Rechtsprechung
   BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 627/02   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Kündigung; Internationales Privatrecht

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kündigung bei internationaler Tätigkeit (hier: eines Außendienstmitarbeiters) - Sitz des Arbeitgebers in Belgien und Tätigkeit des Arbeitnehmers im deutschsprachigen Ausland - Keine Kündigungsentschädigung nach belgischem Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationales Privatrecht - Kündigung eines Außendienstmitarbeiters; Anwendung belgischen oder deutschen Rechts bei Sitz des Arbeitgebers in Belgien und Tätigkeit des Arbeitnehmers im deutschsprachigen Raum; Kündigungsentschädigung nach belgischem Recht

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Bestimmung des anwendbaren Sachrechts bei Kündigung mit Auslandsberührung

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch eines Vertriebsvertreters eines belgischen Unternehmens auf Rückprämie nach belgischem Recht bei Tätigkeit in Deutschland

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZA 2004, 680 (Ls.)
  • BB 2004, 1393
  • DB 2004, 1272



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)  

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04  

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

    Die Übergangsregelung des Art. 220 Abs. 1 EGBGB, nach der das bis dahin geltende Internationale Privatrecht für Vorgänge gilt, die vor diesem Datum abgeschlossen sind, greift nicht ein, obwohl der Arbeitsvertrag der Parteien aus dem Jahre 1979 datiert (BAG 29. Oktober 1992 - 2 AZR 267/92 - BAGE 71, 297; 11. Dezember 2003 - 2 AZR 627/02 - AP EGBGB nF Art. 27 Nr. 6 = EzA EGBGB Art. 30 Nr. 7).
  • LAG Hessen, 24.11.2008 - 17 Sa 682/07  

    Internationale Zuständigkeit - Kündigung eines Flugbegleiters - Rechtswahl -

    Diese Voraussetzungen können nicht gleichzeitig vorliegen (BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 627/02 - AP EGBGB nF Art. 27 Nr. 6) .

    Das von der Regelanknüpfung berufene Recht wird nur verdrängt, wenn die Gesamtheit wichtiger und nicht nur nebensächlicher Anknüpfungspunkte zu einem anderen Ergebnis führt (BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 627/02 - aaO) .

    Nur gemeinsame Staatsangehörigkeit lässt einen Rückschluss auf einen objektiven den Parteien gemeinsamen Rechtshorizont zu (BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 627/02 - aaO) .

    Anders als ein Außendienstmitarbeiter und Handlungsreisender (vgl. hierzu BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 627/02 - aaO) nimmt ein Flugbegleiter seine Tätigkeit auch weder von seinem Wohnsitz aus auf noch stellt der Wohnsitz gar das Zentrum seiner Berufstätigkeit dar.

  • LAG Hessen, 25.08.2008 - 17 Sa 573/08  

    Internationale Zuständigkeit - Rechtswahl - Ausweichklausel

    Diese Voraussetzungen können nicht gleichzeitig vorliegen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2003, 2 AZR 627/02, AP Nr. 6 zu Art. 27 EGBGB).

    Das von der Regelanknüpfung berufene Recht wird nur verdrängt, wenn die Gesamtheit wichtiger und nicht nur nebensächlicher Anknüpfungspunkte zu einem anderen Ergebnis führt (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2003, a.a.O.).

    Nur gemeinsame Staatsangehörigkeit lässt einen Rückschluss auf einen objektiven den Parteien gemeinsamen Rechtshorizont zu (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2003, a.a.O.).

    Anders als ein Außendienstmitarbeiter und Handlungsreisender (vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2003, a.a.O.) nimmt ein Flugbegleiter seine Tätigkeit auch weder von seinem Wohnsitz aus auf noch stellt der Wohnsitz gar das Zentrum seiner Berufstätigkeit dar.

mehr
  • LAG Hessen, 25.08.2008 - 17 Sa 572/08  

    Internationale Zuständigkeit - Rechtswahl - Ausweichklausel

    Diese Voraussetzungen können nicht gleichzeitig vorliegen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2003, 2 AZR 627/02, AP Nr. 6 zu Art. 27 EGBGB).

    Das von der Regelanknüpfung berufene Recht wird nur verdrängt, wenn die Gesamtheit wichtiger und nicht nur nebensächlicher Anknüpfungspunkte zu einem anderen Ergebnis führt (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2003, a.a.O.).

