Rechtsprechung
   BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen Ermessens

  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen Ermessens

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anpassung der Betriebsrente: Verpflichtung zur Erhaltung des realen Werts der Rente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Betriebsrentenanpassung; Ermittlung des Kaufkraftverlusts; Grenzen des billigen Ermessens

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ermittlung des Kaufkraftverlusts bei der Betriebsrentenanpassung

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts

Zeitschriftenfundstellen

  • DB 2012, 809
  • NZA 2012, 454



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Wird zitiert von ... (15)  

  • BAG, 21.08.2012 - 3 ABR 20/10  

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Anpassung von

    Beide Bemessungsgrundlagen sind ausgehend von dem in den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen ausgewiesenen Zahlenwerk zu bestimmen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn. 34 mwN, AP BetrAVG § 16 Nr. 81 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 62; 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - Rn. 54, AP BetrAVG § 16 Nr. 72 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 57; 23. Mai 2000 - 3 AZR 146/99 - zu II 2 b der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 45 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 37; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 83, 1).

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in seinen Entscheidungen formuliert hat, dass die Eigenkapitalverzinsung "ausgehend" von den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen zu bestimmen ist (vgl. 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn. 34, AP BetrAVG § 16 Nr. 81 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 62; 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - Rn. 54, AP BetrAVG § 16 Nr. 72 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 57; 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - zu 2 c aa der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38) und dass die handelsrechtlichen Abschlüsse einen geeigneten "Einstieg" in die Prüfung liefern (vgl. BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 2 c der Gründe, BAGE 105, 72; 23. Mai 2000 - 3 AZR 146/99 - zu II 2 b bb der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 45 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 37), folgt hieraus nicht, dass nach anderen Rechnungslegungsregeln erstellte Jahresabschlüsse ebenfalls eine geeignete Beurteilungsgrundlage bilden können.

    Das Eigenkapital zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres sind zu addieren und anschließend zu halbieren (BAG 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn. 37 mwN, AP BetrAVG § 16 Nr. 81 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 62).

    Dies folgt bereits daraus, dass nach der Anpassungsentscheidung die Rentenerhöhungen den steuerpflichtigen Gewinn mindern (vgl. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 2 e der Gründe, BAGE 83, 1; 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn. 36, AP BetrAVG § 16 Nr. 81 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 62).

    Spätere, unerwartete Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens können erst bei der nächsten Anpassungsprüfung berücksichtigt werden (BAG 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn. 32, AP BetrAVG § 16 Nr. 81 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 62).

  • LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 480/11  

    Anpassungsentscheidung nach § 9 Abs. 2 der Leistungsordnung des Essener Verbandes

    (3) Rentennachzahlungen, die sich aus einer Anpassung der Betriebsrente ergeben, sind erst ab Rechtskraft der Anpassungsentscheidung fällig (BAG v. 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 - n.v., zitiert nach juris; BAG v. 28.06.2011 - 3 AZR 859/09 - NZA 2011, 1285, 1289, Rn.32).

    Gleiches gilt für Verzugszinsen, da Verzug erst ab Fälligkeit eintreten kann (BAG v. 11.10.2011 a.a.O., Rn. 56; BAG v. 28.06.2011 a.a.O., Rn. 32).

    Da die Fälligkeit der Anpassungsforderung mit Rechtskraft der Leistung eintritt, können Zinsen erst ab dem Folgetag des Tages beansprucht werden, an dem das Urteil rechtskräftig wird (BAG v. 11.10.2011 a.a.O., Rn. 55).

    Ab diesem Zeitpunkt können Zinsen ausgeurteilt werden, da es sich um ein Weniger gegenüber den "ab Rechtshängigkeit" beantragten Zinsen handelt (so wohl auch BAG v. 11.10.2011 a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 197/12  

    Anpassung einer Betriebsrente; Berechnungsdurchgriff; Eigenkapitalauszehrung

    Dem Arbeitgeber können nicht darüber hinaus zu Lasten der Betriebsrentner Zinsen für verlorenes Eigenkapital zugebilligt werden (BAG 23.01.2001- 3 AZR 287/00 - NZA 2002, 560; 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 - NZA 2012, 454).

