anspruch auf Leistungsgewährung zu begründen (BAG, 10.12.2008, 10 AZR 35/08, NZA 2009, 258).
  • LAG Hamm, 06.05.2010 - 8 Sa 146/10

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung über ein "AT-Entgeltsystem"; unbegründete

    Richtig ist zwar, dass auch bei der Gewährung freiwilliger Leistungen - etwa der Gewährung von Sonderzahlungen unter Ausschluss eines Rechtsanspruchs - verbindliche Regeln vereinbart werden können, welche eine Bindung des Arbeitgebers z.B. hinsichtlich von Ausschlusstatbeständen nach den Regeln der Gleichbehandlung begründen, sofern sich der Arbeitgeber überhaupt zur Leistungsgewährung entschließt (vgl. BAG, 10.12.2008, 10 AZR 35/08, NZA 2009, 258).
  • LAG Hamm, 06.10.2009 - 9 Sa 898/09

    Weitergabe prozentualer Gehaltserhöhungen durch nicht tarifgebundene

    Die Rechtshängigkeit und damit die Verpflichtung zur Zahlung von Prozesszinsen nach § 291 BGB tritt mit dem auf die Zustellung der Klage bzw. Klageerweiterung folgenden Tag ein (BAG 10.12.2008 - 10 AZR 35/08; BAG 04.12.2002 - 5 AZR 494/01 - AP EntgeltFG § 3 Nr. 17; BAG 19.12.2007 - 5 AZR 1008/06 - NZA 2008, 464, 467; BAG 30.10.2001 - 1 AZR 67/01 - n. v .; BAG 01.10.2002 - 9 AZR 215/01; BAG 15.11.2000 - 5 AZR 365/99 - AP MuSchG 1968 § 4 Nr. 7).
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