Rechtsprechung
| BAG, 13.04.2005 - 5 AZR 475/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Tarifauslegung - Feiertagszuschlag - Pfingstsonntag
- NWB SteuerXpert START
Hamburger Feiertagsgesetz vom 16. Oktober 1953 § 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Feiertagszuschlag für Pfingstsonntag in Hamburg bei bundesweitem Firmentarifvertrag über elf Feiertage
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Tarifauslegung, Feiertagszuschlag, Pfingstsonntag
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 10.02.2004 - 1 Ca 401/03
- LAG Hamburg, 04.08.2004 - 5 Sa 33/04
- BAG, 13.04.2005 - 5 AZR 475/04
Zeitschriftenfundstellen
- DB 2005, 1523
- NZA 2005, 882
Wird zitiert von ... (8)
- BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 347/10
Zeitzuschlag für Feiertagsarbeit
Tarifliche Regelungen über die Zahlung eines Zuschlags für Feiertagsarbeit knüpfen aber regelmäßig an die gesetzlichen Feiertage am Beschäftigungsort an, abweichende Regelungen müssen deutlich erkennbar sein (BAG 13. April 2005 - 5 AZR 475/04 - Rn. 17, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 192).Tarifverträge knüpfen deshalb regelmäßig an die gesetzlich bestimmten Feiertage am Beschäftigungsort an (BAG 13. April 2005 - 5 AZR 475/04 - Rn. 17, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 192).
- LAG Düsseldorf, 21.02.2008 - 15 Sa 1617/07
Oberarzt; Eingruppierung
Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, weil häufig nur aus ihm und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und nur bei Berücksichtigung des Gesamtzusammenhanges der Sinn und Zweck zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG vom 14.03.2005 - 5 AZR 475/04 - AP Nr. 192 zu § 1 TVG Auslegung m. w. N.). - LAG Düsseldorf, 19.06.2008 - 11 Sa 275/08
Oberarzt; Eingruppierung
Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, weil häufig nur aus ihm und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und nur bei Berücksichtigung des Gesamtzusammenhanges der Sinn und Zweck zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG vom 14.03.2005 - 5 AZR 475/04 - AP Nr. 192 zu § 1 TVG Auslegung m. w. N.).
- LAG Düsseldorf, 01.10.2008 - 7 Sa 2080/07
Eingruppierung einer Fachärztin für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde an städtischem …
Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, weil häufig nur aus ihm und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und nur bei Berücksichtigung des Gesamtzusammenhanges der Sinn und Zweck zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG vom 14.03.2005, 5 AZR 475/04, zitiert nach juris). - LAG Sachsen-Anhalt, 18.02.2010 - 3 Sa 186/09 Auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 13. April 2005 - 5 AZR 475/04) seien die tariflichen Feiertagszuschläge grundsätzlich an die gesetzlichen Feiertage am Beschäftigungsort anzuknüpfen, wenn abweichende Regelungen nicht deutlich erkennbar seien.
Tarifliche Feiertagszuschläge knüpfen daher grundsätzlich an die gesetzlichen Feiertage am Beschäftigungsort an, es sei denn, es sind abweichende Regelungen ausreichend deutlich erkennbar (BAG vom 13. April 2005 - 5 AZR 475/04 -, AP Nr. 192 zu § 1 TVG Auslegung).
- LAG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 Sa 186/09
Zeitzuschläge für Arbeit am Ostersonntag und am Pfingstsonntag
Auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 13. April 2005 - 5 AZR 475/04) seien die tariflichen Feiertagszuschläge grundsätzlich an die gesetzlichen Feiertage am Beschäftigungsort anzuknüpfen, wenn abweichende Regelungen nicht deutlich erkennbar seien.Tarifliche Feiertagszuschläge knüpfen daher grundsätzlich an die gesetzlichen Feiertage am Beschäftigungsort an, es sei denn, es sind abweichende Regelungen ausreichend deutlich erkennbar (BAG vom 13. April 2005 - 5 AZR 475/04 -, AP Nr. 192 zu § 1 TVG Auslegung).
- LAG Düsseldorf, 14.12.2005 - 12 (13) Sa 1262/05
Erhöhung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich, Stundung des Monatslohns
Es ist jedoch auch unter Einbeziehung der Präambel nicht unzweifelhaft, ob sie ihren - vom Wortlaut abweichenden - Willen in der BV-AZG hinreichend zum Ausdruck gebracht haben (vgl. zur Auslegung von Betriebsvereinbarungen: BAG, Urteil vom 15.12.1998, 1 AZR 332/98, AP Nr. 126 zu § 112 BetrVG 1972) und ob beide Tarifvertragsparteien bei ihrem Beitritt zur BV-AZG erkannten, dass es um die unentgeltliche Leistung der 41. und 42. Wochenstunde (genauer: 100 Stunden jährlich) bei der Beklagten ging (zur Tarifauslegung: BAG, Urteil vom 13.04.2005, 5 AZR 475/04, AP Nr. 192 zu § 1 TVG Auslegung, Urteil vom 23.02.2005, 4 AZR 79/04, AP Nr. 12 zu § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe). - LAG Köln, 03.07.2008 - 13 Sa 1526/07
Eingruppierung: Oberarzt
Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, weil häufig nur aus ihm und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und nur bei Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. etwa Urt. v. 14.03.2005 - 5 AZR 475/04).
