Rechtsprechung
   BAG, 11.01.2011 - 1 AZR 310/09   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze

  • openjur.de

    Betriebliche Lohngestaltung; Entlohnungsgrundsätze; Verstoß gegen das Beteiligungsrecht aus § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG

  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung bei der betrieblichen Lohngestaltung; Einführung oder Änderung von Entlohnungsgrundsätzen; Anspruch auf die [zuletzt] mitbestimmte Vergütung

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (7)  

  • LAG Düsseldorf, 31.07.2012 - 17 TaBV 38/11  

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Ã"nderung der Vergütungsordnung

    Wird die im Tarifvertrag enthaltene Vergütungsstruktur geändert oder vollständig durch eine Neuregelung ersetzt und wendet der Arbeitgeber die geänderten Vorschriften im Betrieb an, ändern sich dadurch auch die betrieblichen Entlohnungsgrundsätze (BAG 11.01.2011 - 1 AZR 310/09 - EzA § 87 BetrVG 2001 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 24).
  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10  

    Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung

    Die unterbliebene Regelung kann auch darauf beruhen, dass die Tarifvertragsparteien sich über die betreffende Frage nicht einigen konnten (vgl. für die st. Rspr. BAG 11. Januar 2011 - 1 AZR 310/09 - Rn. 16, EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 24).
  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 366/10  

    Tarifvertrag - konkludenter Nachwirkungsausschluss

    Die Tarifvertragsparteien können die Nachwirkung jedoch auch wirksam ausschließen (vgl. nur BAG 11. Januar 2011 - 1 AZR 310/09 - Rn. 14, EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 24; 16. August 1990 - 8 AZR 439/89 - BAGE 65, 359; 18. September 1974 - 4 AZR 536/73 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 2; 8. Mai 1974 - 4 AZR 288/73 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 1).
mehr
  • BAG, 11.07.2012 - 10 AZR 236/11  

    Jahressonderzahlung - Tarifauslegung

    Ein solcher Ausschluss der Nachwirkung durch Vereinbarung der Tarifvertragsparteien ist rechtlich zulässig (BAG 11. Januar 2011 - 1 AZR 310/09 - Rn. 14, EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 24).
  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 367/10  
    Die Tarifvertragsparteien können die Nachwirkung jedoch auch wirksam ausschließen (vgl. nur BAG 11. Januar 2011 - 1 AZR 310/09 - Rn. 14, EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 24; 16. August 1990 - 8 AZR 439/89 - BAGE 65, 359; 18. September 1974 - 4 AZR 536/73 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 2; 8. Mai 1974 - 4 AZR 288/73 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 1) .
  • LAG Hessen, 24.03.2011 - 5 TaBV 75/10  

    Mitbestimmung bei der Erteilung von unbezahltem Sonderurlaub nach dem

    Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich auf die Aufstellung von Richtlinien, also abstrakt-generellen Regelungen (vgl. für Entlohnungsgrundsätze: BAG 11.1.2011 - 1 AZR 310/09 - Orientierungssatz 3), nach denen dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Einzelfall Urlaub zu gewähren oder zu verweigern ist (vgl. BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 37/01 - Rn. 64, zitiert nach juris; BAG 18. Juni 1974 - 1 ABR 25/73 - Rn. 29, zitiert nach juris; GK-Wiese, BetrVG, § 87 Rn 449; ErfK-Kania, BetrVG, § 87 Rn 44).
  • LAG Köln, 20.06.2011 - 2 Sa 121/11  

    Ausschluss der Nachwirkung eines Tarifvertrages durch Teilkündigung einzelner

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht zuletzt noch in der Entscheidung vom 11.01.2011 - 1 AZR 310/09 - bestätigt.
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