Rechtsprechung
   BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Wertsicherungsklausel

  • Betriebs-Berater

    Auslegung einer Wertsicherungsklausel

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung; Auslegung einer Wertsicherungsklausel

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  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Wertsicherungsklausel

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Auslegung einer Wertsicherungsklausel: Maßgeblichkeit des wirklichen Willens der Parteien - Nachgeordnete Bedeutung des Wortlauts und anderweitiger Interpretationen des Vertrags - Anforderungen an die Darlegungslast des Anspruchstellers

  • NWB SteuerXpert START

    BGB § 133, § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Wertsicherungsklausel

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Wertsicherungsklausel

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2008, 3311 (Ls.)
  • DB 2008, 765
  • NZA-RR 2008, 457



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Wird zitiert von ... (26)  

  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 431/07  

    Gehaltserhöhung in einem Veräußerungsvertrag über eine Steuerberaterpraxis

    Deren Auslegung kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (BAG 18. Februar 1992 - 9 AZR 611/90 - zu II 2 c der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 115 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 98; 13. November 2007 - 3 AZR 636/06 - zu A II der Gründe, AP BetrAVG § 1 Nr. 50).

    Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (BAG 13. November 2007 - 3 AZR 636/06 - zu A III der Gründe mwN, AP BetrAVG § 1 Nr. 50; BGH 9. März 1995 - III ZR 55/94 - zu II 2 der Gründe, NJW 1995, 1494; 29. März 1996 - II ZR 263/94 - zu II 2 der Gründe, NJW 1996, 1678; 20. November 1992 - V ZR 122/91 - zu II der Gründe, NJW-RR 1993, 373).

  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08  

    Rückzahlung von Schulungskosten

    Ein derartiger übereinstimmender Wille der Parteien ginge selbst einem eindeutigen Wortlaut vor (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 636/06 - Rn. 23, AP BetrAVG § 1 Nr. 50).
  • BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07  

    Auslegung einer Versorgungszusage - vertragliche Unverfallbarkeit

    Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille der Parteien dem Wortlaut des Vertrages und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (BAG 13. November 2007 - 3 AZR 636/06 - Rn. 23 mwN, AP BetrAVG § 1 Nr. 50).

    Vielmehr reicht es aus, dass ein Vorstandsmitglied einen bestimmten Geschäftswillen hatte, und der andere diesen allein durch seine Unterschrift billigte (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 636/06 - Rn. 43, AP BetrAVG § 1 Nr. 50).

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