    Dabei steht ihm zwar ein Beurteilungsspielraum zu, für seine Einschätzung der künftigen Entwicklung muss aber eine durch Tatsachen gestützte Wahrscheinlichkeit sprechen (BAG 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 - NZA 2012, 454).

    Je günstiger die weitere wirtschaftliche Entwicklung ausfällt und je schneller die Besserung eintritt, desto genauer und sorgfältiger muss der Arbeitgeber vortragen, dass seine frühere negative Einschätzung trotzdem nicht zu beanstanden ist (BAG 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 - NZA 2012, 454).

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  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 1476/11  

    Anpassung einer Betriebsrente; Berechnungsdurchgriff; Eigenkapitalauszehrung

    Dem Arbeitgeber können nicht darüber hinaus zu Lasten der Betriebsrentner Zinsen für verlorenes Eigenkapital zugebilligt werden (BAG 23.01.2001- 3 AZR 287/00 - NZA 2002, 560; 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 - NZA 2012, 454).

    Dabei steht ihm zwar ein Beurteilungsspielraum zu, für seine Einschätzung der künftigen Entwicklung muss aber eine durch Tatsachen gestützte Wahrscheinlichkeit sprechen (BAG 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 - NZA 2012, 454).

    Je günstiger die weitere wirtschaftliche Entwicklung ausfällt und je schneller die Besserung eintritt, desto genauer und sorgfältiger muss der Arbeitgeber vortragen, dass seine frühere negative Einschätzung trotzdem nicht zu beanstanden ist (BAG 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 - NZA 2012, 454).

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 28/12  

    Anpassung einer Betriebsrente; Berechnungsdurchgriff; Eigenkapitalauszehrung

    Dem Arbeitgeber können nicht darüber hinaus zu Lasten der Betriebsrentner Zinsen für verlorenes Eigenkapital zugebilligt werden (BAG 23.01.2001- 3 AZR 287/00 - NZA 2002, 560; 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 - NZA 2012, 454).

    Dabei steht ihm zwar ein Beurteilungsspielraum zu, für seine Einschätzung der künftigen Entwicklung muss aber eine durch Tatsachen gestützte Wahrscheinlichkeit sprechen (BAG 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 - NZA 2012, 454).

    Je günstiger die weitere wirtschaftliche Entwicklung ausfällt und je schneller die Besserung eintritt, desto genauer und sorgfältiger muss der Arbeitgeber vortragen, dass seine frühere negative Einschätzung trotzdem nicht zu beanstanden ist (BAG 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 - NZA 2012, 454).

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 29/12  

    Anpassung einer Betriebsrente; Berechnungsdurchgriff; Eigenkapitalauszehrung

    Dem Arbeitgeber können nicht darüber hinaus zu Lasten der Betriebsrentner Zinsen für verlorenes Eigenkapital zugebilligt werden (BAG 23.01.2001- 3 AZR 287/00 - NZA 2002, 560; 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 - NZA 2012, 454).

    Dabei steht ihm zwar ein Beurteilungsspielraum zu, für seine Einschätzung der künftigen Entwicklung muss aber eine durch Tatsachen gestützte Wahrscheinlichkeit sprechen (BAG 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 - NZA 2012, 454).

    Je günstiger die weitere wirtschaftliche Entwicklung ausfällt und je schneller die Besserung eintritt, desto genauer und sorgfältiger muss der Arbeitgeber vortragen, dass seine frühere negative Einschätzung trotzdem nicht zu beanstanden ist (BAG 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 - NZA 2012, 454).

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 31/12  

    Anpassung einer Betriebsrente; Berechnungsdurchgriff; Eigenkapitalauszehrung

    Dem Arbeitgeber können nicht darüber hinaus zu Lasten der Betriebsrentner Zinsen für verlorenes Eigenkapital zugebilligt werden (BAG 23.01.2001- 3 AZR 287/00 - NZA 2002, 560; 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 - NZA 2012, 454).

