Rechtsprechung
   BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 674/05   

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer bei unzulässiger Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Sozialkassenverfahren, Arbeitnehmerüberlassung

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Keine Entstehung eines Arbeitsverhältnisses bei unzulässiger Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 120, 352
  • MDR 2007, 593
  • BB 2007, 610
  • NZA 2007, 751



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Wird zitiert von ... (5)  

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12  

    Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung führt nicht zu einem

    Die analoge Anwendung einer Vorschrift setzt voraus, dass eine vom Gesetzgeber unbeabsichtigt gelassene Lücke vorliegt und diese Planwidrigkeit aufgrund konkreter Umstände positiv festgestellt werden kann, weil sonst jedes Schweigen des Gesetzgebers - also der Normalfall, wenn er etwas nicht regeln will - als planwidrige Lücke im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden könnte (vgl. BAG vom 13.12.2006 - 10 AZR 674/05; BGH 13.04.2006 - IX ZR 22/05 - BGHZ 167, 178).
  • LAG Hessen, 20.01.2010 - 18 Sa 1339/09  

    Arbeitgeberbeiträge zur Sozialkasse nach dem VTV-Dach bei illegaler

    Betreibt ein gewerblicher Verleiher trotz dieses Verbots Arbeitnehmerüberlassung an einen Betrieb des Baugewerbes, ohne darüber hinaus auch die nach § 1 S. 1 AÜG erforderliche Erlaubnis zu besitzen, greift § 10 Abs. 1 S. 1 AÜG jedoch ein ( BAG Urteil vom 08. Juli 1998 - 10 AZR 274/97 - NZA 1999, 493; BAG Urteil vom 13. Dezember 2006 - 10 AZR 6 74/05 - NZA 2007, 751 ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - 3 Sa 1429/09  

    Kündigung eines Arztes bei Streit um Entwicklung einer Krankenhaussoftware;

    Nur eine feststellbare, planwidrige Lücke im Gesetz könnte aber die Gerichte in die Lage versetzen, mit Hilfe der ihnen zur Verfügung stehenden Auslegungskriterien die Lücke, die den gesetzlich nicht geregelten Tatbestand ausmacht, zu schließen (vgl. etwa BAG 10 AZR 674/05 vom 13. Dezember 2006, NZA 07, 751 ; zur Gesetzesauslegung allgemein: BAG 1 ABR 39/03 vom 29. September 2004, NZA 05, 420).
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  • ArbG Freiburg, 29.10.2007 - 2 Ca 478/04  

    Bestellung eines Prozesspflegers nach § 57 ZPO

    Die analoge Anwendung gesetzlicher Bestimmungen setzt voraus, dass eine vom Gesetzgeber unbeabsichtigt gelassene Lücke vorliegt und diese Planwidrigkeit auf Grund konkreter Umstände positiv festgestellt werden kann, weil sonst jedes Schweigen des Gesetzgebers - also der Normalfall, wenn er etwas nicht regeln will - als planwidrige Lücke im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden könnte (vgl. nur BAG 13.12.2006 - 10 AZR 674/05 - NZA 2007, 751 mwN).
  • LAG Hessen, 07.12.2011 - 18 Sa 928/11  

    Bauarbeitsrecht - Keine Haftung des Verleihers bei illegaler AN-Überlassung

    Dieser Entleiher schuldet dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt und dem Kläger die Beiträge nach § 18 VTV (vgl. BAG Urteil vom 08. Juli 1999 - 10 AZR 274/97 - NZA 1999, 493; Hess. LAG Urteil vom 20. Januar 2010 - 18 Sa 1339/09 - veröffentlicht in juris; nicht, wenn nur Verstoß gegen § 1b AÜG: BAG Urteil vom 13. Dezember 2006 - 10 AZR 674/05 - NZA 2007, 751).
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