Rechtsprechung
| BAG, 14.01.1992 - 9 AZR 148/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Urlaubsanspruch im rollierenden Freizeitsystem
- betriebsraete.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tariflicher Urlaubsanspruch - Rollierendes Freizeitsystem
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Tariflicher Urlaubsanspruch bei rollierendem Freizeitsystem
Kurzfassungen/Presse (2)
- BetriebsratsZentrum (Leitsatz)
§ 87 BetrVG
Urlaubsregelung - lto.de (Kurzinformation)
BUrlG § 13 Nr. 52
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 20.06.1990 - 4 Ca 404/90
- LAG Köln, 23.01.1991 - 7 Sa 957/90
- BAG, 14.01.1992 - 9 AZR 148/91
Zeitschriftenfundstellen
- BB 1992, 995
- DB 1992, 1889
- NZA 1992, 759
Wird zitiert von ... (12)
- BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 261/01
Urlaub für freigestellte Betriebsratsmitglieder - Umrechnung tarifvertraglich …
Damals wurde ohne nähere Begründung angenommen, daß § 5 Abs. 2 BUrlG und die dieselbe Frage regelnden Rundungsbestimmungen in Tarifverträgen allgemein und nicht nur beim Teilurlaub für die Aufrundung von in Bruchteilen errechneten Urlaubsansprüchen heranzuziehen waren (Senat 14. Januar 1992 - 9 AZR 148/91 - AP BUrlG § 3 Nr. 5 = EzA BUrlG § 13 Nr. 52 und BAG 14. Februar 1991 - 8 AZR 97/90 - BAGE 67, 218).Dabei stellt die Senatsrechtsprechung grundsätzlich auf 312 Werktage im Kalenderjahr ab (14. Januar 1992 - 9 AZR 148/91 - aaO).
- BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 478/92
Treueurlaub; Umrechnung von Werk- auf Arbeitstage
Die Arbeitszeit der in der Verwaltung beschäftigten Mitarbeiter ist nämlich anders auf die Woche verteilt als die der im Verkauf tätigen Mitarbeiter (vgl. Senatsurteil vom 14. Januar 1992 - 9 AZR 148/91 - AP Nr. 5 zu § 3 BUrlG).Da die Arbeitszeit des Klägers nicht regelmäßig auf eine Woche verteilt ist, sondern mal auf vier, mal auf fünf Tage in der Woche, ist die Berechnung auf das Jahr zu beziehen (vgl. Senatsurteil vom 14. Januar 1992 - 9 AZR 148/91 - AP Nr. 5 zu § 3 BUrlG).
- BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 470/01
Tarifliche Urlaubsberechnung
Zwar ist der Senat bei Anwendung der Formel grundsätzlich von 52 Wochen ausgegangen (14. Januar 1992 - 9 AZR 148/91 - AP BUrlG § 3 Nr. 5 = EzA BUrlG § 13 Nr. 52).
- BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 799/09
Urlaub - Schichtbetrieb - betriebliche Übung
Bei Zugrundelegung des Kalenderjahres ist der Senat bei Anwendung zwar grundsätzlich von 52 Wochen und damit 364 Kalender- und 260 Soll-Arbeitstagen ausgegangen (14. Januar 1992 - 9 AZR 148/91 - AP BUrlG § 3 Nr. 5 = EzA BUrlG § 13 Nr. 52), weil die Berechnungsvorschrift für das Urlaubsentgelt in § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG auf 13 Wochen für ein Vierteljahr abstellt (vgl. BAG 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - BAGE 102, 251;… Leinemann/ Linck Urlaubsrecht 2. Aufl. § 3 BUrlG Rn. 42). - BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 53/92
Urlaub für studentische Hilfskräfte
Diese Zahl ist zu der Anzahl der Tage, an denen Vollzeitbeschäftigte arbeitsverpflichtet waren, in ein Verhältnis zu setzen (Senatsurteil vom 14. Januar 1992 - 9 AZR 148/91 - EzA BUrlG § 13 Nr. 52 = BB 1992, 995). - LAG Saarland, 28.03.2001 - 2 Sa 18/00
TVG § 4; MTV § 13 Abs. 4; BetrVG § 38; BetrVG § 87 Abs. 1; ZPO …
Der Kläger ist der Ansicht, für die Anwendung einer Umrechnungsformel, wie sie das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 14.01.1992 - Aktenzeichen 9 AZR 148/91 - u.a. veröffentlicht in NZA 1992 Seite 759 - aufgestellt habe, gebe der Manteltarifvertrag des saarländischen Einzelhandels keinen Raum.Es bleibt damit Raum für Anwendung der vom Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 14. Januar 1992, Aktenzeichen 9 AZR 148/91, veröffentlicht unter anderem in NZA 1992, Seite 759 ff. aufgestellte Umrechnungsformel von Werktagen in Arbeitstage, da eine Regelungslücke im Tarifvertrag enthalten ist, die entgegen der Rechtsansicht der Berufungsklägerseite gerade keine klare Aussage zu den Fällen enthält, in denen trotz vollzeitiger Beschäftigung mit 37, 5 Wochen-Stunden die Arbeitszeit wechselnd auf vier oder fünf Werktage pro Woche verteilt ist.
- LAG Hessen, 24.03.2011 - 5 TaBV 75/10
Mitbestimmung bei der Erteilung von unbezahltem Sonderurlaub nach dem …
Die Dauer des Urlaubsanspruchs unterliegt gesetzlicher, tariflicher und/oder arbeitsvertraglicher Regelung und ist dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht unterworfen (vgl. BAG 14. Januar 1992 - 9 AZR 148/91 - Rn. 23, zitiert nach juris).Urlaubsgrundsätze im tariflichen Sinne betreffen nur die kollektive Umsetzung des Urlaubs auf das Urlaubsjahr (vgl. BAG 14. Januar 1992 - 9 AZR 148/91 - Rn. 24, zitiert nach juris).
- BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 713/92
Urlaubsentgelt für eine Reinigungskraft während der Schulferien
Der Senat weist die Parteien allerdings darauf hin, daß die Klägerin angesichts ihrer reduzierten Arbeitszeit keinen Anspruch auf 30 Tage tarifvertraglichen Urlaub hat, sondern eine entsprechend ihrer Arbeitsverpflichtung verkürzten Anspruch (BAGE 54, 141 = AP Nr. 30 zu § 13 BUrlG; BAGE 67, 217 = AP Nr. 1 zu § 3 BUrlG Teilzeit; Senatsurteil vom 14. Januar 1992 - 9 AZR 148/91 - AP Nr. 5 zu § 3 BUrlG). - BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 290/02
Öffentlicher Dienst - Auszubildende - Heilerziehungspfleger
Eine solche Klage ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hinreichend bestimmt, ohne daß die Klägerin die zeitliche Lage des verlangten Urlaubs näher konkretisieren muß (vgl. Senat 14. Januar 1992 - 9 AZR 148/91 - AP BUrlG § 3 Nr. 5 = EzA BUrlG § 13 Nr. 52). - LAG Berlin, 21.12.2004 - 3 Sa 1510/04
Zeitfaktor des Urlaubsentgelts im Falle vorgesehener Zahlung eines verstetigten …
Die Beklagte weist insoweit zu Recht auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hin, wonach die unterschiedliche Anzahl der Tage mit Arbeitspflicht pro Woche mit der Anzahl der Urlaubstage zueinander ins Verhältnis zu setzen ist (vgl. BAG 9 AZR 148/91 vom 14. Januar 1992, NZA 92, 759;… Erfk - Dörner Bundesurlaubsgesetz § 3 Rdnr. 27 ff.). - LAG Hamm, 12.12.2011 - 10 TaBV 87/11
Mitbestimmungsfreie Berechnung der Urlaubsdauer einzelner Beschäftigter; …
- LAG München, 12.11.1996 - 6 Sa 439/95
Urlaub im Baugewerbe bei Verteilung der Arbeit auf neun Tage in der Doppelwoche