    Dabei steht ihm zwar ein Beurteilungsspielraum zu, für seine Einschätzung der künftigen Entwicklung muss aber eine durch Tatsachen gestützte Wahrscheinlichkeit sprechen (BAG 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 - NZA 2012, 454).

    Je günstiger die weitere wirtschaftliche Entwicklung ausfällt und je schneller die Besserung eintritt, desto genauer und sorgfältiger muss der Arbeitgeber vortragen, dass seine frühere negative Einschätzung trotzdem nicht zu beanstanden ist (BAG 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 - NZA 2012, 454).

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 89/12  

    Anpassung einer Betriebsrente; Berechnungsdurchgriff; Eigenkapitalauszehrung

    Dem Arbeitgeber können nicht darüber hinaus zu Lasten der Betriebsrentner Zinsen für verlorenes Eigenkapital zugebilligt werden (BAG 23.01.2001- 3 AZR 287/00 - NZA 2002, 560; 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 - NZA 2012, 454).

    Dabei steht ihm zwar ein Beurteilungsspielraum zu, für seine Einschätzung der künftigen Entwicklung muss aber eine durch Tatsachen gestützte Wahrscheinlichkeit sprechen (BAG 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 - NZA 2012, 454).

    Je günstiger die weitere wirtschaftliche Entwicklung ausfällt und je schneller die Besserung eintritt, desto genauer und sorgfältiger muss der Arbeitgeber vortragen, dass seine frühere negative Einschätzung trotzdem nicht zu beanstanden ist (BAG 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 - NZA 2012, 454).

  • BAG, 27.03.2012 - 3 AZR 218/10  

    Betriebsrente - Anpassungsprüfung

    Dabei kommt es auf den am Anpassungsstichtag vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex an (BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 859/09 - Rn. 28 f., AP BetrAVG § 16 Nr. 74 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 60; 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn. 24, NZA 2012, 454).

    Dies gilt auch dann, wenn der Anpassungsprüfungsstichtag nach dem 31. Dezember 2002 liegt (vgl. BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 13, BAGE 123, 319; 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn. 22 f. aaO).

    Der sich danach ergebende Wert ist sodann in einem dritten Rechenschritt ins Verhältnis zu setzen zum Verbraucherpreisindex für den Monat vor dem Anpassungsstichtag (vgl. BAG 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn. 25, aaO).

    Dafür ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der Kaufkraftverlust vom Rentenbeginn bis zum jeweiligen Anpassungsstichtag zu ermitteln (vgl. BAG 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 - zu II der Gründe, BAGE 70, 137; 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu II 1 c aa der Gründe, BAGE 115, 353; 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 13, BAGE 123, 319; 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn. 21 ff., NZA 2012, 454) und entgegen der Auffassung des Klägers und des Landesarbeitsgerichts nicht lediglich der in den letzten drei Jahren vor der Anpassungsprüfung eingetretene Kaufkraftverlust.

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 289/10  

    Berechnung einer Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme einer Betriebsrente

    Dabei kommt es auf den am Anpassungsstichtag vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex an (BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 859/09 - Rn. 28 f., AP BetrAVG § 16 Nr. 74 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 60; 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn. 24, NZA 2012, 454).

    Der sich danach ergebende Wert ist sodann in einem dritten Rechenschritt ins Verhältnis zu setzen zum Verbraucherpreisindex für den Monat vor dem Anpassungsstichtag (vgl. BAG 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn. 25, aaO).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei jeder Anpassung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG der Kaufkraftverlust vom Rentenbeginn bis zum jeweiligen Anpassungsstichtag zu ermitteln (BAG 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn. 21 ff., NZA 2012, 454) und nicht lediglich der in den letzten drei Jahren vor der Anpassungsprüfung eingetretene Kaufkraftverlust.

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 408/10  

    Betriebsrente - Pensionskasse - Einstandspflicht

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 371/11  

    Betriebsrente, Anpassung, Prüfungszeitraum (dreijähriger), Obergrenze,

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 464/11  

    Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 732/09  

    Betriebsrente - zu Recht unterbliebene Anpassung

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 733/09  

    Betriebliche Altersversorgung; Unterbliebene Anpassung der Betriebsrente;

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