Rechtsprechung
| BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Urlaub - Erfüllung - AZV-Tag
- openjur.de
Urlaub; Erfüllung; AZV-Tag
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Keine Erfüllung des Urlaubsanspruchs außerhalb des Urlaubsjahrs - Unzulässigkeit einer Urlaubsgewährung im Vorgriff oder einer Anrechnung zuviel gewährter Freizeit auf den Urlaub des nächsten Jahres
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Erfüllung des Urlaubsanspruchs durch nachträgliche Urlaubsgewährung unter Anrechnung auf das Folgejahr
Kurzfassungen/Presse
- aok-business.de (Kurzinformation)
Erholungsurlaub: "Gestrichener" Urlaubstag darf nicht im Folgejahr entfallen
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 08.03.2005 - 5 Ca 8638/04
- LAG Düsseldorf, 14.07.2005 - 11 Sa 615/05
- BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05
Zeitschriftenfundstellen
- DB 2006, 2244
- NZA 2006, 1008 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9)
- BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07
Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit
Urlaubsgewährung ist nach § 7 Abs. 1 BUrlG die Befreiung von der Arbeitspflicht für einen bestimmten künftigen Zeitraum (Senat 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 20, AuA 2007, 52; 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - zu 2 der Gründe, BAGE 78, 153). - BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 189/10
Urlaubsgewährung, Freistellungserklärung des Arbeitgebers
a) Urlaubsgewährung ist nach § 7 Abs. 1 BUrlG die Befreiung von der Arbeitspflicht für einen bestimmten zukünftigen Zeitraum (BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 20, AuA 2007, 52). - BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 12/08 R
Insolvenzgeldanspruch - Arbeitsentgeltanspruch - Schadensersatzanspruch wegen …
Wie bereits das LSG zutreffend ausgeführt hat, kann deshalb nichts anderes gelten, wenn sich der bezahlte Erholungsurlaub (§§ 1, 11 Bundesurlaubsgesetz [BUrlG]; zum Urlaubsentgelt als geschuldetem Arbeitsentgelt vgl BAGE 100, 189 = AP Nr. 55 zu § 11 BUrlG) nach Ablauf des laufenden Kalenderjahres (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG) bzw des Übertragungszeitraumes des Folgejahres (§ 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG) in einen Schadensersatzanspruch umwandelt, der auf die Gewährung von bezahltem Ersatzurlaub als Naturalrestitution (§ 249 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]) gerichtet ist (hierzu BAG, Urteil vom 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 mwN) und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen der damit einhergehenden Unmöglichkeit der Naturalleistung schließlich in Geld (§ 251 Abs. 1 BGB) zu entschädigen ist (hierzu BAGE 52, 254 = AP Nr. 5 zu § 44 SchwbG; BAG, Urteil vom 11. April 2006 - 9 AZR 523/05 mwN; vgl auch Düwell/Pulz NZA 2008, 786, 787).
- BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07
Urlaubsanspruch - Erfüllung - Abgeltung
Urlaubsgewährung ist nach § 7 Abs. 1 BUrlG die Befreiung von der Arbeitspflicht für einen bestimmten zukünftigen Zeitraum (Senat 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 20, AuA 2007, 52; 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - zu 2 der Gründe, BAGE 78, 153). - LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10
Verjährung von Urlaubsanprüchen
Denn einerseits sieht die höchstrichterliche Judikatur sich veranlasst, einen Schadensersatzanspruch auf Ersatzurlaub (§ 280 Abs. 1, § 283 Satz 1 BGB) mittels einer - die Fälligkeit des Anspruchs voraussetzenden - Mahnung (§ 286 Abs. 1 BGB (§ 284 BGB a.F.) zu begründen; um die Anmahnbarkeit des Urlaubsanspruchs im laufenden Urlaubsjahr zu ermöglichen, muss sie den rechtlichen Ausgangspunkt einnehmen, dass der Urlaubsanspruch nach erfüllter Wartezeit jeweils mit Beginn des Urlaubsjahres entstehe (BAG 11.07.2006 - 9 AZR 535/05 - Juris Rn. 21, 24.06.2003 - 9 AZR 563/02 Juris Rn. 25) und gleichzeitig entsprechend der Regel des § 271 Abs. 1 BGB fällig werde (AnwK-ArbR/Düwell, BUrlG § 1 Rn. 31 f., § 7 Rn. 13, Düwell, dbr 2009, 11, ErfK/Dörner, 10. Aufl., § 1 BUrlG Rn. 21;… vgl. Leinemann/Linck, Urlaubsrecht, 2. Aufl., § 7 Rn. 160, Kamanbrou, SAE 2009, 238). - BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 201/10
Arbeitsbefreiung angestellter Musikschullehrer an beweglichen Ferientagen
Der Rechtsbegriff Erholungsurlaub bezeichnet die vollständige Freistellung eines Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht für einen bestimmten zukünftigen Zeitraum (vgl. BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 20, AuA 2007, 52). - BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 531/09
Dachdeckerhandwerk - Urlaubsgeld
Danach erfüllt der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch dadurch, dass er den Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht freistellt (…20. Januar 2009 - 9 AZR 650/07 - Rn. 24; 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 20, AuA 2007, 52). - LAG Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 22 Sa 59/10
Entstehen des Urlaubsanspruchs während des Bezugs von Erwerbsminderungsrente - …
- Der Urlaubsanspruch entsteht nach erfüllter Wartezeit jeweils mit Beginn des Urlaubsjahres (BAG 11.07.2006 - 9 AZR 535/05 unter I 2 b bb). - LAG Niedersachsen, 12.01.2009 - 8 Sa 151/08
Arbeitsbefreiung nach § 29 Abs. 4 TVöD - Auslegung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht wandelt sich der Urlaubsanspruch in einen Schadensersatzanspruch um, der auf Gewährung von Ersatzurlaub als Naturalrestitution gerichtet ist, wenn der Arbeitgeber den rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt und der Urlaub auf Grund seiner Befristung verfällt, § 275 Abs. 1 und Abs. 4, § 280 Abs. 1, § 283 Satz 1, § 286 Abs. 1 Satz 1, § 249 Abs. 1 BGB (BAG vom 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - EzA BUrlG § 7 Nr. 113; vom 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - AuA 2007, 52 = NZA 2006, 1008).
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