Rechtsprechung
| BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- Jurion (Leitsatz)
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 25, 278
- NJW 1974, 470 (Ls.)
Wird zitiert von ... (27)
- BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94
Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung
Leitsätze: »Eine Kündigung ist nicht betriebsbedingt (§ 1 Abs. 2 KSchG), wenn der Arbeitnehmer bei Auslaufen der Kündigungsfrist in demselben Betrieb auf einem anderen freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung seit BAG Urteil vom 13. September 1973 - 2 AZR 601/72 - BAGE 25, 278, 289 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969, zu III 2 der Gründe).Die Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung setzt aber das Vorhandensein eines "freien" Arbeitsplatzes voraus (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dem Urteil vom 13. September 1973 - 2 AZR 601/72 - BAGE 25, 278, 289 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969, zu III 2 a der Gründe).
- BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 38/04
Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst - Sozialauswahl
Die Möglichkeit einer anderweitigen Beschäftigung setzt das Vorhandensein eines "freien" Arbeitsplatzes voraus (st. Rspr. des Senats seit 13. September 1973 - 2 AZR 601/72 - BAGE 25, 278). - BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99
Betriebsbedingte Kündigung
Das setzt voraus, daß ein freier vergleichbarer (gleichwertiger) Arbeitsplatz oder ein freier Arbeitsplatz zu geänderten (schlechteren) Bedingungen vorhanden ist und der Arbeitnehmer über die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt (BAG 13. September 1973 - 2 AZR 601/72 - BAGE 25, 278;… 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - aaO).
- BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90
Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher …
Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf seinem bisherigen Arbeitsplatz aus betrieblichen Gründen nicht, oder wie im Falle der Änderungskündigung, nicht mehr zu den bisherigen Bedingungen weiterbeschäftigen, so sind diese betrieblichen Erfordernisse nicht dringend im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 KSchG, wenn eine Beschäftigung des Arbeitnehmers auf einem anderen freien Arbeitsplatz zu den bisherigen Bedingungen möglich ist (vgl. BAGE 25, 278 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969). - BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01
Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz
aa) Die Möglichkeit einer anderweitigen Beschäftigung setzt das Vorhandensein eines "freien" Arbeitsplatzes voraus (st. Rspr. Senat seit 13. September 1973 - 2 AZR 601/72 - BAGE 25, 278). - BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94
Betriebsbedingte Kündigung; soziale Auswahl
a) Die Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung setzt das Vorhandensein eines "freien" Arbeitsplatzes voraus (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dem Urteil vom 13. September 1973 - 2 AZR 601/72 - BAGE 25, 278, 289 = AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969, zu III 2 a der Gründe). - BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 180/95
Betriebsbedingte Kündigung aus Witterungsgründen
Der Senat hat dabei nämlich ausdrücklich an der bisherigen Rechtsprechung festgehalten, die Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung setze das Vorhandensein eines freien Arbeitsplatzes voraus (ständige Rechtsprechung seit Urteil vom 13. September 1973 - 2 AZR 601/72 - BAGE 25, 278, 289 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969, zu III der Gründe; BAG Urteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61 = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung). - BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90
Personenbedingte Kündigung - Umschulung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats setzt die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung das Vorhandensein eines anderen freien Arbeitsplatzes voraus (vgl. BAGE 25, 278, 289 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969, zu III 2 der Gründe). - BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 555/94
Befristung; auflösende Bedingung; erweiterter Beendigungsschutz
Die Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung setzt das Vorhandensein eines " freien" Arbeitsplatzes voraus (BAG Urteil vom 13. September 1973 - 2 AZR 601/72 - BAGE 25, zu 278, 289 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969; ständige Rechtsprechung). - BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87
Arbeitsverhältnis: Personenbedingte Kündigung wegen Ableistung des Wehrdienstes …
In diesen Fällen bedarf es stets einer an den Umständen des Einzelfalls ausgerichteten Interessenabwägung (BAGE 25, 278, 286, 287 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969, zu II 7 a der Gründe), mag sie auch in bestimmten Fällen eingeschränkt sein, z.B. dann, wenn die Kündigung wegen einer bindenden Unternehmerentscheidung "an sich" betriebsbedingt ist (Senatsurteil vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu III 2 e der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) oder der Arbeitnehmer wegen Krankheit auf Dauer die vertraglich geschuldete Arbeit nicht mehr verrichten kann (Senatsurteil vom 30. Januar 1986 - 2 AZR 668/84 - NZA 1987, 555, 556, zu IV 2 c der Gründe). - BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 22/92
Kündigung einer Betriebsobfrau wegen Betriebsstillegung
- BAG, 11.10.1995 - 7 AZR 119/95
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch auflösende Bedingung
- BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 365/04
Betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 21.01.1999 - 8 AZR 298/98
- BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 418/84
- BAG, 18.01.1979 - 2 AZR 254/77
- BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 591/90
- BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 465/95
Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - dringendes Erfordernis
- LAG Köln, 17.06.2003 - 13 (3) Sa 1043/02
Verhaltensbedingte Kündigung
- BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 282/90
Verhaltensbedingte Kündigung nach Ablehnung eines Versetzungsangebotes
- LAG Sachsen, 12.11.2009 - 6 Sa 322/09
Personalübergang vom Freistaat Sachsen auf Landkreise, Kreisfreie Städte und den …
- LAG Sachsen, 21.09.2000 - 6 Sa 153/00
Betriebsbedingte Kündigung - hier: fehlerhafte Sozialauswahl
- BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 579/90
- BAG, 04.06.1998 - 8 AZR 644/96
- LAG Baden-Württemberg, 06.05.1996 - 15 Sa 159/95
- LAG Hessen, 30.04.1999 - 13 Sa 1414/96
- LAG Baden-Württemberg, 23.02.1989 - 13 Sa 35/88
