Rechtsprechung
   BAG, 12.02.1992 - 5 AZR 566/90   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Teilzeitbeschäftigte: Tarifliche Verpflichtung zur Leistung von Rufbereitschaft

  • betriebsraete.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT (n.F.) § 15 Abs. 6 b
    Verpflichtung einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin zur Leistung von Rufbereitschaft

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  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Rufbereitschaft bei Teilzeitbeschäftigung

  • Betriebs-Berater

    Rufbereitschaft bei Teilzeitbeschäftigung

Verfahrensgang

  • ArbG Hildesheim, 20.04.1989 - 2 Ca 70/89
  • LAG Niedersachsen, 13.09.1990 - 10 Sa 714/89
  • BAG, 12.02.1992 - 5 AZR 566/90

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 69, 317
  • BB 1992, 1216
  • BB 1992, 1491
  • DB 1992, 1632
  • NZA 1992, 839 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BAG, 09.10.2003 - 6 AZR 447/02  

    Rufbereitschaft - Vergütung angefallener Arbeit

    Demgegenüber hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts (12. Februar 1992 - 5 AZR 566/90 - BAGE 69, 317) auch teilzeitbeschäftigte Angestellte zur Leistung von Rufbereitschaft nach § 15 Abs. 6b Unterabs. 1 Satz 1 BAT für verpflichtet gehalten.

    Er hat die Formulierung "außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit" so ausgelegt, dass damit nicht der zur Leistung von Rufbereitschaft verpflichtete Personenkreis eingegrenzt, sondern nur die Zeit festgelegt wird, für die Rufbereitschaft angeordnet werden darf (12. Februar 1992 - 5 AZR 566/90 - BAGE 69, 317, 322).

  • BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 172/97  

    Anspruch auf Unterlassung einer Arbeitszeitregelung; Lage von Ruhezeiten nach der

    Das nach § 256 ZPO erforderliche rechtliche Interesse besteht auch dann, wenn ein Teil eines bestehenden Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien streitig ist und die gerichtliche Klärung geeignet, diesen Streit zu klären (BAG Urteil vom 12. Februar 1992 - 5 AZR 566/90 - BAGE 69, 317 = AP Nr. 20 zu § 15 BAT; BAG Urteil vom 23. Juni 1992 - 1 AZR 57/92 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Arbeitszeit).
  • BAG, 17.06.1993 - 6 AZR 318/92  
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  • LAG Hamm, 06.03.1995 - 17 Sa 1035/92  

    Überstundenzuschlag bei teilzeitbeschäftigten Angestellten

    Denn durch die einzelvertragliche Vereinbarung von Teilzeitarbeit hat der Angestellte gegenüber dem öffentlichen Arbeitgeber deutlich zu erkennen gegeben, dass er diesem nur für die arbeitsvertraglich vereinbarte Zeit zur Verfügung stehen will oder kann (ebenso: LAG Frankfurt, Urteil vom 28.01.1988 - 9 Sa-Ga 1662/87 -, PersR 1989, 283; BAG, Urteil vom 21.11.1991 - 6 AZR 551/89 -, aaO.; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT , Stand: November 1994, § 34 , Erl. 4; a.A. wohl: BAG, Urteil vom 12.02.1992 - 5 AZR 566/90 -, AP Nr. 20 zu § 15 BAT ).
  • BAG, 11.11.1997 - 9 AZR 566/96  

    Überstunden in zentralen Bildungsstätten der ÖTV

    a) Nach § 256 Abs. 1 ZPO kann eine Feststellungsklage auch einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis betreffen, wie bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder den Umfang der Leistungspflicht (BAG Urteile vom 23. Juni 1992 - 1 AZR 57/92 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Arbeitszeit, zu I 2 a der Gründe; vom 12. Februar 1992 - 5 AZR 566/90 - AP Nr. 20 zu § 15 BAT, zu I der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 03.09.1997 - 12 Sa 900/97  

    Anrechnung eigenen Arbeitsentgelts auf Hinterbliebenenrente

    Diese Auslegungskriterien gelten auch dann, wenn Tarifrecht nur aufgrund einzelvertraglicher Verweisung in Anwendung kommt (BAG, Urteil vom 12.02.1992, 5 AZR 566/90, AP Nr. 20 zu § 15 BAT).
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