Rechtsprechung
   BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 791/09   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Weiterbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Rückzahlungsverpflichtung bei Arbeitnehmerkündigung

  • Bundesarbeitsgericht

    Weiterbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Rückzahlungsverpflichtung bei Arbeitnehmerkündigung

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Weiterbildungskosten: Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Rückzahlungsklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weiterbildungskosten; Auslegung einer Rückzahlungsklausel nach AGB-Recht; Rückzahlungspflicht bei Arbeitnehmerkündigung; Unklarheitenregel; Angemessenheitsprüfung

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Weiterbildung - Rückzahlungsklausel bei Arbeitnehmerkündigung

Zeitschriftenfundstellen

  • DB 2012, 1155
  • NZA 2012, 738



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 698/10  

    Fortbildungskosten - Transparenz - Bereicherungsanspruch

    e) Gesetzliche Vorschriften oder richterrechtliche Rechtsgrundsätze, die nach § 306 Abs. 2 BGB an Stelle der nach § 307 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BGB unwirksamen Rückzahlungsklausel zur Anwendung kommen und einen Rückzahlungsanspruch zugunsten des Klägers begründen könnten, bestehen nicht (BAG 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 34, NZA 2012, 738; 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - Rn. 33, BAGE 118, 36).

    Dies verlangt zumindest, dass die ersatzlose Streichung der unwirksamen Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine angemessene, den typischen und schutzwürdigen Interessen des Klauselverwenders und seines Vertragspartners Rechnung tragende Lösung bietet (BAG 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 36 mwN, NZA 2012, 738).

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 176/10  

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Insolvenz - Aussonderung der

    aa) Der Versicherungsvertrag - einschließlich der zusätzlichen Vereinbarung (Nr. 531) zur Direktversicherung - Unwiderruflichkeitsklausel - enthält Allgemeine Geschäftsbedingungen, die der Senat als Revisionsgericht selbst auslegen kann (BAG 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 17, NZA 2012, 738).
  • LAG Düsseldorf, 29.08.2012 - 12 Sa 576/12  

    Anspruch auf gleiches Entgelt eines Leiharbeitnehmers

    Dies ist unzulässig, weil es den Vertragspartner des Verwenders unangemessen gemäß § 307 Abs. 1 BGB benachteiligt (BAG 25.05.2005 - 5 AZR 572/04, AP Nr. 1 zu § 310 BGB Rn. 36; BAG 13.12.2011 - 3 AZR 791/09, NZA 2012, 738 Rn. 38).

    Letztlich wird damit auch von § 306 Abs. 2 BGB abgewichen (vgl. BAG 25.05.2005 a.a.O.; BAG 13.12.2011 a.a.O.).

mehr
  • LAG Niedersachsen, 25.09.2012 - 1 Sa 497/12  

    Abfindung - Ausbildungskosten - Rückzahlung - Eigenkündigung

    Schließlich ist zu bedenken, dass auch im Falle einer Eigenkündigung der Arbeitnehmer nicht grundsätzlich verpflichtet ist, die Fortbildungskosten an den Arbeitgeber zurückzuzahlen, jedenfalls nicht, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber (mit) veranlasst wurde (BAG 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 15 = NZA 2012, 738 = DB 2012, 1155).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2012 - 11 Sa 647/11  

    Rechtwidrige Kürzung übergesetzlicher Urlaubstage wegen krankheitsbedingter

    Das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB liefe weitgehend leer (vgl. BAG 13.12.2011 - 3 AZR 791/09 - zitiert nach juris, Rn. 30; BAG 19.12.2006 - 9 AZR 294/06 - zu II 2 f der Gründe mwN, AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 21).
  • LAG Hamm, 01.06.2012 - 13 Sa 512/12  

    Auslegung eines Arbeitsvertrags; Abgeltung von Überstunden

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( zuletzt z.B. BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 791/09 - DB 2012, 1155; 19.08.2010 - 8 AZR 645/09 - AP BGB § 307 Nr. 49) sind Allgemeine Geschäftsbedingungen nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners zugrunde zu legen sind.
  • LAG Hamm, 01.06.2012 - 13 Sa 1873/11  

    Auslegung eines Arbeitsvertrags; Abgeltung von Überstunden

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( zuletzt z.B. BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 791/09 - DB 2012, 1155; 19.08.2010 - 8 AZR 645/09 - AP BGB § 307 Nr. 49) sind Allgemeine Geschäftsbedingungen nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners zugrunde zu legen sind.
  • LAG Hamm, 01.06.2012 - 13 Sa 1850/11  

    Óberstundenvergütung; Verfallklausel; Wirksamkeit; Auslegung; AGB; Unklarheit;

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( zuletzt z.B. BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 791/09 - DB 2012, 1155; 19.08.2010 - 8 AZR 645/09 - AP BGB § 307 Nr. 49) sind Allgemeine Geschäftsbedingungen nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners zugrunde zu legen sind.
  • LAG Hamm, 01.06.2012 - 13 Sa 1874/11  

    Óberstundenvergütung; Verfallklausel; Wirksamkeit; Auslegung; AGB; Unklarheit;

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( zuletzt z.B. BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 791/09 - DB 2012, 1155; 19.08.2010 - 8 AZR 645/09 - AP BGB § 307 Nr. 49) sind Allgemeine Geschäftsbedingungen nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners zugrunde zu legen sind.
  • LAG Hamm, 01.06.2012 - 13 Sa 1875/11  

    Óberstundenvergütung; Verfallklausel; Wirksamkeit; Auslegung; AGB; Unklarheit;

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( zuletzt z.B. BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 791/09 - DB 2012, 1155; 19.08.2010 - 8 AZR 645/09 - AP BGB § 307 Nr. 49) sind Allgemeine Geschäftsbedingungen nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners zugrunde zu legen sind.
  • LAG Hamm, 01.06.2012 - 13 Sa 1876/11  

    Óberstundenvergütung; Verfallklausel; Wirksamkeit; Auslegung; AGB; Unklarheit;

  • LAG Hamm, 01.06.2012 - 13 Sa 1877/11  

    Óberstundenvergütung; Verfallklausel; Wirksamkeit; Auslegung; AGB; Unklarheit;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.07.2012 - 2 Sa 91/12  

    Rückzahlung von Ausbildungskosten, Miete für Geräte, Zulässigkeit von Klage,

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