Rechtsprechung
   BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Alpmann Schmidt

    KSchG § 2, § 1 Abs. 2, § 1 Abs. 5; SGB III § 2 Abs. 1 S. 2

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Betriebsbedingte Änderungskündigung wegen Unrentabilität eines unselbständigen Betriebsteils nur unter Einbeziehung der wirtschaftlichen Gesamtsituation

  • betriebsraete.de
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Änderungskündigung

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Unrentabilität einer unselbstständigen Betriebsabteilung nur bei Durchschlagen auf wirtschaftliches Ergebnis des Gesamtbetriebes

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Unrentabilität einer unselbstständigen Betriebsabteilung nur bei Durchschlagen auf wirtschaftliches Ergebnis des Gesamtbetriebes

Verfahrensgang

  • ArbG Berlin, 24.01.1997 - 36 Ca 28236/96
  • LAG Berlin, 19.08.1997 - 5 Sa 76/97
  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 90, 182
  • NJW 1999, 3577 (Ls.)
  • ZIP 1999, 979
  • MDR 1999, 681
  • BB 1999, 956
  • DB 1999, 536
  • NZA 1999, 471



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Wird zitiert von ... (86)  

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01  

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Zu der verfassungsrechtlich garantierten unternehmerischen Freiheit gehört grundsätzlich auch das Recht des Unternehmers, sein Unternehmen aufzugeben, selbst darüber zu entscheiden, welche Größenordnung es haben soll und festzulegen, ob bestimmte Arbeiten weiter im eigenen Betrieb ausgeführt oder an Subunternehmer vergeben werden sollen (BAG 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97- BAGE 88, 10; 12. November 1998 - 2 AZR 91/98- BAGE 90, 182; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).
  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04  

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    (a) Die Unrentabilität des Betriebs kann einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu unveränderten Bedingungen entgegenstehen und ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Änderung der Arbeitsbedingungen sein, wenn durch die Senkung der Personalkosten die Stilllegung des Betriebs oder die Reduzierung der Belegschaft verhindert werden kann und die Kosten durch andere Maßnahmen nicht zu senken sind (vgl. Senat 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159; 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 50 = EzA KSchG § 2 Nr. 31; 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - BAGE 90, 182; 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35; ebenso: KR-Rost 7. Aufl. § 2 KSchG Rn. 107a; HaKo-Gallner KSchG 2. Aufl. § 2 Rn. 44; APS-Künzl 2. Aufl. APS § 2 KSchG Rn. 257 ff.; v.Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 2 Rn. 72 ff.; Spirolke/Regh Die Änderungskündigung § 5 S. 142 ff.; ähnlich Dänzer-Vanotti DB 1986, 1390).
  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 826/98  

    Betriebsbedingte Kündigung

    Hinweis des Senats: Fortsetzung der Senatsrechtsprechung zur Änderungskündigung (zuletzt Senatsurteile vom 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - EzA § 2 KSchG Nr. 31 = RzK I 7 b Nr. 33 und vom 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - EzA § 2 KSchG Nr. 33 = RzK I 7 b Nr. 39).

    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung (zuletzt Senatsurteile vom 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - EzA § 2 KSchG Nr. 31 und vom 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - EzA § 2 KSchG Nr. 33) ist bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung zunächst das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Grund zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß.

    Prüfungsmaßstab ist, ob die schlechte Geschäftslage einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu unveränderten Bedingungen entgegensteht (Senatsurteile vom 20. August 1998, aaO und vom 12. November 1998, aaO, jeweils m.w.N.).

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