Rechtsprechung
BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 78/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Mitbestimmung - Verwaltungsakt - Videoüberwachung
- openjur.de
Mitbestimmung; Verwaltungsakt; Videoüberwachung
- Bundesarbeitsgericht
Mitbestimmung - Verwaltungsakt - Videoüberwachung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 87 Abs 1 S 1 Halbs 1 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG, § 10a SpielbkG BE
Mitbestimmung - Verwaltungsakt - Videoüberwachung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einschränkung der Mitbestimmung hinsichtlich der Ausgestaltung der Videoüberwachung in Spielbanken in Berlin durch behördliche Vorgaben
- Betriebs-Berater
Videoüberwachung - eingeschränkte Mitbestimmung durch Verwaltungsakt
- rewis.io
Mitbestimmung - Verwaltungsakt - Videoüberwachung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einschränkung der Mitbestimmung hinsichtlich der Ausgestaltung der Videoüberwachung in Spielbanken in Berlin durch behördliche Vorgaben
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Videoüberwachung (hier: Spielbank)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mitbestimmung bei der behördlich angeordneten Videoüberwachung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Mitbestimmung - Verwaltungsakt - Videoüberwachung
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 16.02.2011 - 60 BV 15369/10
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2011 - 6 TaBV 851/11
- BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 78/11
Papierfundstellen
- BAGE 144, 109
- NZA 2013, 913
- BB 2013, 1075
- DB 2013, 2034
- JR 2014, 135
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 9/87
Mitbestimmung bei behördlicher Anordnung
Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 78/11
Verbleibt dem Arbeitgeber kein Gestaltungsspielraum, kann der Betriebsrat nicht unter Berufung auf sein Mitbestimmungsrecht eine vom Verwaltungsakt abweichende Regelung verlangen (BAG 9. Juli 1991 - 1 ABR 57/90 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 68, 127; 26. Mai 1988 - 1 ABR 9/87 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 58, 297) . - BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 57/90
Mitbestimmung bei Sicherheitsüberprüfungen
Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 78/11
Verbleibt dem Arbeitgeber kein Gestaltungsspielraum, kann der Betriebsrat nicht unter Berufung auf sein Mitbestimmungsrecht eine vom Verwaltungsakt abweichende Regelung verlangen (BAG 9. Juli 1991 - 1 ABR 57/90 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 68, 127; 26. Mai 1988 - 1 ABR 9/87 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 58, 297) . - BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07
Videoüberwachung im Betrieb
Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 78/11
Eine Videoüberwachungsanlage ist eine technische Einrichtung, die dazu bestimmt ist, das Verhalten und die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen (vgl. BAG 26. August 2008 - 1 ABR 16/07 - Rn. 13, BAGE 127, 276) .
- BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 30/08
Mitbestimmung bei Einstellung - Weiterbeschäftigung - Zuweisung von Beamten an …
Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 78/11
Wo für den Arbeitgeber nichts zu entscheiden ist, gibt es für den Betriebsrat nichts mitzubestimmen (BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 23, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 59) . - BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 31/09
Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs
Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 78/11
Maßgeblich für die Beurteilung der Formwirksamkeit ist der Zeitpunkt, in dem der Einigungsstellenvorsitzende den Betriebsparteien den Spruch mit der Absicht der Zuleitung iSd. § 76 Abs. 3 Satz 4 BetrVG übermittelt hat (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 31/09 - Rn. 19, BAGE 135, 377) . - BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 63/10
Betriebsrat - Mitbestimmung - Parkplatz - Gesetzesvorbehalt
Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 78/11
Verbleibt dem Arbeitgeber trotz der bestehenden normativen Regelung ein Gestaltungsspielraum, ist ein darauf bezogenes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats eröffnet (BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 63/10 - Rn. 22, AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 42 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 6) . - BAG, 13.03.2012 - 1 ABR 78/10
Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement - Wirksamkeit eines …
Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 78/11
Die Beurkundung und Dokumentation ist erforderlich, weil der Einigungsstellenspruch die fehlende Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzt und ihm erst dann die gleiche normative Wirkung (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG) zukommt wie einer von den Betriebsparteien geschlossenen Betriebsvereinbarung (BAG 13. März 2012 - 1 ABR 78/10 - Rn. 18, AP BetrVG 1972 § 87 Nr. 18 = EzA SGB IX § 84 Nr. 10 ) . - LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2011 - 6 TaBV 851/11
Videoüberwachung - Ermessensentscheidung
Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 78/11
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. September 2011 - 6 TaBV 851/11 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15
Außerordentliche Kündigung - verdeckte Überwachung
Eine Videoüberwachungsanlage ist im Sinne dieser Norm eine technische Einrichtung, die dazu bestimmt ist, das Verhalten und die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen (BAG 11. Dezember 2012 - 1 ABR 78/11 - Rn. 16 ff., BAGE 144, 109) . - BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 68/13
Konzernbetriebsrat - Zuständigkeit - Überwachungseinrichtung
Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend erkannt, dass es sich bei den im Klinikum eingesetzten Kameras und Monitoren um eine solche technische Einrichtung handelt, die dazu bestimmt ist, das Verhalten und die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 1 ABR 78/11 - Rn. 17, BAGE 144, 109) . - LAG Sachsen-Anhalt, 12.01.2016 - 7 Sa 87/13
Nachteilsausgleichsanspruch - Betriebsstilllegung - Interessenausgleich
Das BAG (11.12.2012, 1 ABR 78/11) schränke selbst beim Vorliegen eines Verwaltungsaktes das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates (bei § 87 BetrVG) ein.Soweit der Beklagte die Einschränkung des Mitbestimmungsrechts des Gesamtbetriebsrats unter Berufung auf eine zu § 87 BetrVG ergangene Entscheidung des BAG vom 11.12.2012 (1 ABR 78/11) annimmt, so trifft dies für den Streitfall nicht zu.
- BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 42/12
Mitteilung zu dem Rechtsbeschwerdeverfahren - 7 ABR 42/12
Die Mitbestimmungsrechte des für den Betrieb des Verleihers gebildeten Betriebsrats bestehen nur insoweit, als der Verleiher in seiner Eigenschaft als Vertragspartner der Leiharbeitnehmer Einflussmöglichkeiten auf die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse und die Tätigkeit der Leiharbeitnehmer im Einsatzbetrieb hat (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 23; 11. Dezember 2012 - 1 ABR 78/11 - Rn. 20, BAGE 144, 109) . - BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 96/12
Mitbestimmung bei Fälligkeit - Gesetzesvorbehalt
Verbleibt dem Arbeitgeber dagegen trotz der bestehenden normativen Regelung ein Gestaltungsspielraum, ist ein darauf bezogenes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats eröffnet (BAG 11. Dezember 2012 - 1 ABR 78/11 - Rn. 19, BAGE 144, 109) . - LAG Sachsen-Anhalt, 12.01.2016 - 7 Sa 457/13
Nachteilsausgleichsanspruch
Das BAG (11.12.2012, 1 ABR 78/11) schränke selbst beim Vorliegen eines Verwaltungsaktes das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates (bei § 87 BetrVG) ein.Soweit der Beklagte die Einschränkung des Mitbestimmungsrechts des Gesamtbetriebsrats unter Berufung auf eine zu § 87 BetrVG ergangene Entscheidung des BAG vom 11.12.2012 (1 ABR 78/11) annimmt, so trifft dies für den Streitfall nicht zu.
- LAG Hessen, 03.08.2017 - 5 TaBV 23/17
Die bloße Mitwirkung eines zum Konzern gehörenden Unternehmens an der …
Wo für den Arbeitgeber nichts zu entscheiden ist, gibt es für den Betriebsrat nichts mitzubestimmen (…vgl. BAG 23.06.2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 23, zitiert nach juris; BAG 11.12.2012 - 1 ABR 78/11 - Rn. 20, zitiert nach juris). - LAG Bremen, 27.07.2016 - 3 TaBV 2/16
Beteiligungs- und Informationsrechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit der …
Wo für den Arbeitgeber nichts zu entscheiden ist, gibt es für den Betriebsrat nichts mitzubestimmen (…BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 -, Rn. 23, juris zu § 99 BetrVG ; 11. Dezember 2012 - 1 ABR 78/11 -, BAGE 144, 109 -116 Rn. 20). - LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2018 - 5 TaBV 13/18
Errichtung einer Einigungsstelle - Zuständigkeit - Mitbestimmungsrecht …
Wo für den Arbeitgeber nichts zu entscheiden ist, gibt es für den Betriebsrat nichts mitzubestimmen (vgl. BAG 11.12.2012 - 1 ABR 78/11 - Rn. 18 ff mwN). - Schieds- und Schlichtungsstelle des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, 21.11.2016 - 20/16 Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, gibt es für den Betriebsrat nichts mitzubestimmen, wo für den Arbeitgeber nichts zu entscheiden ist (BAG, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 1 ABR 78/11 -, BAGE 144, 109-116, Rn. 20).