Rechtsprechung
   BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 648/00   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Nachtschichtzuschläge

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Keine Berücksichtigung tariflicher Nachtzuschläge bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung Krankheit; Zulage - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Bemessungsgrundlage; tarifliche Begrenzung der gesetzlichen Entgeltfortzahlung; tarifliche Zuschläge; Nachtschichtzuschläge; tarifliche Grundvergütung; Lohnausfallprinzip; Lebensstandardprinzip; gesetzliche Öffnungsklausel; Geschäftsgrundlage des Tarifvertrags

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  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Nachtschichtzuschläge

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Berücksichtigung von Zuschlägen bei Entgeltfortzahlung

Kurzfassungen/Presse (5)

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Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZA 2002, 744
  • BB 2002, 1373
  • DB 2002, 1892
  • JR 2002, 484



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Wird zitiert von ... (23)  

  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 346/03  

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Zeitfaktor

    Sie betrifft Umfang und Bestandteile des der Entgeltfortzahlung zugrunde zu legenden Arbeitsentgelts (BAG 26. September 2001 - 5 AZR 539/00 - BAGE 99, 112, 116; 13. März 2002 - 5 AZR 648/00 - AP EntgeltFG § 4 Nr. 58 = EzA EntgeltfortzG § 4 Nr. 6, zu III 2 b der Gründe) sowie die Arbeitszeit des Arbeitnehmers.

    Auf Grund der ihnen eingeräumten Gestaltungsmacht dürfen die Tarifvertragsparteien auch einzelne Vergütungsbestandteile, insbesondere zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers wie Prämien oder alle tariflichen Zuschläge aus der Entgeltfortzahlung herausnehmen (BAG 13. März 2002 - 5 AZR 648/00 - AP EntgeltFG § 4 Nr. 58 = EzA EntgeltfortzG § 4 Nr. 6, zu III 2 c, d der Gründe).

    aa) Die Tarifvertragsparteien sind an den Grundsatz der vollen Entgeltfortzahlung (100 %) im Krankheitsfall gebunden (BAG 13. März 2002 - 5 AZR 648/00 - AP EntgeltFG § 4 Nr. 58 = EzA EntgeltfortzG § 4 Nr. 6, zu III 2 b der Gründe); denn dieser Grundsatz folgt aus dem nicht tarifdispositiven § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG iVm. § 4 Abs. 1 EFZG (Geyer/Knorr/Krasney Entgeltfortzahlung-Krankengeld-Mutterschaftsgeld F 435 Rn. 58; Feichtinger/Malkmus Entgeltfortzahlungsgesetz § 4 Rn. 186 f.).

    Die Tarifvertragsparteien dürfen insoweit das Lebensstandardprinzip hintanstellen (BAG 13. März 2002 - 5 AZR 648/00 - AP EntgeltFG § 4 Nr. 58 = EzA EntgeltfortzG § 4 Nr. 6, zu III 2 c der Gründe).

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 228/05  

    Mehrflugstundenvergütung - Flugdienstuntauglichkeit

    Hierzu gehören sowohl die Berechnungsmethode (Ausfall- oder Referenzprinzip) als auch die Berechnungsgrundlage; diese betrifft Umfang und Bestandteile des zugrunde zu legenden Arbeitsentgelts (st. Rspr., vgl. nur Senat 13. März 2002 - 5 AZR 648/00 - AP EntgeltFG § 4 Nr. 58 = EzA EntgeltfortzG § 4 Nr. 6, zu III 2 b der Gründe; 26. September 2001 - 5 AZR 539/00 - BAGE 99, 112, 116; 26. August 1998 - 5 AZR 740/97 - BAGE 89, 330, 336 f.).

    Danach können einzelne Vergütungsbestandteile wie beispielsweise Nachtarbeitszuschläge oder Leistungsprämien, gleichgültig, ob sie nur gelegentlich oder regelmäßig im Arbeitsverhältnis anfallen, von der Entgeltfortzahlung ausgenommen werden (Senat 13. März 2002 - 5 AZR 648/00 - aaO, zu III 2 c der Gründe mwN).

    Die Tarifvertragsparteien dürfen insoweit das mit dem modifizierten Lohnausfallprinzip gemäß § 4 Abs. 1 EFZG verfolgte Ziel der Erhaltung des Lebensstandards hintanstellen, zumal die tariflichen Zuschläge in aller Regel nicht den Lebensstandard des Arbeitnehmers prägen (Senat 13. März 2002 - 5 AZR 648/00 - aaO, zu III 2 c der Gründe).

  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 202/01  

    Nachtarbeit - Zuschlag - Angemessenheit

    Er ist zwar Lohnbestandteil iSv. § 611 Abs. 1 BGB und gesetzlich bei Arbeitsausfall wegen Feiertags oder wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nach § 4 Abs. 1 EFZG (BAG 13. März 2002 - 5 AZR 648/00 - AP EntgeltFG § 4 Nr. 58 = EzA EFZG § 4 Nr. 6) und während des Urlaubs nach §§ 1, 11 BUrlG (BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 404/87 - BAGE 61, 1) zu zahlen.
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