Rechtsprechung
   BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72   

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 25, 278
  • NJW 1974, 470 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (27)  

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94  

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Leitsätze: »Eine Kündigung ist nicht betriebsbedingt (§ 1 Abs. 2 KSchG), wenn der Arbeitnehmer bei Auslaufen der Kündigungsfrist in demselben Betrieb auf einem anderen freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung seit BAG Urteil vom 13. September 1973 - 2 AZR 601/72 - BAGE 25, 278, 289 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969, zu III 2 der Gründe).

    Die Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung setzt aber das Vorhandensein eines "freien" Arbeitsplatzes voraus (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dem Urteil vom 13. September 1973 - 2 AZR 601/72 - BAGE 25, 278, 289 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969, zu III 2 a der Gründe).

  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 38/04  

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst - Sozialauswahl

    Die Möglichkeit einer anderweitigen Beschäftigung setzt das Vorhandensein eines "freien" Arbeitsplatzes voraus (st. Rspr. des Senats seit 13. September 1973 - 2 AZR 601/72 - BAGE 25, 278).
  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99  

    Betriebsbedingte Kündigung

    Das setzt voraus, daß ein freier vergleichbarer (gleichwertiger) Arbeitsplatz oder ein freier Arbeitsplatz zu geänderten (schlechteren) Bedingungen vorhanden ist und der Arbeitnehmer über die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt (BAG 13. September 1973 - 2 AZR 601/72 - BAGE 25, 278; 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - aaO).
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