    Nur gemeinsame Staatsangehörigkeit lässt einen Rückschluss auf einen objektiven den Parteien gemeinsamen Rechtshorizont zu (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2003, a.a.O.).

    Anders als ein Außendienstmitarbeiter und Handlungsreisender (vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2003, a.a.O.) nimmt ein Flugbegleiter seine Tätigkeit auch weder von seinem Wohnsitz aus auf noch stellt der Wohnsitz gar das Zentrum seiner Berufstätigkeit dar.

  • LAG Hessen, 25.08.2008 - 17 Sa 570/08  

    Internationale Zuständigkeit - Rechtswahl - Ausweichklausel

    Diese Voraussetzungen können nicht gleichzeitig vorliegen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2003, 2 AZR 627/02, AP Nr. 6 zu Art. 27 EGBGB).

    Das von der Regelanknüpfung berufene Recht wird nur verdrängt, wenn die Gesamtheit wichtiger und nicht nur nebensächlicher Anknüpfungspunkte zu einem anderen Ergebnis führt (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2003, a.a.O.).

    Nur gemeinsame Staatsangehörigkeit lässt einen Rückschluss auf einen objektiven den Parteien gemeinsamen Rechtshorizont zu (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2003, a.a.O.).

    Anders als ein Außendienstmitarbeiter und Handlungsreisender (vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2003, a.a.O.) nimmt ein Flugbegleiter seine Tätigkeit auch weder von seinem Wohnsitz aus auf noch stellt der Wohnsitz gar das Zentrum seiner Berufstätigkeit dar.

  • LAG Hessen, 05.03.2007 - 17 Sa 122/06  

    Betriebsbedingte Kündigung - Internationales Insolvenzrecht -

    Diese Voraussetzungen können nicht gleichzeitig vorliegen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2003, 2 AZR 627/02, AP Nr. 6 zu Art. 27 EGBGB).

    Das von der Regelanknüpfung berufene Recht wird nur verdrängt, wenn die Gesamtheit wichtiger und nicht nur nebensächlicher Anknüpfungspunkte zu einem anderen Ergebnis führt (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2003, a.a.O.).

    Ist dies der Fall, lässt das aber einen Schluss auf einen objektiven gemeinsamen Rechtshorizont zu (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2003, a.a.O.).

    Anders als ein Außendienstmitarbeiter oder Handlungsreisender (vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2003, a.a.O.) nimmt ein Flugzeugführer seine Tätigkeit auch weder von seinem Wohnsitz aus auf noch stellt der Wohnsitz gar das Zentrum seiner Berufstätigkeit dar.

  • LAG Hessen, 25.08.2008 - 17 Sa 571/08  

    Internationale Zuständigkeit - Rechtswahl - Ausweichklausel

    Diese Voraussetzungen können nicht gleichzeitig vorliegen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2003, 2 AZR 627/02, AP Nr. 6 zu Art. 27 EGBGB).

    Das von der Regelanknüpfung berufene Recht wird nur verdrängt, wenn die Gesamtheit wichtiger und nicht nur nebensächlicher Anknüpfungspunkte zu einem anderen Ergebnis führt (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2003, a.a.O.).

    Nur gemeinsame Staatsangehörigkeit lässt einen Rückschluss auf einen objektiven den Parteien gemeinsamen Rechtshorizont zu (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2003, a.a.O.).

    Anders als ein Außendienstmitarbeiter und Handlungsreisender (vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2003, a.a.O.) nimmt ein Flugbegleiter seine Tätigkeit auch weder von seinem Wohnsitz aus auf noch stellt der Wohnsitz gar das Zentrum seiner Berufstätigkeit dar.

  • LAG Hessen, 13.11.2006 - 17 Sa 816/06  
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2010 - 11 Sa 200/09  

    Deutsche Gerichtsbarkeit für Kündigungsschutzklage eines amerikanischen

    Von Bedeutung sind danach bei Vertragsverhältnissen neben dem Erfüllungsort primär die Staatsangehörigkeit beider Parteien, der Sitz des Arbeitgebers und der Wohnort des Arbeitnehmers (BAG, Urt. vom 11.12.2003 - 2 AZR 627/02 - NZA 2002, 734, 737; vom 12.12.2001 - 5 AZR 255/00 - AP Nr. 6 zu Art. 27 EGBGB n. F.).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht