Rechtsprechung
| BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Minderleistungen - Abgestufte Darlegungslast hinsichtlich der Leistungsmängel - Vortrag objektiv messbarer Arbeitsergebnisse ausreichend, soweit nicht mehr bekannt
- NWB SteuerXpert START
KSchG § 1 Abs. 2
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kündigung gegenüber leistungsschwachen Arbeitnehmern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigungsrecht - Ordentliche Kündigung wegen mehrfach abgemahnter Minderleistung eines Kommissionierers; Abgrenzung verhaltensbedingter von personenbedingten Kündigungsgründen; objektiver oder subjektiver Maßstab für die Minderleistung; Darlegungs- und Beweislast; Bestimmung der Durchschnittsleistung anhand eines mit dem Betriebsrat vereinbarten Prämiensystems; Berechnung des Durchschnitts
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen
Kurzfassungen/Presse (9)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Kündigung gegenüber leistungsschwachen Arbeitnehmern
- 123recht.net (Pressemeldung, 11.12.2003)
Leistungsschwache Arbeitnehmer geschützt // Kündigung aber nicht in jedem Fall ausgeschlossen
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Kündigung gegenüber leistungsschwachen Arbeitnehmern kann rechtens sein
- advogarant.de (Kurzinformation)
Ein Arbeitsverhältnis kann auch bei unverschuldeter Minderleistung unzumutbar sein
- aok-business.de (Kurzinformation)
Kündigung: Schwache Mitarbeiter können entlassen werden
- Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
- avocado-law.com (Kurzinformation)
Dauerhafte Leistungsschwäche als Indiz für Nichtausschöpfung des Leistungspotentials des Arbeitnehmers (verhaltens-/ personenbedingte Kündigung
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Minderleistung rechtfertigt Kündigung
- michaelloschelder.de
, S. 12 (Kurzinformation)
Kündigung leistungsschwacher Arbeitnehmer
Besprechungen u.ä.
- luther-lawfirm.com
, S. 12 (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung wegen Minderleistung (RA Dr. Roman Frik, LL.M.)
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 20.06.2001 - 5 Ca 4705/00
- LAG Hamm, 27.08.2002 - 19 (11) Sa 1167/01
- BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02
- LAG Hamm, 01.02.2005 - 19 (11) Sa 1167/01
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 109, 87
- NJW 2004, 2545
- MDR 2004, 1065
- NZA 2004, 784
- BB 2004, 1682
- DB 2004, 1506
Wird zitiert von ... (82)
- LAG Baden-Württemberg, 06.09.2006 - 13 Sa 84/05
Ordentliche Kündigung wegen Minderleistung einer Kassiererin
Würden auch in einem solchen Fall die mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 - entwickelten Grundsätze herangezogen, würden die Prinzipien "gewöhnlicher" verhaltensbedingter Kündigungen ausgehöhlt.Dagegen ist grundsätzlich ein Grund im Verhalten anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer seine mangelnde Leistung steuern kann (vgl. zu der notwendigen Abgrenzung zwischen personen- und verhaltensbedingten Kündigungsgründen insbesondere die von beiden Parteien zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48, zu B I 2, III 1 und 2 der Gründe, in der Konstellation unterdurchschnittlicher Leistungswerte in einem Prämiensystem und mit Beispielen zu den in der personenbedingten Sphäre denkbaren Eignungsmängeln, zum letztgenannten Punkt zu B III 2 b der Gründe m. w. N.; vgl. auch die in der Folge dieses Urteils ergangene Entscheidung des Zweiten Senats vom 03.06.2004 - 2 AZR 386/03 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 33, zu B III 1 bis 5 der Gründe; zu der personenbedingten Kündigung bei mangelhafter Arbeitsleistung in jüngerer Vergangenheit auch Maschmann NZA Beilage 1/2006 zu Heft 10/2006, 13, 20 f. mit zahlreichen anderen Fundstellen) .
Der Arbeitnehmer, der trotz angemessener Bemühung nicht die Normalleistung erbringt, verstößt nicht gegen den Vertrag, sondern unterschreitet die nicht zur Vertragsbedingung erhobene berechtigte Erwartung des Arbeitgebers eines ausgewogenen Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung (BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48, zu B III 2 der Gründe; BAG 03.06.2004 - 2 AZR 386/03 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 33, zu B III 2 der Gründe; BAG 21.01.1999 - 2 AZR 665/98 - AP BGB § 626 Nr. 151, zu II 4 der Gründe, geht zwar davon aus, dass auch der verhaltensbedingte Grund nicht zwingend Verschulden voraussetzt; regelmäßig besteht für die verhaltensbedingte Kündigung aber ein Vorwerfbarkeitserfordernis, vgl. nur BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48, zu B I 2 a und II 1 der Gründe; BAG 03.06.2004 - 2 AZR 386/03 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 33, zu B III 1 der Gründe) .
Dabei ist der Beklagten im rechtlichen Ausgangspunkt darin zuzustimmen, dass auf Pflichtverletzungen beruhende Schlechtleistungen grundsätzlich geeignet sind, eine ordentliche Kündigung sozial zu rechtfertigen (für die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48, zu B I 2 b der Gründe m. w. N.; BAG 03.06.2004 - 2 AZR 386/03 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 33, zu B III 1 der Gründe) .
Anders als im Werkvertragsrecht schuldet der Dienstverpflichtete das "Wirken", nicht das "Werk" (BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48, zu B I 2 b der Gründe m. w. N.;… anderer Ansicht von Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Auflage § 1 Rn. 253 ff., die sich in Anlehnung an § 243 BGB a. F. für eine geschuldete objektive Normalleistung aussprechen) .
Vielmehr muss er unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeiten (zu möglichen Störungen des Vertragsgleichgewichts BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48, zu B I 2 c der Gründe m. w. N.).
Daher ist es zunächst Sache des Arbeitgebers, zu den Leistungsmängeln dasjenige vorzutragen, was er wissen kann (zu der bei Kündigungen wegen Schlechtleistungen bestehenden abgestuften Darlegungslast BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48, zu B I 2 d der Gründe; der Zweite Senat prüft in dieser Entscheidung unter B I 2 b der Gründe, ob die in einem Prämienlohnsystem erbrachte sog. Minderleistung als Schlechtleistung einzuordnen ist; ausdrücklich nur zu der Minderleistungsproblematik BAG 03.06.2004 - 2 AZR 386/03 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 33, zu B III 2 der Gründe; kritisch zu dem Korrektiv der gestuften Darlegungslast Maschmann NZA Beilage 1/2006 zu Heft 10/2006, 13, 18 f.) .
Dabei kann sich die Kammer der Ansicht der Arbeitgeberin nicht anschließen, zur Entscheidung dieser Gestaltung - einer Kündigung wegen Schlecht- und nicht Minderleistungen - seien die mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.12.2003 entwickelten Grundsätze nicht heranzuziehen (BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48, zu B I 2, 11 und III der Gründe) .
Der Zweite Senat hat in seiner Entscheidung vom 11.12.2003 allerdings gerade verdeutlicht, dass der Begriff der Minderleistung den Kategorien des Leistungsstörungsrechts wegen der Besonderheiten des Arbeitsrechts nicht ohne weiteres entspricht ( BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48, zu B I 2 d der Gründe, vgl. insbesondere den Umstand, dass das Wort Minderleistung dort in Anführungsstriche gesetzt wird) .
Ein objektiver Maßstab sei nicht anzulegen (zu allem BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48, zu B I 2 b der Gründe m. w. N.; die Kritik an diesem subjektiven Ansatz stellt z. B. Maschmann in NZA Beilage 1/2006 zu Heft 10/2006, 13, 15 dar; er verteidigt auf S. 15 f. aber in Teilen den individuellen Maßstab der herrschenden Meinung unter Hinweis auf den höchstpersönlichen, strikt zeitbestimmten Fixschuldcharakter der Arbeitsleistung und die im Arbeitsrecht als einem Unterfall des Dienstvertragsrechts fehlenden Gewährleistungsvorschriften. Allerdings differenziert Maschmann zwischen der subjektiven und der objektiven Güte der Arbeitsleistung: Subjektiv müsse der Arbeitnehmer leisten, was er individuell im Hinblick auf Arbeitstempo, Arbeitsintensität und Arbeitsmenge zu leisten vermöge, objektiv hafte der Arbeitnehmer für die Einhaltung gewisser professioneller Standards) .
c) Die Kammer verkennt auch nicht, dass bei einer sog. Minderleistung, die auf eine festgestellte unzureichende Ausschöpfung des eigenen Leistungsvermögens des Arbeitnehmers zurückzuführen ist, zugleich regelmäßig feststeht, dass der Arbeitnehmer zumindest die übliche Sorgfalt im Sinne von § 276 BGB außer Acht gelassen hat, sein Verhalten mit anderen Worten als fahrlässig und damit als schuldhaft einzuordnen ist (BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48, zu B II 2 der Gründe) .
In einem solchen Fall ist davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer seine Leistungsfähigkeit nicht unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Möglichkeiten ausschöpft ( BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48, zu B I 2 d der Gründe) .
Jedenfalls eine langfristige Unterschreitung der Normalleistung durch Überschreitung der durchschnittlich auftretenden Mängel um deutlich mehr als ein Drittel ist dabei kündigungsrechtlich erheblich (vgl. BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48, zu B I 2 d der Gründe m. w. N. unter Hinweis auf die für die Flexibilisierung von Vergütungsbestandteilen entwickelte Drittelgrenze, vgl. dazu etwa BAG 13.05.1987 - 5 AZR 125/86 - BAGE 55, 275; BAG 15.11.1995 - 2 AZR 521/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge Lufthansa Nr. 20;… siehe nach der Entscheidung des Zweiten Senats vom 11.12.2003 a. a. O. auch BAG 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 - NZA 2005, 465, zu B I 4 c bb der Gründe [zulässige Vereinbarung eines Widerrufsvorbehalts, soweit der widerrufliche Anteil am Gesamtverdienst unter 25 bis 30 % liegt und der Tariflohn nicht unterschritten wird]; vgl. zu dieser letztgenannten Entscheidung auch die Besprechung Hanau/Hromadka in NZA 2005, 73; die Drittelgrenze bei Kündigungen wegen Leistungsmängeln ablehnend Maschmann in NZA Beilage 1/2006 zu Heft 10/2006, 13, 17 f.) .
Da dies unterblieb, braucht auf die Frage des milderen Mittels einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz außerhalb des Kassenwesens nicht eingegangen zu werden, zumal die Klägerin die entsprechende Darlegungslast der Beklagten nicht auslöste, weil sie sich auf keinen anderen freien Arbeitsplatz berief (zu den denkbaren milderen Mitteln zur Wiederherstellung des Vertragsgleichgewichts von Leistung und Gegenleistung BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48, zu B III 2 d der Gründe, allerdings im Rahmen der personenbedingten, nicht der verhaltensbedingten Prüfung) .
- LAG München, 23.05.2007 - 7 Sa 146/05
Kündigung wegen Minderleistung
Dazu bedarf es einer regelmäßig schuldhaften rechts- bzw. vertragswidrigen Pflichtverletzung, also einer dem jeweiligen Arbeitnehmer vorwerfbaren Leistungsstörung (BAG v. 11.12.2003 - 2 AZR 667/02, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48; BAG v. 21.11.1996 - 2 AZR 357/95, AP BGB § 626 Nr. 130; BAG v. 21.5. 1992 - 2 AZR 10/92, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 29).Schlechtleistungen können eine, die ordentliche Kündigung sozial rechtfertigende Pflichtverletzung darstellen (BAG v. 11.12.2003, a.a.O.; std.
Dieser muss tun, was er soll, und zwar so gut, wie er kann (BAG v. 11.12.2003, a.a.O.).
Dabei sei ein objektiver Maßstab anzusetzen (BAG v. 11.12.2003, a.a.O.;… BAG v. 21.5.
Dem folgt die erkennende Kammer, insbesondere auch, soweit das Bundesarbeitsgericht die Annahme, ein Arbeitnehmer schulde eine "objektive Normalleistung" (so v. Hoyningen-Huene/Linck, KSchG, 13. Aufl., § 1 Rz. 253 ff.
; Hunold, BB 2003, 2345, 2346), verneint (BAG v. 11.12.2003, a.a.O., unter I. 2. b. der Gründe).Ein Arbeitnehmer kann seine Leistungspflicht jedoch nicht selbst willkürlich bestimmen und so das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung einseitig und nach freiem Belieben festlegen (BAG v. 11.12.2003, a.a.O.).
Zu Recht verweist das Bundesarbeitsgericht (Urteil v. 11.12.2003, a.a.O., unter I. 3. der Gründe) darauf, in einer Vergleichsgruppe sei stets ein Arbeitnehmer das "Schlusslicht", was aus der überdurchschnittlichen Leistungsstärke der übrigen Gruppenangehörigen, einem sich Überfordern der anderen Arbeitnehmer oder der Leistungsschwäche des schwächsten Gruppenmitglieds rühren mag.
Darauf muss eine Kündigung gestützt werden können, da dem Arbeitgeber ansonsten die Möglichkeit genommen wäre, einen vertragswidrigen Zustand zu beseitigen (BAG v. 11.12.2003, a.a.O.).
Sind ihm nur die objektiv messbaren Arbeitsergebnisse bekannt, genügt er seiner Darlegungslast, wenn er tatsächliche Umstände, aus denen sich eine deutlich hinter der vergleichbarer Arbeitnehmer zurückbleibender Leistung, also eine deutlich unterdurchschnittliche Leistung ergibt (BAG v. 11.12.2003, a.a.O.;… Küttner/Eisemann, Personalhandbuch 2007, 14. Aufl., "Kündigung, verhaltensbedingte" Rz. 17).
Dagegen hat der Arbeitgeber plausibel vorgetragene Einwände zu widerlegen (BAG v. 11.12.2003, a.a.O.;… Küttner/Eisemann, a.a.O.).
Eine unterdurchschnittliche Leistung nimmt das Bundesarbeitsgericht dann an, wenn, gemessen an der durchschnittlichen Leistung vergleichbarer Arbeitnehmer, das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung stark beeinträchtigt ist, etwa bei einer langfristigen Unterschreitung der Durchschnittsleistung um deutlich mehr als 1/3 (BAG v. 11.12.2003, a.a.O.).
- BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 536/06
Kündigung - Minderleistung
e) Dieser Konflikt zwischen den genannten widerstreitenden Gesichtspunkten kann nach den Regeln der abgestuften Darlegungslast angemessen gelöst werden (Senat 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 - BAGE 109, 87, zu B I 2 d der Gründe).bb) Bei quantitativen Minderleistungen hat sich der Senat (11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 - BAGE 109, 87, zu B I 2 d der Gründe) an den Werten orientiert, die für die Annahme einer grundlegenden Störung des Leistungsgleichgewichts herangezogen worden sind.
- BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 523/07
Betriebsbedingte Kündigung - Altersdiskriminierung
Auch der Senat hat, zB bei Kündigungen wegen Minderleistungen, den Gesichtspunkt der typischerweise altersbedingt nachlassenden körperlichen Leistungsfähigkeit (vgl. 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 - BAGE 109, 87) in Rechnung gestellt. - BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 701/07
Kündigungsschutz und Altersdiskriminierung
Auch der Senat hat, zB bei Kündigungen wegen Minderleistungen, den Gesichtspunkt der typischerweise altersbedingt nachlassenden körperlichen Leistungsfähigkeit (vgl. 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 - BAGE 109, 87) in Rechnung gestellt. - LAG Hamm, 12.07.2007 - 17 Sa 64/07
Abmahnung wegen Minderleistung/Verteilung der Darlegungs- und Beweislast
Die Leistungspflicht ist nicht starr nach einem objektiven Maßstab zu bemessen, sondern dynamisch an der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Arbeitnehmers orientiert (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 667/02, DB 2004, 1506; Urteil vom 21.05.1992 - 2 AZR 551/91, AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).Er schuldet das "Wirken" unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit, nicht das Werk (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2003 a.a.O.).
Nach der Entscheidung des BAG (Urteil vom 11.12.2003 a.a.O.) ist es im Kündigungsschutzprozess zunächst Sache des Arbeitgebers, zu den Leistungsmängeln das vorzutragen, was er wissen kann.
Ob das Rügerecht erst gegeben ist bei einer langfristigen Unterschreitung der Durchschnittsleistung um mehr als ein Drittel (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2003 a.a.O.), ist zu bezweifeln, brauchte von der Kammer jedoch nicht entschieden zu werden.
- BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 984/06
Außerordentliche Kündigung wegen Verlustes einer betrieblichen Fahrerlaubnis
In diesen Fällen liegt in der Regel eine schwere und dauerhafte Störung des vertraglichen Austauschverhältnisses vor, der der Arbeitgeber, wenn keine andere Beschäftigung mehr möglich ist, mit einer ordentlichen Kündigung begegnen kann (BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 - BAGE 109, 87;… 24. Februar 2005 - 2 AZR 211/04 - aaO). - BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07
Abmahnung wegen Minderleistung
aa) Bei der quantitativen Minderleistung besteht die Besonderheit, dass für den Arbeitgeber oft nur schwer ersichtlich ist, worauf sie beruht (vgl. Senat 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 - BAGE 109, 87; 17. Januar 2008 - 2 AZR 536/06 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 85 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 72).Eine solche Verpflichtung besteht jedoch nicht (vgl. Senat 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 - BAGE 109, 87 mwN; 17. Januar 2008 - 2 AZR 536/06 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 85 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 72).
Wie der Senat ausgeführt hat (11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 - BAGE 109, 87), kann der Arbeitnehmer, dem mangelnde Ausschöpfung seiner Leistungsfähigkeit vorgeworfen wird, geltend machen, das vom Arbeitgeber vorgelegte Zahlenwerk sei nicht aussagekräftig.
- LAG Nürnberg, 12.06.2007 - 6 Sa 37/07
Personenbedingte Kündigung; Minderleister; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Dies kann der Fall sein, wenn die Leistungen des Arbeitnehmers die normale Durchschnittsleistung vergleichbarer Arbeitnehmer langfristig um ein Drittel oder mehr unterschreiten (grundlegend BAG vom 11.12.2003, 2 AZR 667/02, EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 62).Dabei sind, worauf schon das Arbeitsgericht zutreffend hinwiesen hat, gewisse altersbedingte Abschläge hinzunehmen (so auch BAG vom 11.12.2003, a.a.O., unter B.III.1.b. der Entscheidungsgründe).
Insofern steht auch nicht fest, dass dem Kläger nicht auch durch den Ausspruch einer Abmahnung die Notwendigkeit einer Verbesserung seiner Arbeitsleistung hätte verdeutlicht werden können (BAG vom 11.12.2003, a.a.O., unter der B.III.2.d. der Entscheidungsgründe; BAG 12.04.2002, 2 AZR 148/01, EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 49).
Dieses Mittel könnte etwa in der zumutbaren Beschäftigung zu geänderten Vertragsbedingungen liegen (BAG vom 11.12.2003, a.a.O., unter B.III.2.d. der Entscheidungsgründe).
- LAG Köln, 17.10.2006 - 9 Sa 370/06
Kündigung, negative Prognose
Es genügt ein Umstand, der einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung bestimmen kann (vgl. ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, z. B. Urteil vom 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 - und vom 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 -).Dabei richtet sich im Allgemeinen der Inhalt des Leistungsversprechens zum einen nach dem vom Arbeitgeber durch Ausübung des Direktionsrechts festzulegenden Arbeitsinhalt und zum anderen nach dem persönlichen, subjektiven Leistungsvermögen des Arbeitnehmers (vgl. BAG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 -).
Insbesondere muss dem Schutz älterer, langjährig beschäftigter und unverschuldet erkrankter oder leistungseingeschränkter Arbeitnehmer Rechnung getragen werden (vgl. BAG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 -).
Dabei muss sie aber dem Schutz älterer, langjährig beschäftigter und unverschuldet erkrankter Arbeitnehmer Rechnung tragen (vgl. BAG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 -).
- BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 211/04
Ordentliche personenbedingte Kündigung - Ersatzruhetag
- BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 386/03
Betriebsbegriff
- BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 584/03
Anwendung von § 174 Satz 1 BGB bei Organhandeln
- LAG Hamm, 01.02.2005 - 19 (11) Sa 1167/01
Kündigung wegen Minderleistung nach Zurückverweisung durch das BAG, Urteil vom …
- LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 702/12
- AG Frankfurt/Main, 14.07.2004 - 2 Ca 254/04
Zu langsamen Mitarbeitern kann gekündigt werden
- BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 499/11
Ehrenamtliche Tätigkeit - Telefonseelsorge
- BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11
Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht
- LAG Hamm, 30.08.2005 - 19 Sa 722/05
Abmahnung wegen Schlechtleistung ; Anforderungen an Darlegung; Abmahnung wegen …
- LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2010 - 6 Sa 399/09
Kündigung, verhaltensbedingt, Kassiererin, Minderleistung, qualitative …
- BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 222/05
Verhaltensbedingte Kündigung - Tarifauslegung
- BAG, 18.07.2007 - 5 AZN 610/07
Arbeitsvergütung bei Minderleistung
- BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 752/06
Häufige Fehler kein Kündigungsgrund
- LAG Düsseldorf, 08.04.2009 - 7 Sa 1385/08
Arbeitsrecht
- BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 709/07
Betriebsbedingte Kündigung; Altersdiskriminierung
- LAG Hessen, 26.04.2012 - 5 Sa 1632/11
Minderung der Leistungsfähigkeit - personenbedingte Änderungskündigung
- BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 748/07
Betriebsbedingte Kündigung; Altersdiskriminierung
- BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 945/07
Betriebsbedingte Kündigung; Altersdiskriminierung
- BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 749/07
Betriebsbedingte Kündigung; Altersdiskriminierung
- BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 777/07
Betriebsbedingte Kündigung; Altersdiskriminierung
- BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 796/07
Betriebsbedingte Kündigung; Altersdiskriminierung
- BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 980/07
Betriebsbedingte Kündigung; Altersdiskriminierung
- LAG Köln, 25.04.2008 - 11 Sa 74/08
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Schlechtleistung; Abmahnung
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2006 - 9 Sa 786/05
Minderleistung als Kündigungsgrund
- LAG Sachsen, 07.04.2006 - 3 Sa 425/05
Verhaltensbedingte Kündigung wegen qualitativer Minderleistung bei …
- ArbG Kassel, 26.05.2010 - 9 Ca 46/10
Kündigung eines "Hilfsbeamten" wegen Minderleistung bei der Einleitung von …
- LAG Düsseldorf, 11.05.2005 - 12 (11) Sa 115/05
Kündigungsrecht - Kündigung wegen Mitverzehrs entwendeter Nahrungsmittel ist …
- LAG Hamm, 25.06.2010 - 13 Sa 220/10
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes wegen …
- LAG Nürnberg, 09.12.2003 - 6 Sa 676/02
Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Täuschung des Arbeitnehmers über die …
- LAG Hessen, 20.08.2007 - 17 Sa 1339/06
Verhaltensbedingte Kündigung - Dienst unter Alkoholeinfluss - Rückfall - …
- LAG Thüringen, 11.06.2009 - 3 Sa 22/07
Trotz Attest: Ständiges Zuspätkommen kann Job kosten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2011 - L 6 AS 741/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LAG Köln, 19.04.2005 - 9 (6) Sa 1059/04
Auflösungsantrag bei fehlender Eignung des Leiters der internen Konzernrevision
- LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2008 - 5 Sa 398/07
Kündigung, fristlos, verhaltensbedingt, Minderleistung, Durchschnittsleistung, …
- LAG Düsseldorf, 21.07.2004 - 12 Sa 620/04
Kündigung wegen Anspuckens
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2007 - 9 Sa 847/06
ordentliche Kündigung wegen Minderleistung
- LAG Hamm, 24.02.2006 - 10 Sa 1956/05
ordentliche verhaltensbedingte Kündigungversuchter Lohnbetrug, Unregelmäßigkeit …
- LAG Köln, 11.05.2007 - 11 Sa 258/07
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Schlechtleistungen des Arbeitnehmers
- LAG Hamm, 20.11.2009 - 10 Sa 875/09
Unwirksame Kündigung wegen qualitativer Schlechtleistung; abgestufte …
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2005 - 1 Sa 573/04
außergerichtlich fristlose Kündigung einer Vorstandssekretärin
- LAG Köln, 14.10.2005 - 11 Sa 362/05
Kündigung bei Schlechtleistung nur nach Abmahnung - Betriebsleiter als leitender …
- LAG Sachsen-Anhalt, 18.09.2007 - 11 Sa 236/07
Unwirksame Klausel zur Ausgestaltung der leistungsbezogenen Vergütung einer …
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2008 - 13 Sa 1916/07
Verhaltensbedingte Kündigung - Testkauf -Schlechtleistung - Minderleistung - …
- LAG Baden-Württemberg, 22.04.2008 - 22 Sa 66/07
Anforderungen an Betriebsratsanhörung bei betriebsbedingter Kündigung wegen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2009 - 7 Sa 400/08
Personenbedingte Änderungskündigung wegen Minderleistung
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 25 Sa 2641/10
Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung bei …
- LAG Hamm, 18.07.2012 - 10 Sa 890/12
Ordentliche Kündigung einer Gemeindereferentin nach Entzug der bischöflichen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.10.2008 - 8 Sa 345/08
Kündigung wegen Minderleistungen
- LAG Niedersachsen, 11.12.2008 - 7 Sa 608/08
Entschädigungsanspruch wegen Verstoß gegen das AGG - Kenntnis des Arbeitgebers …
- LAG München, 21.04.2009 - 8 Sa 254/08
Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen
- ArbG Mannheim, 30.07.2009 - 15 Ca 278/08
Kündigung wegen Diebstahls eines zur Entsorgung bestimmten Gegenstands - …
- LAG Hamm, 11.11.2011 - 19 Sa 700/11
Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses; unwirksame …
- LAG Köln, 02.12.2005 - 4 Sa 1227/05
Kündigung wegen Minderleistung
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.04.2007 - 8 Sa 949/06
Kündigung wegen Schlechtleistung
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - 10 Sa 380/07
ordentliche Kündigung wegen Schlecht- bzw. Fehlleistungen
- LAG Düsseldorf, 05.04.2006 - 11 Sa 1560/05
- ArbG Frankfurt/Main, 24.09.2010 - 24 Ca 1697/10
Missbräuchliche Nutzung des Diensthandys - Erforderlichkeit einer Abmahnung
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2009 - 8 Sa 135/09
Ordentliche Kündigung ohne Abmahnung bei grober Beleidigung eines Arbeitskollegen
- ArbG Hamburg, 17.09.2009 - 17 Ca 179/09
Weiterbeschäftigungsanspruch bei Änderungskündigung mit Vorbehaltsannahme
- LAG München, 03.03.2011 - 3 Sa 764/10
Kündigung wegen qualitativer Minderleistung
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2011 - 8 Sa 361/10
Ordentliche Kündigung bei Beleidigung des Arbeitgebers
- LAG Düsseldorf, 25.11.2009 - 12 Sa 879/09
Buchungsfehler kein Kündigungsgrund
- LAG Köln, 16.09.2004 - 5 Sa 592/04
Personenbedingte Kündigung, Abmahnung
- LAG Hamburg, 06.12.2007 - 8 Sa 51/07
Verurteilung zu vorgegebener Formulierung im Zeugnis verstößt nicht gegen Art. …
- ArbG Solingen, 23.04.2008 - 5 Ca 179/08
Verhaltensbedingte Kündigung, Schlechtleistung, fehlerhafte Abmahnungen
- LAG Niedersachsen, 04.12.2008 - 7 Sa 866/08
Verhaltensbedingte Kündigung wegen verspäteter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2010 - 8 Sa 617/09
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Minderleistung; Anforderungen an …
- LAG Köln, 28.06.2010 - 5 Sa 289/10
Verhaltensbedingte Kündigung eines juristischen Sachbearbeiters bei …
- LAG Hamm, 20.10.2011 - 15 Sa 841/11
Personenbedingte Kündigung wegen schwerer und dauerhafter Störung des …
- ArbG Cottbus, 14.08.2009 - 2 Ca 483/09
- LAG Niedersachsen, 08.05.2007 - 13 Sa 15/07
- ArbG Suhl, 26.11.2008 - 1 Ca 1230/08
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