Rechtsprechung
   BAG, 12.01.2011 - 7 AZR 194/09   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Befristetes Arbeitsverhältnis - mittelbare Vertretung - Kausalzusammenhang

  • openjur.de

    Befristetes Arbeitsverhältnis; mittelbare Vertretung; Kausalzusammenhang

  • Betriebs-Berater

    Unwirksame Vertretungsbefristung bei Unmöglichkeit der Tätigkeitsübertragung auf Stammkraft

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  • Bundesarbeitsgericht

    Befristetes Arbeitsverhältnis - mittelbare Vertretung - Kausalzusammenhang

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Befristetes Arbeitsverhältnis bei mittelbarer Vertretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlen des Sachgrunds der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei rechtlicher Unübertragbarkeit der Arbeiten auf den Vertretenen

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Unwirksame Vertretungsbefristung bei Unmöglichkeit der Tätigkeitsübertragung auf Stammkraft

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen Vertretung bei hinsichtlich der Stammkraft nicht zulässiger Übertragung von Aufgaben

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Immer Schwierigkeiten mit befristeten Arbeitsverhältnissen

Zeitschriftenfundstellen

  • BB 2011, 1919
  • DB 2011, 938
  • NZA 2011, 507



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Wird zitiert von ... (15)  

  • BAG, 04.05.2011 - 7 AZR 252/10  

    Befristungskontrollklage - § 6 KSchG

    Der Vertreter kann auch mit anderen Aufgaben betraut werden (vgl. zB BAG 12. Januar 2011 - 7 AZR 194/09 - Rn. 15 mwN, NZA 2011, 507).

    Um den Kausalzusammenhang zwischen der zeitweiligen Arbeitsverhinderung der Stammkraft und der Einstellung der Vertretungskraft darzulegen, ist außerdem erforderlich, dass der Arbeitgeber bei Vertragsschluss mit dem Vertreter dessen Aufgaben einem oder mehreren vorübergehend abwesenden Beschäftigten, etwa durch eine entsprechende Angabe im Arbeitsvertrag, erkennbar gedanklich zuordnet (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 AZR 194/09 - aaO).

    Dem Arbeitnehmer können andere Tätigkeiten nur durch Weisung iSv. § 106 Satz 1 GewO zugewiesen werden, soweit sie die Merkmale seiner Vergütungsgruppe erfüllen (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 AZR 194/09 - Rn. 19 mwN, NZA 2011, 507).

  • BAG, 15.12.2011 - 7 AZR 394/10  

    Wirksamkeit der Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

    Nur dann ist gewährleistet, dass die Einstellung des Vertreters auf der Abwesenheit des zu vertretenden Arbeitnehmers beruht (BAG 12. Januar 2011 - 7 AZR 194/09 - Rn. 15 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 78 = EzA TzBfG § 14 Nr. 73).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2011 - 3 Sa 1506/11  

    Vertretung

    Nur dann ist gewährleistet, dass die Einstellung des Vertreters auf der Abwesenheit des zu vertretenden Arbeitnehmers beruht (BAG 12. Januar 2011 - 7 AZR 194/09 Rn. 15, NZA 2011, 507; 14. April 2010 - 7 AZR 121/09 - Rn. 16 mwN, NZA 2010, 942).

    Neue Tätigkeiten können ihm zugewiesen werden, soweit sie die Merkmale der Vergütungsgruppe erfüllen (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 AZR 194/09 - Rn. 19, NZA 2011, 507; 14. April 2010 - 7 AZR 121/09 - Rn. 22 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 72 = EzA TzBfG § 14 Nr. 65).

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