Rechtsprechung
   BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 522/09   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    "Urlaubsgeld" als saisonale Sonderleistung - Stundungsvereinbarung - MTV Pro Seniore

  • openjur.de

    "Urlaubsgeld" als saisonale Sonderleistung; Stundungsvereinbarung; MTV Pro Seniore

  • Bundesarbeitsgericht

    "Urlaubsgeld" als saisonale Sonderleistung - Stundungsvereinbarung - MTV Pro Seniore

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  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung der Partei des Rechtsstreits durch Auslegung; Abgrenzung zwischen "Urlaubsgeld" und saisonaler Sonderleistung; Stundungsvereinbarung bei abweichender Auszahlung im Einvernehmen der Parteien

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    "Urlaubsgeld" als saisonale Sonderleistung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung einer Leistung als Urlaubsgeld stellt keinen zwingenden Zusammenhang zum Erholungsurlaub dar

Verfahrensgang

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2009 - 22 Sa 725/08
  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 522/09

Zeitschriftenfundstellen

  • NZA 2011, 695



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BAG, 20.04.2012 - 9 AZR 504/10  

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - statische oder dynamische

    Das Urlaubsgeld nach § 15 MTV 2003 ist eine urlaubsakzessorische Sonderzahlung (vgl. zur Abgrenzung: BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 522/09 - Rn. 23 f., AP BUrlG § 11 Nr. 69; 19. Mai 2009 - 9 AZR 477/07 - Rn. 15 ff. mwN, DB 2009, 2051).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2012 - 6 Sa 577/11  

    Urlaubsabgeltung und Urlaubsgeld

    (b) Hinzu kommt - wie die Auslegung des Vertrages ergibt - ein in § 3 Satz 3 des Arbeitsvertrags akzessorisch ausgestalteter, d.h. mit Fälligkeit der Urlaubsvergütung ebenfalls fällig werdender (vgl. BAG 12.10.2010 - 9 AZR 522/09 - Rn. 22 ff., NZA 2011, 695 ), Urlaubsgeldanspruch in Höhe von 1.411,20 EUR brutto bezogen auf den vertraglichen Jahresurlaub von 30 Tagen (30 × 8 × 11, 76 × 50 %).
  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 226/10  

    Vergütungsabrede - Benachteiligung wegen der Behinderung

    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 522/09 - Rn. 21, NZA 2011, 695; 4. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 - Rn. 32, AP ATG § 3 Nr. 21 = EzA ZPO 2002 § 894 Nr. 2; 23. Februar 2010 - 9 AZR 3/09 - Rn. 21, AP GewO § 106 Nr. 9 = EzA GewO § 106 Nr. 6).
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